Ein Hund ist ein Gegenstand?!

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11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

so einfach ist das nicht. hier warf vor jahren eine amerikanerin ihren älteren, kranken yorkshire bei voller fahrt aus dem fenster. gottseidank wurde sie dabei beobachtet. neben den horrenden tierarztkosten durch mehrere schwierige OPs musste sie noch 10000€ strafe zusätzlich blechen. wenn es um schmerzen und quälerei geht, besonders mutwillige, gilt das tier nicht als sache!

Tja ich glaube das versteht keiner so richtig. Es ist ja auch unbegreiflich warum man für Veruntreuung oft eine höhere Strafe bekommt als für Vergewaltigung. Die Gesetzte sind einfach veraltet und sollten dringend überarbeitet werden -.-

Ja, das finde ich auch bescheuert. Sachbeschädigung, wenn jemand deinen Hund was tut. :(

Aber so ist das Gesetz, einfach unbegreiflich....

Kommentierung  27.06.2016, 15:13

Ja, Sachbeschädigung, weil die Gesetze für Sachen entsprechende Anwendung finden. Welche sonst? Die der Menschen? Dann dürftest Du Tiere aber auch nicht kaufen, essen, ungefragt anfassen ... ;) 

Die Wilddieberei basiert auf uralten gefühlten Recht von Einst genauso das mit den Fischen ohne Angelschein man noch paar andere Gesetze mehr missachtet... plus auch noch Recht aus ganz grauer Vorzeit einmal....

Mal total schwammig und lapidar erörtert, zu annotufftuck Zeiten wo es Grafen und Wälder mit dem Wildschwein Rudi gab, des Grafen von und zu Ferkel und Seen die nicht im Bestand des Volkes waren sondern allein bestimmten Herrschaften gehörten,...

...... mal total hintlerwäldlerisch abstrahiert... Wilddieberei auch ein Zeichen zur Lasten der Umwelt und des normalen Fortbestandes der jeweiligen Arten...

Ein Hund wüßte ich jetzt so aus dem Stehgreif nicht das dieser im BGB namentlich als Hund tituliert wird und der Gesetzestext lautet, dass bei überfahrenen Hund oder mutwillig verletzten Hund eine Geldstrafe zu zahlen wäre.

Da kommt eher dann der Tierschutz auf den Plan bei Nichtzahlens oder Ableisten der Geldstrafe kann man auch hier wahlweise, wohl die Strafe auch absitzen, wenn man das dann so gerne möchte.

Generell sollte man aber nicht von sich auf andere schließen und einfach annehmen, so sollte eigentlich jeder Mensch, das man mutwillig oder böswillig keinen anderen Lebewesen schaden zu fügen soll bzw. jedes Lebewesen so behandelt, wie man selbst nur behandelt werden möchte...

Gewalt ist generell keine Lösung kann aber kurz zeitige Befriedigung wohl darstellen, die dann aber wiederum strafrechtlich verfolgt werden könnte... wenn wer auch immer dieses aufgeben würde...

Drum Merke: Wo keine anderen Leute, da auch keine Zeugen... bestimmtes muss man leider beugen... ----> muss man nicht... nur wenn dann drauf achten, das man nicht gleich eingebuchtet wird...

plus verhaltet man sich korrekt so trifft oft korrektes ein... und wenn nicht alles Menschen kann passieren... mal jetzt nicht so auf deinen Text gehalten....

Ein Tier (also auch ein Fisch) ist rechtlich eben eine Sache, im Gegensatz zu einer Person.

Der Tierschutz greift bei einem Hund aber genau so. Auch einen Hund darf man nicht einfach töten (lassen)