Dürfen Eltern ihre Kinder schlagen?

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Servus...

hatte heute auch so eine Situation...mit meiner eigenen Freundin. Ihr Sohn, 2 Jahre alt. Wir auf dem Spielplatz. Es soll nach Hause gehen und er will nicht, logischer Weise. Er heult, tramplet, zieht ihr an der Kleidung- sie tut´s ihm gleich. Dann schlägt er sie und sie klatscht ihm voll eine ins Gesicht. Dann wollte sie ihn stehen lassen und losgehen. Ich habe mich geweigert. Sie meckert mich an und ich mache sie absolut zur Sau. Was sie sich dabei denkt, ein Kleinkind zu schlagen. Wie sie sich fühlen würe, wenn ich ihr eine ballern würde und dass ich es nicht verstehen kann, wie solche Schimpfwort wie sie eine ist, Kinder bekommen dürfen. "Ja, er hat mich nicht zu schlagen und wenn er mich schlägt, schlag ich zurück, dann weiß er mal wie das ist" Hallooooo? Träum ich oder was? Wenn jeder seinen persönlichen Frust an seinen Kids auslassen würde, dann gäb´s nur blaugefleckte Kiddies oder wie? Ich find das unter aller Kanone!!! Und wenn ich dann so Sätze höre wie: "Wir reden nochmal, wenn du Kinder hast"- na da möcht ich ja nur noch reihern. Klar hab ich von Mutterinstinkt keine Ahnung, aber ich weiß, dass man Gott verdammt kein Kind schlägt...und schon gar nicht als Eriehungsmaßnahme. Klar können Kinder manchmal Terroristen sein, aber wenn eure Kinder nicht hören oder Scheiße bauen, habt ihr als Eltern versagt...daran sind nicht die Kinder schuld!!!

Meine Freundin hab ich natürlich in den Wind geschossen...aber seh ich sowas nochmal, gibts ne Anzeige bei der Polizei und beim Jugendamt!

Man soll sich eben keine Kinder anschaffen, wenn man damit nicht klar kommt...das müssen die doch alle vorher wisen, das Kinder keine perfekten und immerhörenden Soldaten sind.

Gott, bin ich sauer :(

tetra13  18.06.2015, 16:38

Gut gemacht. Schläge als "Erziehungsmaßnahme" sind einfach durch nichts zu rechtfertigen

Eindeutig haben Eltern kein Recht Kinder zu schlagen. Auch die Differenzierung ein Klaps auf den PO, oder eine Ohrfeige sind kein Schlagen trifft nicht zu! Es ist gesetzlich festgelegt das jegliche Maßnahmen dieser Art den Eltern verboten sind.

Gesetzliche Regelung

Am 2.11.2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

»Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« In § 16 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII wurden die Angebote der Jugendhilfe zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie um folgende Aufgabe erweitert:»Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.«

Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung ist es, nicht nur die Gewalt in der Erziehung zu ächten, sondern zugleich Eltern (und anderen Personensorge-Inhabern) Wege zur gewaltfreien Erziehung aufzuzeigen und sie dabei zu begleiten.

Hintergründe

Gewalt in der Erziehung ist weit verbreitetIn Deutschland gehört Gewaltausübung bei der Erziehung immer noch zum Alltag. Sie lässt sich wegen des Dunkelfeldes nur schwer erfassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium der Justiz gehen davon aus, dass in Deutschland über 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen von ihren Eltern geohrfeigt und etwa 1,3 Millionen körperlich misshandelt werden - und davon 420.000 sogar häufig (vgl. ihr gemeinsames Informationsfaltblatt »Mehr RESPEKT vor Kindern«). Es liegen aber aus den letzten Jahren auch konkrete Erhebungen vor, die ein hohes Ausmaß an körperlicher Gewaltanwendung gegen Kinder aufzeigen. So gaben 81,5 Prozent der von Bussmann im Jahr 1992 in der BRD befragten 2.400 Jugendlichen an, geohrfeigt worden zu sein, 43,5% berichteten über deftige Ohrfeigen und 30,6 Prozent über eine sog. »Tracht Prügel«. In einer vom Kriminologischen Institut Niedersachsen in 4 deutschen Städten durchgeführten Befragung gaben 55,6 Prozent der Minderjährigen an, bis zu ihrem 12. Lebensjahr elterliche Gewalt erlitten zu haben (Pfeiffer u.a., 1998, S. 87).

Gewalt wird meist verharmlost Gewalt in der Erziehung wird meistens nicht nur von Eltern als rechtens angesehen, sondern durchweg auch von der Umwelt gebilligt. Zumindest werden immer noch »ein Klaps« und »eine Ohrfeige« (z.T. aber sogar auch die ominöse »berechtigte Tracht Prügel«) in weiten Kreisen der Bevölkerung (und zwar in allen Schichten !) als normales Erziehungsverhalten betrachtet und gerne mit abgegriffenen Redewendungen gerechtfertigt wie: »das hat noch keinem Kind geschadet« – z.T. noch bedenkenlos ergänzt um »bei mir war es genauso und aus mir ist ja auch etwas geworden«. Dabei wird (natürlich) verschwiegen, dass erwiesenermaßen auf »eine« Ohrfeige (oder Klaps) leicht zwei, drei, ja viele folgen und sehr schnell Schläge zum ganz selbstverständlichen Erziehungsmittel werden, wenn es darum geht, Kinder »zur Vernunft zu bringen« oder von unerwünschten Handlungen abzuhalten.

Körperliche Bestrafung ist unzulässig Die Ächtung jeglicher Körperstrafen war notwendig, um der Gewaltanwendung »schon von Kindheit an« jegliche Legitimation zu nehmen, denn sie stellen – unabhängig von ihrer Intensität – für Kinder stets eine Demütigung dar (ebenso: Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/1247, S. 8), die die Würde des Kindes verletzen.

Beispiele für unzulässige »körperliche Bestrafungen«: Jegliches Schlagen - und zwar nicht nur die ominöse »Tracht Prügel«, sondern auch »eine Ohrfeige« oder »ein Klaps« (in das Gesicht, auf Arm/Hand/Finger, Rücken, Gesäß), das Treten, aber auch heftiges Schütteln oder festes Drücken, Schubsen, Stoßen eines Kindes (meist beschönigend »hartes Zupacken« genannt), das »Ohr umdrehen«, an den Haaren ziehen, sowie das Anbinden oder Fesseln.

Bei wiederholtem Auftreten derartigen elterlichen Fehlverhaltens kommen Eingriffe des Familiengerichts in das Elternrecht gemäß §§ 1666, 1666a BGB bis hin zu Beschränkungen oder Entzug des Sorgerechts in Betracht und strafrechtlich stellen solche Verfehlungen – spätestens jetzt – stets Körperverletzungen bzw. Nötigungen dar.

Ich hoffe das FÜR DIE RATGEBER HIER nun endlich einmal geklärt ist das Eltern in Bezug auf körperliche Züchtigung NULL Rechte haben!! Sellbst zu einem Klaps, oder auch nur „einem kräftigen schütteln“ dürfen sie sich nicht hinreißen lassen! Die entsprechenden §§ habe ich ja als Beleg angegeben.

Mit freundlichen Grüßen, vor allem an alle Kinder und Jugendlichen

Michael

Nein, man darf seine Kinder nicht schlagen, genauso wie man jemand anderen nicht schlagen darf. Gewalt ist keine Lösung und niemand hat das Recht jemandem weh zu tun. Ich bin schockiert, wie viele hier schon einmal von ihren Eltern geschlagen wurden. Ich leider auch. Ich habe es niemandem erzählt, aber meinen Freund konnte ich einfach nicht anlügen, als er mich gefragt hat, wo der Kratzer herkam. Wir haben uns dann sehr gestritten, weil ich meine Eltern in Schutz genommen habe. Ja, sie haben einen großen Fehler gemacht, aber ich habe ihnen verziehen. Menschen machen Fehler. Solang es nur einmal passiert! Es ist deshalb aber immer noch nicht in Ordnung Gewalt anzuwenden! Die meisten Betroffenen handeln bestimmt so wie ich, weshalb leider oft die Gewalt kein Ende nimmt. Deshalb, wenn ihr selbst betroffen seid oder ihr etwas derartiges mitbekommt, bitte sagt etwas! Gewalt ist ein Zeichen von Schwäche! Es muss dringend etwas gemacht werden! Gewalt ist der falsche Weg. Ich hoffe, dass es niemandem mehr so ergehen muss, dass die Kinder Angst haben und Eltern Hass entwickeln. Es lässt sich alles klären, aber dazu braucht man Worte! Liebe Grüße

Generell ist dies alles richtig. Juristisch gesehen sind Schläge verboten. Und meine Maxime ist ebenfalls, dass man mit Schlägen nicht nur das Kind entwürdigt und seine eigene Hilflosigkeit demonstriert.

Dennoch muss ich gestehen, dass mir gegen meinen Sohn (den großen, damals 14 Jahre) auch einmal die Hand ausgerutscht ist, und jeder, der es hätte beobachten können, hätte gesagt, dass es eine Nichtigkeit war. Ganz bestimmt war ich in diesem Moment auch völlig überfordert. Den ganzen Morgen über Stress gehabt, alles ging schief, ich hatte die Nacht kaum geschlafen (weil Migräne und krank) und dann zog auch noch der Bankautomat völlig grundlos meine Bankkarte ein..... Da reichte ein Rempler und ein frecher Kommentar aus, dass es passierte.

Ich war hinterher wie vor den Kopf geschlagen, habe mich entschuldigt und wusste, dass ich das nie hätte tun dürfen. Aber es war passiert. Das war das einzige Mal, dass ich meinem Sohn eine Ohrfeige verpasst habe. Er hat es mich tagelang spüren lassen, was ich da gemacht habe.

Aber wenn deswegen das Jugendamt vor der Tür gestanden hätte....

Seid mal nicht sooooo streng mit einer Frau, die ihr nicht kennt, und von der ihr nicht wisst, was passiert war und wie die Vorgeschichte war. Natürlich muss man einschreiten und deutlich machen, dass das nicht in Ordnung ist. Schläge sind (und werden auch nie) eine Lösung sein. Wenn ich mein Kind schlage, zeige ich ihm ja auch nur, dass Gewalt völlig in Ordnung ist, um seinen Willen durchzusetzen. Aber bevor man "Jugendamt" schreit und "Kind wegnehmen", sollte man schon die genauen Umstände kennen.

Laertes  09.01.2011, 20:02

Ich habe einerseits Verständnis mit einem Menschen, der in einer bestimmten Situation vollkommen gestresst oder überfordert ist. Aber andererseits schlägt man doch sonst keine Mitmenschen, nur weil man gerade in einer emotionalen Ausnahmesituation ist. Anscheinend ist das mit den eigenen Kindern anders. Die kriegen die Ohrfeige, aber Kollegen oder fremde Passanten, die ja auch zur Hand gewesen wären, bleiben verschont. Warum ist das wohl so?

Ganz klipp und Klar NEIN!!!

Das ist nicht nur eine Körperverletzung dem Kind gegenüber, sondern fällt juristisch auch unter den Begriff "Mißbrauch".

Leider gibt es immer noch viel zu viel Eltern, die meinen, Gehorsam in ein Kind hineinprügeln zu müssen. In solchen Fällen sollte m. E. durchaus mal eine Info an das Jugendamt erfolgen.

WolfRichter  09.08.2007, 12:33

Das fällt juristisch nicht unter den Beriff "Mißbrauch" (das wären sexuelle Handlungen) sondern "Mißhandlung".

gri1su  09.08.2007, 13:26
@WolfRichter

Danke für die Korrektur. Misshandlung hatte ich eigentlich auch gemeint. Keine Ahnung, wie ich auf Mißbrauch gekommen bin.