Einfriedungshöhe von 1,30 umgehen

1 Antwort

Wenn die Einfriedung höher werden soll, muss Sie weiter von der Grenze abrücken, wie weit, hängt vom Bundesland ab, in welchem Du lebst. Kannst Du im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz nachlesen.

Grundstück erhöhen geht auch nicht, denn die Bezugshöhe ist die StraßenOK.

Tricksen ist nicht. Zaun+Hecke bilden die Einfriedung, nicht nur der Zaun...