Eine geschützte Berufsbezeichnung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Selbstständige Gewerbliche Arbeit mit Naturstein erfordert einen Meisterbrief. Da solltest du dich mal genau informieren was du darfst und was nicht. Als Künstler darfst du auch Skulpturen ohne Meisterbrief hauen und verkaufen, auch als Auftragsarbeit glaube ich. ABER du musst dann auch eingetragener Künstler sein! Das musst du dann extra beantragen.

Sepp2745 
Fragesteller
 26.09.2016, 22:52

Hallo Steinbrecher94

ich bin bereits seit 15 Jahren freiberuflicher Künstler. Bin auch in der KSK.
Ja, Auftragsarbeiten dürfen als Künstler entgegen genommen werden.

Vielen Dank auch euch anderen für die Beiträge. Ich werde wohl die Bezeichnung einfach weglassen. Reicht ja auch so ;-)

Gruß der Sepp

Hallo Sepp2745,

Steinbildhauer und Steinmetz sind Ausbildungsberufe.

Meines Wissens aber keine geschützten Berufsbezeichnungen. Also wenn du nicht schreibst ausgebildeter ... sollte es keine Probleme geben.

Nathan