Eigene Wohnung UNTER 25! Und Schüler!
Ich habe gehört das man, wenn man eine eigene Wohnung hat und die auch voerst selbst bezahlen kann, das Jobcenter einem wenn man die Wohnung mindestens 3 monate erhalten konnte, die miete zahlt.(bzw. Man eine leistung bekommt) Gibt es da sowas und wenn ja unter was für Bedingungen?
5 Antworten
Tja bis 25 Hotel Mama wenn du nicht allein für die Miete aufkommen kannst, das ist gerade wegen solche Sachverhalte eingeführt worden, Eltern verklagen bleibt dir dann noch um deine Finanzmittel zu organisieren die du benötigst.
Warum sollen auch andere für deine übersteigerten Bedürfnisse zahlen, Family ist angesagt.
Man soll nicht alles glauben was man hört. Als Schüler wirst Du keinen Vermieter finden, der Dir eine Wohnung vermietet. Es sei denn jemand bürgt für Dich.
Wenn Du dann nicht mehr zahlen kannst, muss der Bürge das für Dich übernehmen.
Das Amt nicht.
Solange Du Deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast, sind deine Eltern unterhaltspflichtig und nicht das Jobcenter
unter 25 sind deine eltern unterhaltspflichtig
so ist es
Dir muss vom Jobcenter die Zustimmung zum eigenen Wohnraum erteilt werden. Das passiert nur, wenn die Fallmanager oder Vermittlungsfachkräfte einen wichtigen Grund dahin sehen. Es kann dabei auch der Außendienst eingeschaltet werden um dies zu prüfen. Gibt es keinen Grund, so wird es keine Zustimmung geben.
Du kannst natürlich immernoch umziehen: Freizügigkeit! Aber ohne Zustimmung des JC's werden auch keine Kosten der Unterkunft (Miete, Heiz- und Nebenkosten) gezahlt.
Aber auch nur unter der Premisse, dass diese abzüglich ihres Selbstbehaltes über zusätzliche finanzielle Mittel verfügen. Unterhalt,ist eben falls ausgeschlossen wenn der Fragesteller eine abgeschlossene Ausbildung hat.