ebay verkäufer hat wegen nicht bezahlten artikel anwalt eingeschaltet
hallo zusammen,
ich habe am 11.12.11 einen artikel bei ebay gekauft (ca.40,-). nun habe ich den artikel nie bezahlt, natürlich auch keine ware erhalten. nach einigen tagen habe ich eine aufforderung zur zahlung erhalten und nach ein paar wochen wurde der artikel als "nicht bezahlt" markiert.
klar, ich hätte mich mit dem verkäufer in verbindung setzen sollen, ich habe einiges falsch gemacht, das weiß ich. es gab gewisse umstände weshalb ich zu der zeit etwas unzuverlässig war. aber ich dachte nach dieser markierung, dass der fall geschlossen sei.
heute habe ich ein schreiben von seinem anwalt erhalten, mit der aufforderung das geld innerhalb von 10 tagen zu zahlen, plus 39,- anwaltskosten. nun wollte ich mich einfach aus interesse erkundigen, ob diese vorgehensweise rechtens ist. ich möchte keinen ärger, daher würde ich das geld auch bezahlen. oder habe ich noch andere möglichkeiten?
vielen dank schon mal im voraus!
8 Antworten
Meines Erachtens ist über eBay ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, durch die Willensbekundung beider Seiten (Dein Klick auf "Kaufen" Deinerseits). Da Du Deiner Willensbekundung nicht binnen eines gewissen Zeitraums widersprochen hast, ist der Kaufvertrag nach wie vor gültig. Zum genauen Zeitraum äußern sich sicher die AGBs von eBay.
Dabei wird es eine Rolle spielen, ob Du eine Ware wie beschrieben "gekauft" oder tatsächlich "ersteigert" hast. Meines Wissens ist der Rücktritt vom Vertrag nur bei Käufen möglich. Anders verhält es sich, wenn Du nach Erhalt der Ware feststellst, dass die Ware verschwiegene Mängel aufweist, nicht die beschriebenen Eigenschaften besitzt, oder eine völlig andere ist als beschrieben. Dann hast Du die Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen (Rücksendung der Ware!), den Kaufpreis im Nachhinein zu mindern oder auf die richtige Lieferung zu drängen (sofern der Verkäufer die beschriebene Ware liefern kann).
Wegen 79 Euro würde ich wohl keinen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Lieber die 39 Euro als Lehrgeld verbuchen und für die Zukunft merken, dass man in Rechtsgeschäften IMMER vorsorglich reagieren sollte (es sei denn, es steckt offensichtlicher Betrug dahinter).
Mit dem Kauf über ebay hast du einen Vertrag geschlossen, den du einhalten musst. Mit dem Nicht-Zahlen hast du von deiner Seite deine Verpflichtung nicht eingehalten. Da sind die 39 Euro für den Anwalt noch günstig. Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, wird es deutlich teurer!
das war nicht wertend gemeint! wollte damit nur klar machen, dass "natürlich" auch keine ware gekommen ist. es gibt wirklich fälle, wo der verkäufer mir die ware schon vor dem bezahlen versendet hat. daher wollte ich das an der stelle einfach erwähnen. wenn dem so gewesen wäre, hätte der fall ja eine ganz andere bedeutung gehabt. und ich weiß sehr wohl was ich falsch gemacht habe. im nachhinein ist es schwer das zu erklären, aber zu dem zeitpunkt dachte ich, es wäre ja kein drama, da ich dem käufer nichts abgenommen habe ohne zu bezahlen. mein verhalten war allerdings ganz klar total daneben. hinterher ist man immer schlauer.... danke für deinen beitrag!
...und "den kopf in den sand stecken" beschreibt meinen zustand zu dem zeitpunkt ziemlich richtig. in allen lebenslagen!
Mit deinem Gebot hast Du bei Ebay einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen. Selbstverständlich musstest Du zahlen.
Hast Du nun leider versäumt und der Verkäufer hat seinen Anwalt eingeschaltet. Diese Vorgehensweise ist Rechtens und Du musst das Geld bezahlen.
Sonst wird es noch teurer! Liebe Grüße und dennoch ein schönes Wochenende.
Nicht erhaltenes nicht zahlen ist kein Strafbestand. du hast zwar einen Vertrag mit deinem Partner, aber dessen Anwalt kann dir höchsten den Buckel runterrutschen. Solche Sachen müssen zivilrechtlich eingeklagt werden und nicht durch einen Anwalt.
Dann warte mal ab, ob sich das Gericht darauf einlässt .-) Sicher nicht.
Ich würde es nicht ausprobieren.
Der geht bestimmt vor Gericht, denn sonst hätte er ja den Anwalt selbst zu bezahlen.
Ein Anwalt mit 39€ Gebühren? Ob der echt ist?
Das musst Du bezahlen, Du hast es gekauft.
lieben dank euch allen! ich denke so ein fall wird mir nicht nochmal passieren... werde das geld nächste woche überweisen und mir einreden, dass das teil insgesamt 85,- gekostet hat... ;)
Wieso ersteigerst Du etwas und kannst es dann nicht bezahlen? und schreibst mit einer Selbstverständlichkeit "ich habe es nicht bezahlt und auch keine Ware erhalten" : ERST BEZAHLEN => dann wir d auch die Ware geliefert. Einfach sich nict darum kümmern: das ist auch eine Art von "den Kopf in den Sand stecken"