Einigungsgebühr Inkassobüro rechtens?
habe einen titel über ein schuld. streite schon monate mit inkassobüro. nun hab eich die faxen dicke und habe dem inkassobüro einen vergleich von 200 euro angeboten und diese zahlbar 1 mal 100 euro und 2 mal 50 euro. bekomme heute bescheid, dass sie den vergleich zustimmen und wollen jetzt zu den 200 euro noch 67,50 euro einigungsgebühr haben. nun meine frage ist die einigungsgebühr rechtens. habe schon gegoogelt aber schlauer bin ich trotzdem nicht. gibt es da irgendwelche urteile?
3 Antworten
Warum streitest du überhaupt mit dem Inkassobüro? Gehört denen der Titel?
Zahle was du kannst und gut ist. Wenn die Summe, die im Titel steht an den Inhaber des Titels bezahlt ist, kannst du die Herausgabe des Titels verlangen.
Ich würde keine Einigung wollen und daher auch keine derartige Gebühr akzeptieren.
Wenn dem Gläubiger deine Zahlerei zu lange dauert, kann er den Gerichtsvollzieher schicken.
Inkassobüros kaufen in der Regel keine Forderungen auf. Wenn sie das doch tun, müssen die das dem Schuldner gegenüber nachweisen unnd - jetzt das schöne - dürfen dann keine eigenen Gebühren mehr aufschlagen.
Also schau erstmal in deine Unterlagen, wem der Titel gehört. Nur an den zahlst du - und zwar das was tituliert ist.
Statt monatelang mit Dritten zu streiten, hättest du das längst erledigt haben können.
Zahle in 2 statt in 3 Raten, dann ist sie's nicht !
klar...
du machst denen ein Angebot, sie akzeptieren es so nicht sondern nehmen dein Angebot und packen noch ihre Gebühr oben drauf... jetzt kannst du es akzeptieren oder nicht (ich würde es nicht tun).
hallo, ich denke schon dass denen der titel gehört. inkasso büros kaufen von den gläubigern die schulden auf und können so geld machen wie sie wollen. ich denke wenn ich nur die hauptforderung zahle, werden die mich trotzdem nicht in ruhe lassen. schließlich sind ja auch schon mahnkosten usw. aufgelaufen!