Ebay Kleinanzeigen Betrug? Kaufvertrag?
Hallo,
Bei Ebay Kleinanzeigen kommt es öfters zu Betrugsversuchen, das ist Bekannt. Da läuft ja eigentlich alles über den Email Kontakt ab. Und nicht jeder holt sich seine Wahre persönlich ab, so wie es von Ebay-Kleinanzeigen empfohlen wird. Ich nenne mal ein kleines Beispiel :
Wenn ich nun etwas bei Ebay-Kleinanzeigen kaufen würde, und per Überweisung oder Paypal bezahle, und keinen Artikel erhalte, kann man dann bei der Polizei anzeige erstatten?
Weil so gesehen kann man es ja nicht wirklich nachweisen, damit ein Handel stattgefunden hat, oder? Zählen da Emails als "Kaufvertrag"? Ist sowas möglich? Oder hat der Käufer einfach Pech gehabt, und das Geld ist weg? Rein Theoretisch ja schon, oder?
Was passiert wenn man zb. ein Buch kauft, und im Paket anstelle des Buches eine Hand voll Sand ist? Kann man das anzeigen? Und wie soll man ohne Zeugen nachweisen, damit nicht wirklich das gekaufte Buch im Paket war?
Für mich ist das eine Interessante Frage. Ich weiß auch, damit man bei Ebay Kleinanzeigen nichts per Überweisung / Paypal kaufen sollte. Sondern lieber selbst abholen. Ich weiß auch, damit es mehrere solcher Fragen gibt. Allerdings habe ich keine
Frage gefunden, bei der in den Kommentaren genau darauf eingegangen wird, aus welchem Grund genau man das anzeigen könnte, und wie die Polizei der Sache nachgehen sollte.Bzw. ob es da überhaupt eine Möglichkeit gäbe.
Habe vor ein paar Tagen mit dem Gedanken gespielt, mir dort etwas zu Kaufen. Aber den Gedanken habe ich schnell wieder abgehakt. Da mir so etwas dann doch zu Riskant ist. Allerdings habe ich in meinem Bekanntenkreis schon den ein .- oder anderen kennen gelernt, der damit schlechte Erfahrung gemacht hat.
Mich würde es einfach mal Interessieren, da ich schon viel darüber gelesen habe, aber niemand genau Details genannt hat.Bzw. Begründungen nennen konnte.
Vielleicht hat von euch ja schon jemand etwas ähnliches hinter sich, und kann mir Klarheit verschaffen.
Gruß
3 Antworten
Allerdings habe ich keine Frage gefunden, bei der in den Kommentaren genau darauf eingegangen wird, aus welchem Grund genau man das anzeigen könnte, und wie die Polizei der Sache nachgehen sollte.Bzw. ob es da überhaupt eine Möglichkeit gäbe.
Es gibt zahlreicher solcher Fragen - ich und eine Handvoll anderer User, die sich in der Thematik auskennen, haben solche Fragen nämlich gefühlt schon hunderte von Malen beantwortet...
Also auch für dich nochmal:
Natürlich kannst du IMMER Anzeige erstatten, wenn du bei den Kleinanzeigen betrogen wurdest. Als Beweis hast du ja immer die Kleinanzeige (sichern oder ausdrucken) und den evlt. E-Mail-Verkehr.
ABER:
In den aller-allermeisten Fällen verläuft dies Anzeige im Sande - da der mutmaßliche Täter nicht ermittelbar ist und je nach Betrag, um den es geht muss auch die Verhältnismäßigkeit des Ermittlungsumfangs beachtet werden - immerhin zahlt der Steuerzahler dafür, dass so viele Leute die deutlichen Warnhinweise des Seitenbetreibers geflissentlich übersehen.
Die Profiscammer hinterlassen keinerlei verwertbare Spuren, oft stellt sich nur raus, dass sie ihm Ausland sitzen.
Die Gelegenheitsscammer wissen, dass die Ermittlungen meist nicht so umfangreich sind, dass man Ihnen auf die Spur kommt.
Bei den Kleinanzeigen benötigt es lediglich eine E-Mail-Adresse, um dort handeln zu könnnen, es werden KEINERLEI Daten hinterlegt.
Auch bei paypal genügt zunächst ein E-Mail-Adresse, evlt. Daten werden nicht vernünftig verifziert.
Bankkonten sind relativ leicht im Fake-Daten zu eröffnen - dabei sind Postbank-Konten Betrügers Liebling....
Gefälschte Ausweise findet man zuhauf im Netz - also auch das Angebot des Verkäufers, als Sicherheit eine Ausweiskopie zu senden, kannst du in die Tonne kloppen.
Und WENN es dann doch mal ein Ermittlungserfolg der Polizei gibt, dann hat der Geschädigte das Problem, dass die Polizei ihm weder Geld noch Ware zurückbringt. Sie darf dir nicht mal die Daten des mutmaßlichen Scammers mitteilen.
Dafür darfst du dann kostenpflichtig einen Anwalt beauftragen, der Akteneinsicht beantragen muss - dein Geld oder die Ware (die es ja aber idR gar nicht gibt) musst du dann auf zivilrechtlichem Weg selber einklagen.
Ist beim Scammer nichts zu holen - bleibst du auf den Kosten dann auch noch sitzen.
FAZIT: Lass die Finger weg davon!
Noch Fragen??
Dann melde dich gerne....
vg Arya
scheinbar keine Fragen mehr ;)
danke für den Stern :)
Schön, dass du es jedem schickst und dich toll dabei fühlst. Aber mir hilft es nichts. brauche keinen der mich belehrt.
Selbstverständlich kannst du Anzeige erstatten. Ein Kaufvertrag ist auch mündlich gültig. Wie man den jeweiligen Anspruch nun beweisen kann ist natürlich eine ganz andere Frage, hat aber nicht speziell mit den ebay Kleinanziegen zu tun.
Alles klar, danke für deine Antwort.
Mich beschäftigt die Frage nur ein wenig. Da man ja auch einfach sagen könnte, damit man sich getroffen hat, und die Wahre übergeben hat? oder halt einfach ein Paket mit falschen Inhalt versenden könnte.
Wenn sowas passieren sollte kannst du natürlich eine Anzeige erstatten.