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Eheähnliche Gemeinschaft, Schulden des Partners und Pflichten des Anderen

gefragt von Claudine74Claudine74 am 15.07.2008 um 13:08 Uhr

Hallo! Ich habe eine Rechtsfrage. Mein Freund und ich leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Denke, das nennt man eheähnliche Gemeinschaft-bin aber nicht sicher. Nun hat mein Freund für seine Eltern, die beide Insolvenz anmelden mussten, den Geschäftsführerposten in ihrem Hotel übernommen. Das Hotelgewerbe ist nun seit Nov. 2006 abgemeldet. Ich weiß allerdings nicht, ob und wenn ja in welcher Höhe noch Forderungen gegen das Hotel-also meinen Freund anhängig sind. Er weiß das auch nicht.

Nun will mein Vater mir ein Haus überschreiben und macht sich Sorgen, dass ich mit diesem dann für die Schulden meines Freundes einstehen müsste. Weiß jemand, ob das so ist? Danke Claudia

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Taraa
beantwortet von Taraa am 15. Juli 2008 13:11
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Da ihr nicht verheiratet seid, steht Deinem Partner auch nichts zu. Wenn Ihr heiraten solltet dann macht einen Ehevertrag vorab.

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 15. Juli 2008 13:54

Danke für die Info! War etwas verunsichert, weil staatl. Leistungen ja auf das Einkommen des Partners angerechnet werden können! Schön, dass das bei privaten Geschichten noch nicht zu gehen scheint!


pegolina
beantwortet von pegolina am 15. Juli 2008 13:12
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Nein. WEnn dein Vater dir das Haus alleine übershreibt, und dein Freund nicht als Eigentümer mit im Grundbuch steht, kann niemand an dein Eigentum. Für Schulden muß immer nur der aufkommen, der sie gemacht hat,und die Verträge/Kredite unterschrieben hat. Ein Notar und Anwalt kann dir aber eine genaue rechtsverbindlich Auskunft geben.

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 15. Juli 2008 13:55

Danke für die schnelle Hilfe!!


anonym
beantwortet von FrankoNero am 15. Juli 2008 13:11
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Wenn du nicht verheiratet bist, bleibt das Haus deines. Du haftest nur wenn es dein Gatte wäre. Wenn du heiraten solltest vereinbare Gütertrennung. Dann kann dir auch nichts passieren.

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 15. Juli 2008 13:54

Danke für die Hilfe! Das beruhigt mich schon sehr. Wenn geheiratet werden sollte, dann eben mit Ehevertrag-aber im Mom ist das sowieso nicht geplant..


Berserker
beantwortet von Berserker am 15. Juli 2008 13:28
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Da Ihr nicht verheiratet seid, und Du hofendlich nichts unterschrieben hast, kann man Dir nichts.

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 15. Juli 2008 13:56

Danke! Hab natürlich nichts unterschrieben-hätte ich es irgendwie verhindern können, hätte ich schon meinen Freund das Ding nicht unterschreiben lassen Kopfschüttel


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. Juli 2008 13:12
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in dem Falle hast du gar nichts zu befürchten..zwischen dem was du schilderst und das dein Vater machen würde bestehen keinerlei Zusammenhänge und Haftbarkeit ist schon gar nicht gegeben

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 15. Juli 2008 13:55

Danke auch Dir für die rasche Antwort!


anonym
beantwortet von anjanni am 15. Juli 2008 13:36
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Nein, nein - Du müßtest mit Deinem Vermögen allerhöchstens dann mithaften, wenn Ihr verheiratet wäret. Ausnahme: Du hättest eine Bürgschaft unterschrieben.

Und selbst in der Ehe (und auch vorher) könntest Du vorher noch mit dem jungen Mann Gütertrennung vereinbaren - und Du würdest auch nicht haften (außer bei Bürgschaft).

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 15. Juli 2008 13:57

Danke für die Info! Vielleicht setzt ich schon jetzt so ein Schreiben auf, in dem Gütertrennung vereinbart wird-nur um auf der ganz sichern Seite zu sein,....


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 15. Juli 2008 13:15
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Du haftest nicht für die fremden Schulden. Du darfst nur auch zukünftig für diese Schulden keine Haftung übernehmen, also weder eine Umschuldung mit unterschreiben oder Dich für die Schulden verbürgen.

Kommentar von Simple_avatar4smallClaudine74 am 15. Juli 2008 13:56

Vielen Dank für die Info! Unterschreiben werd ich ganz sicher in der Sache nichts... blute doch nicht für "Fremde"...


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