Eingetragener Mitfahrer bei KFZ Haftpflicht?

8 Antworten

Ja, natürlich. Wenn Du bisher als alleinfahrer eingetragen bist oder lediglich Deinen Lebenspartner oder Personen über 25 Jahre als Option angegeben hast. Musst Du der Versicherung mitteilen, dass nun auch eine jüngere Fahrerin Dein Auto fährt.

Bei Fahranfängern wird der Beitrag ggf etwas höher ausfallen.

Folgen im Falle eines Unfalls können sein, dass Die Versicherung das Geld für die Schadensregulierung oder zumindest einen Teil davon von Dir zurückfordern könnte.

... meine möchte dies wissen und verlangt auch einen höheren Beitrag. Schade, daß es keine BF 17 gibt, dann fällt dieser nicht so üppig aus.

Strafe kennt meine dagegen nicht, der fehlende Beitrag wird aber abverlangt.

Schaue in Deinen Versicherungsschein, denn dort wurde sicherlich notiert, welche Folgen Verstöße bei den Tarifirungsmerkmalen haben.

Hallo jhirsch,

wenn deine Tochter dein Auto benutzt, solltest du sie auf jeden Fall bei deiner Versicherung als Fahrerin eintragen lassen. Der Beitrag wird dadurch vermutlich etwas ansteigen.

In den Bedingungen deiner Autoversicherung steht genau, was passiert, wenn du sie nicht einträgst. Es gibt bei unseren Mitbewerbern ganz unterschiedliche Regelungen. Bei manchen musst du den höheren Beitrag ab Beginn des laufenden Jahres nachzahlen, bei manchen gibt's sogar einen Jahresbeitrag "Strafe" wenn rauskommt, dass du es absichtlich nicht angegeben hast um Geld zu sparen (Stichwort: Vorsatz).

Ich habe noch nie gehört, dass der Versicherungsschutz in Gefahr ist, wenn bestimmte Fahrer nicht eingetragen sind.

Sollte deine Tochter nur in zeitlich begrenzten Ausnahmefällen (z.B. Urlaubsreise) das Auto benutzen, ist es bei vielen Unternehmen kein Problem, sie für kurze Zeit kostenfrei als Fahrerin einzutragen. In Notfällen sollte sie sowieso ohne Bedenken fahren können, auch wenn sie nicht eingetragen ist.

Ich wünsche dir einen schönen Sommertag und deiner Tochter viel Freude beim Autofahren.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK-Team

Namentlich muss sie nicht benannt werden,
Allerdings darf es keine Klauseln geben wodurch sie als Fahrerin ausgeschlossen wird, beispielsweise "kein Fahrer unter 23 Jahren".

Das wird regelmäßig bei Vertragsabschluss gemacht um Beiträge zu sparen.
Sollte so eine Klausel inbegriffen sein und Deine Tochter fährt doch dann wird die Versicherung die eingesparten Beiträge nachfordern und sie kann auch eine Vertragsstrafe erheben.

das hat nur Folgen, insofern Rückwirkend der entsprechende Beitrag zurück gefordert wird; damit wird Sie so gestellt, dass die fahren dürfte. 

Sollte Sie einen Unfall mit Fremdschaden verursacht haben, so kann dies eine zusätzliche Strafe von 1 Jahresbeitrag nach sich ziehen. 

Die Versicherung reguliert den vollen Schaden; das Fahrzeug ist versichert, nicht der Fahrer.