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Einschreiben bei Nachbar abgeben zulässig?

gefragt von Hannibal1970Hannibal1970 am 22.06.2007 um 11:26 Uhr

Ist es zulässig, daß ein Nachbar, der nicht ausdrücklich dazu berechtigt wurde, bei Abwesenheit, ein Einschreiben entgegennimmt, für daß unterschrieben werden muß? Bei mehrtägiger Abwesenheit, kann man so leicht in eine Fristverletzung geraten. Und wie kann man sich dagegen wehren? Anwälte bitte vor.


Reply


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 22. Juni 2007 11:39
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Es gibt das Einschreiben gegen Rückschein, den kann auch der Nachbar unterschreiben. Dann gibt es das Einschreiben gegen Rückschein eigenhändig, da darf nur der Empfänger unterschreiben. So war das mal, ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.


asti76
beantwortet von asti76 am 22. Juni 2007 11:31
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Ich glaube es gibt verschiedene Einschreiben. Z.B. auch Einwurfeinschreiben, dass keine Unterschrift des Adressaten erfordert. Bei denen wo die persönliche Unterschrift des Empfängers erforderlich ist, darf auch kein Nachbar oder Verwandter unterschreiben, da hast du schon Recht (bezgl. Fristen etc.). Wenn es ein Einwurfeinschreiben war, hat sich der Biefträger sicher nur mit der Unterschrift des Nachbarn abgesichert, dass der Brief angekommen ist. Auf jeden Fall könnte man ihn mal darauf ansprechen.


Seelenfrieden
beantwortet von Seelenfrieden am 22. Juni 2007 11:32
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Diese Zustellungsform ist nicht zulässig, weil mit der "Zustellung" ein Nachweis erbracht werden soll, dass der Empfänger das Einschreiben erhalten und damit unterstellt werden kann, dass er vom Inhalt Kenntnis erlangt hat. Im übrigen handelt es sich hierbei wohl NICHT um ein Einlegeeinschreiben sondern um ein Übergabe-Einschreiben - und was sagt uns der Name ? >>> Übergabe an den Empfänger, also wäre die Benachrichtigungskarte angezeigt gewesen - oder ist die inzwischen auch schon abgeschafft ? Apropo FRISTVERLETZUNG: Auch bei Übergabe-Einschreiben: Durch Einlegen des Benachrichtigung gilt der Brief als zugestellt !!!

Kommentar von Simple_avatar3smallasti76 am 22. Juni 2007 11:36

Die Post bringt es ja sogar fertig Pakete vor die Haustür zu stellen - habe ich schon mit eigenen Augen gesehen. Naja!

Kommentar von 7825c62e4cee9a23440868fb28764309smallETEAM am 22. Juni 2007 12:20

ja kann ich bestätigen...


elkera
beantwortet von elkera am 22. Juni 2007 11:32
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Ohne Vollmacht hätte der Zusteller das Einschreiben wieder mitnehmen müssen. Aber das ist halt die Post und der ihr Service. Manche machen sich ihre Arbeit halt sehr einfach, ohne nachzudenken.

Ich wünsche dir viel Erfolg, das du hier einen Anwalt findest. Wenn nicht es gibt die Seite www.frag-einen-anwalt.de, aber da kostet es dich eine Kleinigkeit für eine sichere Auskunft.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 22. Juni 2007 11:38
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Ich bin nicht sicher, ich glaube, es ist zulässig. Versicherte Pakete sind ähnlich wie ein Einschreiben und können auch bei Nachbarn abgegeben werden. Wenn ich ein Einschreiben, z.B. eine Kündigung, an den Geschäftsführer einer Versicherung oder Arbeitgegeber sende, wird das ja in der Regel nicht vom genannten Empfänger selbst entgegengenommen/unterschrieben, sondern von irgendeinem Angestellten.

Wenn das bei Dir dadurch ein Fristenproblem gibt, könntest Du die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" verlangen. Es ist ja nachweisbar, dass nicht Du das Einschreiben quittiert hast.





Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Juni 2007 11:37
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Es ist grundsätzlich zulässig! Außerdem hat sich der Nachbar sicherlich nicht drum geprügelt, Ihre Post engegenzunehmen. Vielmehr will sich dadurch der Postzusteller Aufwand sparen, weil er selbst, wenn er das Einschreiben nicht zustellen kann, mehr Papierkram, dprich mindestens eine Abholkarrte ausfüllen kann. Viele Privatzusteller kriegen eine Zustellungsprämie. Also weg ist weg und im Zweifel zugestellt ist abgehackt!


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 22. Juni 2007 14:31
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Es gibt Einschreiben gegen Rückschein, da kann auch der Nachbar unterschreiben. Dann gibt es Einschreiben gegen Rückschein eigenhändig, da muß der Empfänger selber unterschreiben. So war das zumindest mal, ob das heute noch gilt, weiß ich nicht




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