Ein-Euro-Job und Krankheit

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Zur Krankheit: Die Regelungen sind je nach Maßnahme und Ort unterschiedlich. Bei uns gab es die Regel, dass man die Maßnahme nach ca. 4 Wochen Krankheit beenden soll. Allerdings hing das individuell z.B. von der Krankheitsprognose ab.

Zum Einsatz: Sie sollte das Problem mit dem formalen Maßnahmeträger besprechen und wenn sie dort nicht weiterkommt, mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Arge, der sie zugewiesen hat.

Zur finanziellen Einbuße: Wenn sie krank ist und daher fehlt, darf sie nicht sanktioniert werden. Wenn der 1-€-Job wegfällt, bekommt sie die Mehraufwandspauschale natürlich nicht mehr. Aber die kriegt sie ja auch nicht, wenn sie krank ist.

Allgemein zur Maßnahme: Ich halte reine Arbeitseinsätze für unsinnig. Es sollte eine Unterstützung zur Integration ins Berufsleben stattfinden - also Überprüfung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, bei Bedarf allgemeine sozialarbeiterische Unterstützung, Unterstützung bei der Stellensuche, Arbeitsvermittlung, allgemeine und berufliche Qualifizierung u.s.w. Gibt es sowas? Falls nicht, den Sachbearbeiter der Arge drauf ansprechen und eine Maßnahme verlangen, die hilft. Sie hat einen Anspruch drauf.

Zur Bestätigung: Selbstverständlich hat sie ein Anrecht auf ein arbeitsrechtliches Zeugnis. In dem müssen die tatsächlich aufgeführten Tätigkeiten stehen. Sie muss natürlich danach fragen. Meist muss man ziemlich drängeln. Und ein falsches Zeugnis darf man selbstverständlich reklamieren.

In dem Fall wäre die ARGE und der Träger jeweils der falsche Ansprechpartner, Die sind sich ja darüber einig, dass sie da als billige Arbeitskraft eingesetzt wird. Hier ist eine deftige Beschwerde bei der Heimaufsicht angesagt. Nur dann sieht auch die ARGE ein, dass hier illegeal zwischen ARGE und Träger gekungelt wird. Dafür wird dann wahrscheinlich mindesten eine Kraft wieder arbeitslos. Eine solche Meldung kann man ruhig auch anonym an die Heimaufsicht geben.

Derjenige die ihr den Auftrag gegeben hat, sollte über diese Vorfällen informiert werden. Und ihr solltet auch versuchen euch soviel wie möglich zu informieren. (was erlaubt ist und nicht, was die Folgen sind)

wim50  24.01.2010, 00:03

Eine der wesentlichen Folgen ist, dass ein Haufen reguläre Arbeitsplätze nicht besetzt werden und dass das noch finanziell belohnt wird.

carolle 
Fragesteller
 24.01.2010, 00:09
@wim50

Meine Freubdin nimmt sich quasi selbst den Job weg,denn sie ist ausgebildeter Pflegehelfer.Aber überall,wo sie fragt,wird sie nicht gebraucht.Natürlich nicht,sie haben ja die Ein - Euro-Jobber.Ist doch alles total bekloppt.

wim50  24.01.2010, 16:09
@carolle

Genau so läuft das.

DerHans  24.01.2010, 14:49

Glaubst du etwa im Ernst, bei der ARGE wüssten die nicht, wie das abläuft?

Eine Regel gibt es nicht-nur: Der Träger hat oft aus Profitinteressen k. Interesse, die Person weiter zu beschäftigen, weil die Regiekosten weiterlaufen. Insofern kann es sein, wg. der Krankschreibung gekündigt zu werden. Der finanz. Verlust ist der Verlust des 1 Euro.... Zu den anderen Verhältnissen sage ich nichts, da dies nicht Gegenstand Ihrer Frage ist.

Also, vorab: Rein rechtlich gesehen, darf sie überhaupt keine Windeln wechseln, essen anreichen und Medikamente geben!!! ... Dies sind pflegerische Tätigkeiten und sie als 1-€-Jobber, darf keine Tätigkeiten machen, die in ein eigentliches Berufsfeld eingreifen ... Wie sich das mit den Krankheitstagen verhällt, kann ich nicht sagen...

carolle 
Fragesteller
 23.01.2010, 23:56

Meine Freundin ist halt ein gutmütiges Schaf.Alle Beteilgten wissen,dass das nicht sein darf.Aber was soll eine Schwester machen,wenn sie in Früh- oder Spätdienst mit einem Azubi und einer Ein-Euro-Kraft dasteht und über 30 Patienten zu versorgen hat ?

deFleescha  24.01.2010, 00:04
@carolle

Das sollte letztlich nicht ihr (deine Freundin) Problem sein. Letztlich ist es Aufgabe der Pflegefachkraft über die Wohnbereichsleitung bei der Leitung der Einrichtung Druck zu machen. Ggfl. muss eine Überlastungsanzeige geschrieben werden. Weiterhin sollte sich die Pfelgekraft darüber im Klaren sein, dass bei einem Schaden der durch deine Freundin (ob aus Unwissenheit oder sonstiger Gründe) bei pflegerischen Tätigkeiten verursacht wurde nicht nur deine Freundin, sondern auch sie den Kopf hinhalten muss.