Dürfen Lehrer länger Unterricht machen, wenn sie das erst an dem Tag sagen?

7 Antworten

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  1. Zunächst einmal darf der Lehrer bzw. die Schulleitung die Unterrichtsstunden so verschieben, wie sie den Gegebenheiten entsprechend möglich sind. Ziel ist es, dass wenig Unterricht ausfällt.
  2. Eine solche Stundenplanänderung ist immer dann wirksam, wenn sie allen Schülern der Klasse mitgeteilt werden kann, d.h. die Schüler entweder noch im Schulhaus sind oder innerhalb kurzer Zeit zurück geholt werden können. In eurem Fall hätte es gereicht, wenn es in der 6. oder 7. Stunde am Aushang gestanden hätte.
  3. Bus-, Abhol- oder Terminregelungen werden dann individuell durch die entsprechende Lehrkraft geklärt. Die Person mit Arzttermin darf nach Entscheidung der Lehkraft entweder den Termin wahrnehmen oder er wird durch Anruf von der Schule aus (Sekretariat oder Handy wird hierfür erlaubt) verschoben. Ebenso werden abholende Eltern informiert. Busverbindungen müssen bei der Stundenplanung nur in sehr dringenden Fällen beachtet werden, z.B. wenn eine sehr lange Wartezeit (mehr als 2 Stunden) vorliegt und Schüler in dieser Zeit nicht in der Schule betreut werden können.
Franzii99 
Fragesteller
 01.01.2012, 13:43

Zählt das auch für Intensivierungsstunden, also keinen Pflichtunterricht? Und direkt, dass wir eine Stunde länger haben hat sie uns auch nicht gesagt, sondern nur, dass sie etwas später kommt. Erfahren, dass sie länger machen wollte, haben wir erst am nächsten Tag.

lehrer0815  01.01.2012, 13:53
@Franzii99

Ja, auch Intensivierungsstunden zählen zum regulären Unterricht.

Zur Frage nach dem "Heimgehen". In der 7. Stunde war offenbar regulär Unterricht angekündigt. D.h. die volle 7. Stunde ist in der Schule zu verbringen. Kommt die Lehrkraft nicht, ist das Sekretariat unverzüglich (ca. 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn) durch den/die Klassensprecher/in zu verständigen, bei einer angekündigten Verspätung aber nach einem angemessenen Zeitraum. Korrekt wäre es gewesen, nach 15 oder 20 Minuten dort nachzufragen, ob die Lehrkraft noch erscheint. Der Schulleiter trifft in diesem Fall die Entscheidung, ob Unterricht ausfällt oder (in der 8. Stunde) nachgeholt wird. In eurem Fall wurde also keine Meldung über den nicht stattgefundenen Unterricht an das Sekretariat und den Schulleiter weitergegeben. Das bedeutet einerseits, dass der Schulleiter in seiner Entscheidungsfreiheit übergangen wurde und andererseits, dass eure Lehrkraft wohl mächtig Ärger von der Schulleitung bekommen hat. Jetzt kommt es noch darauf an, ob eure Lehrerin schon bei der Ankündigung ihrer Verspätung davon gesprochen hat, eventuell die 8. Stunde zu unterrichten, oder ob sie das erst am nächsten Tag gesagt hat. Wenn sie es schon am Tag der "Verspätung" mitgeteilt hat, habt ihr unerlaubt während vorgesehener Unterrichtszeit das Schulgelände verlassen. Hat sie es erst am nächsten Tag gesagt, dann ist ist der verloren gegangene Unterricht ihr eigenes Versäumnis.

Zur Frage nach dem "Verweis": Ich denke nicht, dass ihr mit Ordnungsmaßnahmen rechnen müsst. Sicherlich hättet ihr rechtzeitig im Sekretariat Bescheid geben müssen, dass die Lehrkraft trotz Verspätung nicht erschienen ist. Hierfür darfs einen Rüffel geben. Aber wenn die Lehrkraft nicht von einer eventuellen(!) 8. Stunde Unterricht gesprochen hat und ihr nach der 7. Stunde heim gegangen seid, stellt das keine Pflichtverletzung dar. Allerdings gilt auch hier, wie immer im Schulalltag: Reden hilft, vor allem mit dem Sekretariat. Sowohl im ersten Fall ("Lehrerin ist nicht da"), als auch im zweiten Fall: "Lehrerin ist nicht erschienen, wir gehen jetzt heim."

Eure Lehrerin dürfte das gar nicht mal. Sie kann ja nicht einfach sagen jaa ich komme halt ein paar Minuten später (vill auch eine Stunde) und wir machen dann eben so lange länger Unterricht.

Wenn sie kurzfristig weg müsste, dann müsstet ihr eine Unterrichtsvertretung bekommen, bzw. (wenn erlaubt) dürftet ihr früher gehen.

Wenn es absehbar gewesen wäre, wie z.B. ein seit ein paar Wochen bekannter Arzttermin etc. müssten die Eltern schriftlich informiert werden wenn sich die Unterrichtszeit dadurch ändert (steht glaube ich irgendwo in einer Schulordnung)

Würde euch die Lehrerin einen Verweis geben, 1. weil ihr zuhause anruft um zu sagen dass ihr später kommt bzw. 2. weil ihr zur korrekten Zeit gegangen seid würde sie sich nur vor der Gesamten Kollegschaft lächerlich machen!

Franzii99 
Fragesteller
 01.01.2012, 13:34

Hi, danke, aber mit dem Arzttermin war eigentlich eine Freundin von mir gemeint. Aber sie hat das anscheinend auch gewusst, dass sie später kommt, wegen Konferenzen.

Nun ja, man weiß ja jetzt auch nicht aus welchem Grund die Lehrerin Verspätung hatte. Es kann ja sein, das ihr erst an dem Tag etwas unvorhergesehenes dazwischen gekommen ist, was die Verzögerung verursacht hat.

Aber, wenn ihr doch in der Pause Bescheid bekommen habt, wegen der Verlängerung, dann hättet ihr ruhig zu Hause anrufen können, oder wird das bei euch streng kontrolliert mit den Handys?

Nun ja, es war ein BG-Fall (BlödGelaufener-Fall). Aber euch nen Verweis dafür auszusprechen, wäre in dem Fall zu hoch gegriffen und zum anderen habt ihr euch im Prinzip nix zu schulden kommen lassen. Aber das kann ich letztenendes nicht beurteilen, da ich nicht dabei war. Von daher abwarten und keine unnötigen Sorgen machen.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Franzii99 
Fragesteller
 31.12.2011, 21:39

Hi,
danke für die Antwort. Wir dürfen in den Pausen nicht telefonieren, weil uns ansonsten gleich das Handy abgenommen wird und wirklich viele Möglichkeiten es heimlich zu machen, gibt es nicht. Wir hatten also nicht die Möglichkeit zu Hause Bescheid zu geben.

jakkily  31.12.2011, 21:49
@Franzii99

Habt ihr einen Klassensprecher? Dann könnt ihr ja mal mit dem Klassenlehrer vereinbaren, zu Hause anrufen zu dürfen, wenn es Veränderungen der Unterrichtszeit geben sollte. Ihr solltet aber nicht alle beim Klassenlehrer vorsprechen, sondern den Klassensprecher das klären lassen.

So viel von mir dazu....

lg, jakkily

Franzii99 
Fragesteller
 01.01.2012, 13:39
@jakkily

Ja und dass wir 45min länger Unterricht haben werden, wussten wir aber erst am nächsten Tag. Da sie uns das nicht klar und deutlich gesagt hatte. Sie hatte zu uns nur gesagt, dass sie später kommt und dass wir warten sollen. Von länger Unterricht war an diesem Tag (erst am Nächsten) keine Rede. Außerdem hatte eine Freundin von mir kurz danach noch einen Arzttermin und den kann man ja auch nicht erst ein paar min. zuvor absagen.

lehrer0815  01.01.2012, 14:06
@Franzii99

Okay, das relativiert die Sicht etwas. Wenn die Lehrerin gesagt hat, ihr sollt "warten", dann heißt das auch "warten". Diese Anordnung kann nur die Lehrkraft oder der Schulleiter außer Kraft setzen. Korrekter Weg: Gang ins Sekretariat: "Wie lange sollen wir warten?" Also doch unerlaubt entfernt.

In den ersten Klassen ist das nicht üblich. Allerdings kann es bei älteren Schülern schon mal vorkommen, dass die Schule nicht immer pünktlich zu Ende ist.

Also meiner Meinung nach nicht.

Es ginge nur, wenn ihr in der Pause zu Hause anrufen könntet, aber das dürftet ihr jaa nicht, also seid ihr, finde ich, nicht schuld.

PS: Ich hatte schon mal so ne ähnliche Situation aber da haben wir keinen so großen Ärger bekommen :)