Einstweilige Verfügung gegen gewalttätigen Ehemann

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

bei der Polizei in akuellem Fall:...wer schlägt/bedrohtt der fliegt

(1) Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen eines vorangegangenen gefährlichen Angriffs, anzunehmen, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevor, so sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einen Menschen, von dem die Gefahr ausgeht, aus einer Wohnung, in der ein Gefährdeter wohnt, und deren unmittelbarer Umgebung wegzuweisen. Sie haben ihm zur Kenntnis zu bringen, auf welchen räumlichen Bereich sich die Wegweisung bezieht; dieser Bereich ist nach Maßgabe der Erfordernisse eines wirkungsvollen vorbeugenden Schutzes zu bestimmen.

(2) Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einem Menschen das Betreten eines nach Abs. 1 festzulegenden Bereiches zu untersagen; die Ausübung von Zwangsgewalt zur Durchsetzung dieses Betretungsverbotes ist jedoch unzulässig. Bei einem Verbot, in die eigene Wohnung zurückzukehren, ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, daß dieser Eingriff in das Privatleben des Betroffenen die Verhältnismäßigkeit (§ 29) wahrt. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, dem Betroffenen alle in seiner Gewahrsame befindlichen Schlüssel zur Wohnung abzunehmen; sie sind verpflichtet, ihm Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen und sich darüber zu informieren, welche Möglichkeiten er hat, unterzukommen. Sofern sich die Notwendigkeit ergibt, daß der Betroffene die Wohnung, deren Betreten ihm untersagt ist, aufsucht, darf er dies nur in Gegenwart eines Organs des öffentlichen Sicherheitsdienstes tun........weiterlesen

http://www.jusline.at/index.php?cpid=15187b37c475f3e8bfc113aaa6ceb3d4&lawid=193&paid=38a

polditier 
Fragesteller
 06.04.2013, 21:22

Danke sehr -- er hat zwar eine eigene Wohnung , aber er macht ihr die Hölle heiss

himako333  06.04.2013, 21:28
@polditier

Gerne ;) das gibt auch eine sogenannte Bannmeile da darf er nicht in ihrer Nähe, muß überall verschwinden wo das evtl. Opfer ist !!! Sonst macht er sich strafbar! Unbedingt bevor etwas Schlimmes passiert Polizei verständigen...: Vorbeugende Verbrechensbekämpfung........wünsche Euch alles Gute m.l.G. ;)h

eine einstweilige verfügung wird vom gericht verhängt, der antrag dazu sollte aber über einen anwalt gestellt werden, der kennt sich ja schließlich aus. hilfe bekommst du auch bei örtlichen frauenhäusern oder bei jugendämtern. wenn du dein und das leben deiner kinder in gefahr siehst, polizei rufen und zur not in ein frauenhaus gehen. ich hoffe, dir und deinen kindern bleibt das erspart, aber besser als gewalt erleben zu müssen.

polditier 
Fragesteller
 06.04.2013, 17:33

Es geht Gott sei dank nicht um mich - um eine Verwandte

polditier 
Fragesteller
 06.04.2013, 17:33

Es geht Gott sei dank nicht um mich - um eine Verwandte

beim Familiengericht wird die einstweilige Verfügung gestellt. Viel Glück deiner Verwandten und sie sollte nicht einen tag länger warten.

Einstweilige Verfügung wird beim zuständigen Gericht beantragt. Welches Gericht zuständig ist, müsstest Du im Vorfeld prüfen (lassen), vermutlich das Amtsgericht.

Beim Amtsgericht besteht kein Vertretungszwang, da kannst Du auch in eigener Sache aktiv werden. Anwalt ist aber ratsam. Bei Zuwiderhandlung kann das Gericht ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro verhängen, ersatzweise Haft, wenn dies vorher angedroht wurde. Anwalt wird immer ratsamer....