Einstufung TV-L Wechsel von E11 nach E13
Hallo Community,
ich habe eine sehr spezielle Frage zu Einstufung nach TV-L. Ich arbeite seit 14,5 Monaten auf einer 50%-Stelle TV-L E11. Da ich die ersten 6 Monate aufgrund der Probezeit auf TV-L-E10-Stufe1 herabgesetzt wurde, wechselte ich nicht nach 12 Monaten Gesamtbeschäftigung in die Stufe2. Man sagte mit, man müsse 12 Monate in der jeweiligen Tarifgruppe Erfahrung sammeln um in der Gruppe ine Stufe höher zu steigen. Damit bin ich weiterhin in Stufe 1. Ist das richtig so?
Nun wechsele ich nach weiteren 2,5 Monaten von TV-L-E11-Stufe1 in die TV-L-E13-Stufe1 in Vollzeit (100 %) beim gleichen Arbeitgeber. Dort werde ich dann weitere 12 Monate in Stufe 1 von E13 verbleiben. Ich komme einfach nicht aus dieser Stufe 1 heraus. In diesem Fall mit der Begründung, dass bei einem Wechsel vom gehobenen Dienst (E11) in den höheren Dienst (E13) die Stufen wieder von 1 beginnen. Ist das wirklich so korrekt? Weiß jemand von euch wo der entsprechende Tarif-Paragraph zu finden ist?
Oder wird mir für die 14,5 Monate Halbtags-Tätigkeit sowieso nur 7,25 Monate Erfahrung für die Ganztags-Stelle angerechnet?
Vielen Dank für eure Antworten!
1 Antwort
Ich sollte dazu sagen, dass ich aufgrund einer neuen Qualifikation (Master statt Bachelor) in E13 wechsele. Gilt der Wechsel als Neueinstellung beim gleichen Arbeitgeber? (E11-halbstags als Bachelor nach E13 Ganztags als Master)