Einkommenssteuer bei Nebengewerbe?

4 Antworten

Die 410,00 € sind ein Jahresbetrag für die Einkünfte, von denen keine Steuerabzug vom Arbeitslohn vorgenommen wurde. Das waren früher einmal 800,00 DM, jetzt umgerechnet 410,00 €. Einen Freibetrag von 24.500,00 € gibt es nur bei der Gewerbesteuer. Das gilt aber nur für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Arbeitslohn zählt dabei nicht

Bei Nebeneinkünften über 410,00 im Jahr sind sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Dabei ist noch abzuklären, ob es sich um eine Freiberufliche Tätigkeit oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt. Dese Nebeneinkünfte unterliegen bis zur Beitragsbessungsgrenze zusammen mit dem Arbeitslohn der Kranken- und Pflegeversicherung, möglicherweise auch der Künstler- Sozialkasse. Das müsste Deine Freundin abklären.

Es muß keine Einkommenssteuer gezahlt werden, wenn die Einnahmen pro Monat 410 Euro nicht übersteigen?

Falsch. Das ist ein Jahres-, kein Monatsbetrag und er bezieht sich lediglich auf die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung:

Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,1. wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand nur für einen Auftraggeber tätig wird, mit der Höhe der Einnahmen hat das nichts zu. Der Gewerbesteuer unterliegen nur Gewinne aus Gewerbebetrieb. Im übrigen zahlt deine Partnerin bereits Einkommensteuer, denn die Lohnsteuer ist lediglich eine Erhebungsform der Einkommensteuier.

madloki 
Fragesteller
 03.03.2013, 15:10

Hmm,wie machen das dann die mit einem nebenjob? Wenn selbst bei dieser geringen summe bereits steuer gezahlt werden muß? Die arbeitsleistung,von welcher dann womöglich noch der staat 50% abgreift? :-/ Wo soll denn dort noch motivation entstehen...

Könnte wer berechnen wie hoch die einkommenssteuer ausfallen würde bei 400 euro im monat,wenn pro jahr rund 15600 euro im hauptjob verdient werden? Das wäre lieb :)

Es muß keine Einkommenssteuer gezahlt werden, wenn die Einnahmen pro Monat 410 Euro nicht übersteigen?

Wieso nicht?

Liegt der Gewinn über 410 Euro, wird dieser mit ihren Einnahmen aus dem Haupterwerb versteuert - ergo muß Sie Einkommenssteuer zahlen?

Bei 1. hast du noch von Einnahmen gesprochen, jetzt ist plötzlich die Rede vom Gewinn. Was denn nun? Und da du zur Höhe der "Einnahmen aus dem Haupterwerb" überhaupt nichts sagst, kann doch auch niemand wissen, ob das Gesamteinkommen so hoch ist, dass es in den steuerpflichtigen Bereich fällt.

Wäre das jetzt eine "Scheinselbstständigkeit", wenn lediglich bis zu diesen 410 Euro Gewinn erwirtschaftet wird?

Wieso sollte die Frage echter oder scheinbarer Selbständigkeit sich an der Höhe des Gewinns entscheiden? Was wäre denn, wenn sie Verlust machen würde?

Wäre meine Partnerin weiterhin ganz normal über ihren AG versichert, ohne daß noch irgendwelche Änderungen auf Sie zukommen -> bzw. bleibt es rein bei den 410 Euro im Monat, oder will das Finanzamt noch dies und jenes?

Wenn ihr Hauptjob sozialversicherungspflichtig ist, dann bleibt er das auch; egal, was deine Partnerin sonst noch treibt. Was meinst du mit "dies und jenes", das das Finanzamt haben wollen könnte?

Wie verhält sich das jetzt mit dem Freibetrag von 24.500 Euro, bzw. was bedeutet dieser genau?

Bei einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 € hat sie Gewerbesteuer zu zahlen. Bring nicht den Bruttolohn aus ihrer Angestelltentätigkeit in diesem Zusammenhang ins Spiel; der hat damit doch überhaupt nichts zu tun!

Nach diesem wären pro Jahr 8900 Euro möglich, bevor Gewerbesteuer gezahlt werden muß. Kann Sie also pro Monat rund 710 Euro verdienen (8900 / 12), auf diese muß dann allerdings Einkommenssteuer gezahlt werden, weil der Gewinn aus dem Nebengewerbe mit ihrem Haupterwerb addiert wird?

Quatsch. Du wirfst hier zum einen Einkommensteuer und Gewerbesteuer durcheinander und zum anderen vermengst du dabei auch noch zwei unterschiedliche einkommensteuerliche Einkommensarten.

Laut dem Rechner https://www.abgabenrechner.de/ekst/ekst.jsp gibt es eine Freigrenze für die Einkommenssteuer die bei 8004 Euro im Jahr liegt. Diese betrifft allerdings nur ALLE Einnahmen, oder?

Erstens galt diese Grenze nur bis 2012. Zweitens ist das keine Freigrenze, sondern der Grundfreibetrag des Einkommensteuertarifs (Eine Freigrenze ist ganz was anderes und hat vor allem auch ganz andere Wirkungen!). Drittens betrifft der Grundfreibetrag nicht die Einnahmen, sondern das zu versteuernde Einkommen (zur Definition dieses Begriffes siehe § 2 Abs. 5 Satz 1 EStG).

Was würdet ihr sagen, was der einfachste und stressfreie Weg wäre, um jetzt nicht diese und jene Steuer bezahlen zu müssen?

Der einfachste und stressfreie Weg wäre zweifellos, diese Tätigkeit gar nicht erst aufzunehmen.

schauen daß es mehr wird, dann hält aber der Staat wieder die Hand auf?

Und was wäre daran so schlimm?

madloki 
Fragesteller
 03.03.2013, 16:29

Gewinn ist natürlich gemeint, weil fast keine Ausgaben entstehen. Wie berechne ich denn die Einkommenssteuer, wenn im Monat rund 400 Euro Gewinn hängen bleiben?

Mit dem Rechner vom Bundesministerium zeigt dieser bei 20.500 Euro rund 3000 Euro an. Bei 15.550 Euro rund 1600 Euro. Ist die Differenz von 1400 Euro dann die Einkommenssteuer, die ich bei dem Nebengewerbe monatlich zurücklegen muß?

blackleather  03.03.2013, 16:57
@madloki

Mich würde erst mal interessieren, wieso du plötzlich mit 15.550 EUR als zvE rechnest, wenn lt. Sachverhalt der Bruttolohn bereits nicht mehr als 15.600 EUR betrug. Dann liegt doch das zvE noch deutlich darunter!

Und wieso sollst du 1.400 EUR monatlich, also 12 x 1.400 EUR = 16.800 EUR jährlich zurücklegen wollen, wenn das gesamte zvE bloß 20.500 EUR betragen soll?

Und schließlich: Wieso zerbrichst du dir so krampfhaft den Kopf über ein Thema, von dem du anscheinend keinerlei Ahnung hast (was durchaus kein Vorwurf sein soll), statt es deiner Steuerberaterin zu überlassen, die schließlich dafür ausgebildet ist???

Die Einnahmen übersteigen bereits jetzt die Freigrenze, die Einkommenssteuer muss weiterhin bezahlt werden. Mehr Einkommen = höhere Steuer. Jedes weitere Einkommen wird hinzu addiert und nicht extra berechnet.