Ich habe einem "Freund" 50€ geliehen, klar ist jetzt nicht die Welt aber es zieht sich jetzt seit Wochen hin, dass er es nicht bezahlt. Wir sehen uns nicht sehr oft, da er ca. 45min entfernt wohnt. Erst hieß es er hätte das Geld überwiesen, jedoch kam nichts. Angeblich irgendwelche Überschneidungen bei seiner Bank. Seit dem antwortet er nicht mehr auf meine Nachrichten.
Angenommen es kommt nichts mehr von ihm, was kann ich machen? Alleine vpm Prinzip möchte ich sone Aktionen nicht durchgehen lassen, aber ich hatte natürlich keinen Vertrag mit ihm.
Danke für eure Hilfe!!!

tritt ihm in die eier und sag ihm er soll dir sofort dein geld wiedergeben...und lerne daraus... sich unter freunden geld leihen endet oft nicht gut
schreib es als Lehrgeld ab und verleih nichts mehr
wenn du keinen vertrag mit ihm hast, dann kannst du nur darauf hoffen, dass er doch noch zur besinnung kommt und dir das geld zurück gibt.....
Lass <dir einen Schuldschein unterschreiben. Dann schickst Du ihm den Gerichtsvollzieher hin.
werderbraut am 25. Januar 2009 23:18 wegen 50 "Kröten"? Bißchen übertrieben!

Wenn du es nicht beweißen kannst sieht es eher schlecht aus etwas dagegen zu unternehmen

Ich fürchte, du kannst sowohl den Freund als auch das Geld abhaken.

gib ihn einen Termin und droh ihn dann anzuzeigen wenn er nicht bezahlt.

So was is kein Freund... dennoch solltestdu daraus einfach lernen und ihm mal drauf anreden wenn er sich meldet... wenn er selbst gra blank ist wirst du es sicher auch verstehen... ergibts dir bestimmt zurück... schon alleine wegen dem schlechten Gewissen!
ja, das verstehe ich auch. habe ihm das auch geschrieben, ob das der fall ist. aber leider kam auch darauf nichts ...
Ein Freund hat mir auch mal was geliehen, ich hab es gerne genommen, aber auch gleich gesagt, das mir die Rückzahlung sehr schwer fallen wird. Er hat es nie gefordert, ich hatte immer ein schlechtes Gewissen. Jetzt habe ich die Gelegenheit, es zurückzuzahlen. Nicht mit Geld, sondern mit Arbeit und ich mache es gerne! L.G.

die 50 Euro wirst du wohl "in den Rauch schreiben" müssen. ich schließe mich newcomer an und würde dir ebenfalls raten, ihm kein geld mehr zu leihen.
ja das sowieso nicht :D der kann mich mal
Aus Schaden wird man klug.
Besser kein Geld mehr verleihen, denn einklagen kannst du es nicht.
Nicht nur 50 € können verloren sein, auch eine Freundschaft ist in Gefahr.
Beim nächsten Mal mit dem Hinweis, dass du grundsätzlich kein Geld verleihst, es gar nicht mehr so weit kommen lassen.
doch klar kannst du es einklagen, dein freund muss dann erstmal wiederspruch einlegen, und vortragen wieso es nicht stimmen sollte, was er wahrscheinlich nicht machen wird. schreibe ihn aber zunächts einmal an, und mache ihn darauf aufmerksam, das wenn er bis dato nicht bezahlt, sämtliche folge kosten wie, zinsen gerichtskosten und kosten für den gerichtvolzieher zu tragen hat.
aber nachher muss ich das noch alles zahlen??? da gibts ja leider keine garantie für oder? er könnte doch sagen, er hätte es mir zurück gegeben oder so... aussage gegen aussage?!

Die Freundschaft ist es wert: Vergessen - vllt schuldest Du ihm auch einen Gefallen irgendwann.
Die Freundschaft ist es nicht wert: Ich empfehle hinterruecks. Mach mit ihm schriftlich(!) eine Rueckzahlung aus, 10 EUR jeden Monat (ueberweisen!), er solls kurz unterschreiben. Sag, dass Du das Geld jetzt nicht so dringend brauchst, es aber lieber schriftlich haben willst, weil Du es sonst vergisst.
Kommt das Geld nicht, ihn per Einschreiben dran erinnern. Kommt immer noch nix - Mahnbescheid beim Schreibwarenhandel kaufen, ausfuellen, hinschicken. Wenn er sich nicht wehrt (wie sollte er - Du hast den Wisch) und nicht zahlt, bekommst Du das Geld via Gerichtsvollzieher - er kann dann nix mehr tun. Der verarscht dann niemanden mehr mit Geld ;)
aber wenn er es gar nicht erst unterschreibt? wenn er es ignoriert, so wie jetzt auch schon meine mails? dann muss ich da wohl mal vorbei fahren oder?
Onnlein am 25. Januar 2009 23:38 Das geht natuerlich nur persoenlich. Wie gesagt, es soll als Gefallen daherkommen. Statt Ratenzahlung auch Rueckzahlung zum 01.04.2009 oder so. Komm ihm entgegen, so dass schriftlich zwecks erinnern sinnvoll erscheint - und wenn auch das ausnutzen will - Falle zuschnappen lassen.

Hast du mit ihm etwas schriftliches gemacht? Wenn ja, kannst du notfalls das Geld einklagen. Wenn nein - schlechte Karten für dich, denn dann dürfte eine Klage wenig Erfolg haben. Bleibt aber am Ende die Frage, ob bei 50,00 € der Aufwand einer Klage lohnt.
ja richtig das ist leider das problem... nichts schriftliches. momentan brauche ich leider jeden cent selber und ich möchte mein geld wieder. zusätzlich möchte ich ihm eine lektion verpassen, die er nicht so schnell vergisst!