Einfach Bausparvertrag nicht zahlen und sich kündigen lassen?
Hallo,
vor etwas über einem Jahr haben wir einen großen Fehler genacht und 2 Bausparverträge (wurden belabert von unserem vorherigen Finanzierer unser Bausparverträge) abgeschlossen von je 10.000 Euro, also insgesamt 20.000 Euro, die - weitergereicht von unserer bisherigen Hausbank - mit einem 1. Rang abgesichert wurden! Jetzt wollen wir neu finanzieren, aber die BHW weigert sich, den 1. Rang abzugeben - für 20.000 Euro!!! eine Frechheit, so dass wir die Neufinanzierung im 2. Rang, also teurer finanzieren müssten. Ich habe angefragt und wegen Ablösung mit Vorfälligkeitsentschädigung gefragt, das wurde bejaht und gesagt, die abzulösende Bank solle bevollmächtigt anfragen und es würde eine Berechnung erfolgen. Jetzt bekomme ich ein Schreiben, wo mir mitgeteilt wird, es ginge nicht, da ja noch bis 2015 Zinsfestschreibung. Ich rufe da noch mal an: Aber wenn die sagen, nein, machen sie nicht was würdet Ihr davon halten, einfach die letzte Rate zurückholen und nicht mehr zahlen und mir den Kredit kündigen lassen?
Nicht, dass ich voreilig etwas mache und dann reinfalle. Ich will den Scheiß ablösen, ist sowieso viel zu teuer und durch die Finanzierung im 2. Rang würde es noch teurer kommen. Was würdet Ihr machen? Einfach die Raten nicht mehr zahlen und mir den Bausparvertrag kündigen lassen?
Danke für die Antwort.
2 Antworten
Du hast einen Vertrag (zur Abzahlung einer Eigentums-Hypothek) abgeschlossen und dich damit zur Zahlung bestimmter Beiträge für eine bestimmte Zeit verpflichtet. Wenn du deine Verpflichtungen nicht einhältst, kann die Kasse aufgrund der Eintragung die Summe durch Zwangsversteigerung des Hauses einklagen. Du wirst also immer draufzahlen müssen...
Ja, war mir klar. Meine Idee wäre gewesen, nach Kündigung den geforderten Betrag direkt zu zahlen. Ich nehme aber an, dass dann eine Eintragung - trotzdem gleich der Betrag gezahlt würde - ein Eintrag in die Schufa käme, oder? Auch bei direkter Zahlung?
...also, Bausparkassen erheben "bis zu 20.000 €" Darlehen, "KEINEN" Anspruch auf Grundbucheintragungen!
-Siehe auch bei Mietern für ein Darlehen zu wohnwirtschaftliche Zwecke-
Heißt, auch Mieter können eine Wohnungseinrichtung bei einer Bausparkasse finanzieren!!!
Sooo, was will ich damit mitteilen. Sie sollten sich nochmals mit der Bausparkasse in Verbindung setzen, notfalls SOFORT über eine Verbraucherberatung. Bausparkassen sind dafür bekannt, gerade für Kleinsummen -20.000 €- in den Nachrang zu finanzieren. Konkret wegen der von Ihnen genannten Gründe. Ein Nachrangdarlehen ist IMMER teurer wie das Erstrangdarlehen. Bezüglich einer Vorfälligkeitsregelung sollten Sie ebenfalls bei der Verbrauchberatung vorsprechen. Meines Wissens gilt das für Bauspardarlehen NICHT!!!
Es hat für mich aufgrund Ihrer Schilderung eher den Eindruck, als wenn Sie an jemanden geraten sind, der vom EINGEMACHTEN keine Ahnung hat, oder man will Sie lediglich einschüchtern, um die volle Finanzierung zu übernehmen. Da es die BHW ist, dürfte die dahinter stehende Bank entweder die Postbank oder die Co-Bank sein. Beide Banken sind dafür bekannt, nicht gerade Verbraucherfreundlich zu informieren. Bei der Postbank war die Staatsanwaltschaft unlängst nicht umsonst. -siehe auch Stern TV.-
Lassen Sie sich dringend von einer Verbraucherberatung informieren. Viel Erfolg.