Frage von Naginag 31.12.2012

Dürfen die türsteher den ausweis einziehen wenn er ausgeliehen war?

  • Hilfreichste Antwort von Buschist 31.12.2012
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Der Türsteher, aber auch sonst jede andere Person darf jemanden festhalten bis die Polizei eingetroffen ist, wenn derjenige bei Begehung einer Straftat auf frischer Tat erwischt wird.

    Die Überlassung eines Personalausweises an jemand anderen ist strafbar. Somit haben die Türsteher das Recht Dich und den Perso bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. ( § 127 I StPO, § 281 StGB )

  • Antwort von ToxicAngel21 31.12.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die können mir Ja nichts Nachweisen

    Natürlich, du hast vor Zeugen mit dem falschen Ausweis vor der Tür gestanden du Intelligenzbestie :-P, ich hätte den Ausweis ebenfalls als Beweis eingezogen - Du hättest ihn ja auch gestohlen oder gefäscht haben können.

    Normalerweise kommt sowas auch zur Anzeige, für dich und für den Besitzer, welcher ihn dir "Auslieh", möglicherweise auch.

    Könnte mit Hausverbot und Sozialstunden enden... oder sogar einer Verhandlung wenn du mehr auf dem Kerbholz hast.

  • Antwort von bellchen96 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wer ist so dämlich und leiht seinen ausweis aus? Ist doch klar dass es schief geht.

  • Antwort von NicoMeyfeld 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sie sind verpflichtet ihn der Polizei zu übergeben Weil der Personalausweis Eigentum des deutschen Staates ist (steht auch drauf) genauso wie du verpflichtet bist es zu melden wenn er weg kommen sollte LG Nico

  • Antwort von gri1su 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Betrugsversuch ist immer strafbar. Darüberhinaus müssen sie den Ausweis sogar einziehen und der Polizei übergeben, denn es könnte ja sonst noch Mißbrauch (auch im Zusammenhang mit Straftaten) damit betrieben worden sein.

  • Antwort von FabiHilft 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sie müssen den Ausweis einziehen und ihn der Polizei geben, damit die ihn der rechtmäßigen Person wiedergeben können. Da das weitergeben des Persos auch eine Straftat/Ordnungswidrigkeit ist, können sie das auch gleich mit abhandeln.

  • Antwort von Det1965 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Sie dürfen zB. die Polizei rufen.

  • Antwort von hajo23 31.12.2012

    Ganz Klar N E I N

    Die Türsteher haben garkeine Macht, was Personalausweise anbetrifft.

    Du kannst Ihnen den zeigen ( in keinem Fall aus der Hand geben )******

    Wenn sie dich nicht hereinlassen hast du eben Pech gehabt.

    Egal ob ausweis ausgeliehen oder nicht . Das geht Türsteher n i c h t s an

  • Antwort von Bluebird555 31.12.2012

    Wenn es nicht dein Ausweis ist, können sie ihn dir wegnehmen, weil du fremdes Eigentum bei dir hast und das ein Betrugsversuch ist. Und die Polizei wird wohl wem mehr glauben, wenn du mit dem Ausweis eines anderen Einlass in einen Club haben möchtest?

  • Antwort von myjack 31.12.2012

    Ausweis ausleihen... wusste garnicht, dass man das so nennt... *kopfschüttel*

  • Antwort von Nauremiaudb 31.12.2012

    Ich denk dann wird polizei gerufen das ist ja urkundenfälschng.

  • Antwort von DerAntworter123 31.12.2012

    Die dürfen sogar die Polizei rufen und dich mitnehmen lassen

  • Antwort von Immo23 31.12.2012

    Ja sicher können die das.

    Selber schuld, wenn du son scheiß machst.

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