Elster: Ehepartner beide registrieren?

4 Antworten

Da für 2011 bis 2013 getrennte Erklärungen abzugeben sind, muss sich jeder registrieren , wenn ihr die Erklärung über ELSTER abgeben wollt. Wenn Ehegatten zusammen veranlagt werden, ist das nicht erforderlich.

Falls du Angst hast, dass es mit ELSTER nicht mehr bis Jahresende klappt, besorge dir Erklärungsvordrucke aus dem Internet oder beim Finanzamt und gib die Erklärung in Papierform ab.

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung per Elster muss man nicht registriert sein. Bei der Abgabe ohne Registrierung bitte darauf achten, dass die komprimierte Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und an dein Finanzamt geschickt wird. Ohne Unterschrift oder kein Ausdruck beim Finanzamt ist die Erklärung nicht abgegeben.

Du solltest auf jedenfall die Erklärung 2011 fertig machen und wie o.g. ans FA schicken, da es genügend Fälle gibt, bei denen es mit der Registrierung nicht auf Anhieb klappt (Post kommt nicht an, ID ist falsch, und und und). 2012 - 2014 (ggf. sogar schon 2015) kannst du dann in aller ruhe nach erfolgter Registrierung machen.

Zu deinen Fragen
1) die Registrierung eines Ehegatten reicht aus. In dem Zeitraum, in dem ihr noch nicht verheiratet wart, müssen sich beide Registrieren, da der eine nicht für den anderen "elektronisch unterschreiben" kann.
2) gebt alle Daten (Einzelveranlagung in den ersten Jahren, Zusammenveranlagung bei verheiratet) ein und rechnet es durch. Wenn ihr eine Antragsveranlagung (Erstattungsanspruch und keine Verpflichtung zur Abgabe) macht, dann gebt ab. Seit ihr ein Antragsveranlagungsfall aber mit Nachzahlung, gebt nicht ab. Seit ihr ein Pflichtveranlagungsfall (ihr müsst Abgaben), ja dann müsst ihr halt abgeben ^_^ ist aber unwahrscheinlich, sonst hätte Finanzamt zumindest für 2011 und 2012 längst geschätzt.
3) in der Regel ist Zusammenveranlagung die beste Wahl (Ausnahme der Regel ist z.B. Ehefrau hat hohe V+V Einkünfte und Ehemann neben dem Arbeitslohn noch hohe Progressionswirkung)
4) in der Regel auch Zusammenveranlagung (nur bei Progression nicht unbedingt). Registrierung: wie 1) einer reicht

Hi,

zu1. prinzipiell muss nicht jeder der eine SteuerID hat sich registrieren.Wenn nur der Ehemann oder nur die Ehefrau aufgefordert wurden eine Steuererklärung für die Jahre nachzureichen macht es aber ggf. Sinn für beide zusammen abzugeben ("registrieren" - die Steuernummer und Registrierung findet mit der Abgabe der ersten Steuererklärung statt).

 zu2. für die ersten 4 Jahre am besten nur für den abgeben für den Sie vom Finanzamt aufgefordert wurde. Ggf. für beide abgeben wenn eine Erstattung zu erwarten ist (hohe Werbungskosten, hohe Sonderausgaben etc.)

zu3. In diesem Fall auf jeden Fall beide registrieren (für beide zusammen abgeben), weil hier ein Steuervorteil durch die Zusammenveranlagung entsteht.

zu4. komm drauf an;) Wenn der eine Ehepartner wesentlich mehr als der andere verdient kann dies steuerlich vorteilhaft sein. (Einzelfall müsste geprüft werden; Einkünfte etc.)Gruß

Y0DA1  01.12.2015, 13:55

die Registrierung erfolgt nicht mit der Abgabe der ersten Steuererklärung. Mit der Abgabe erfolgt wenn die steuerliche Erfassung.

Es gibt 3 Arten der Registrierung: ELSTERBasis, ELSTERSpezial, ELSTERPlus

Wenn Ihr zusammen veranlagt seid, dann reicht es aus, wenn sich einer bei Elster registriert.