Dürfen die türsteher den ausweis einziehen wenn er ausgeliehen war?
Wenn ich um in einen Club zu kommen den ausweis einer über 18 jährigen Person Ausleihe und denen das auffällt dürfen die mir den dann abnehmen oder was passiert dann? Die können mir Ja nichts Nachweisen
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Der Türsteher, aber auch sonst jede andere Person darf jemanden festhalten bis die Polizei eingetroffen ist, wenn derjenige bei Begehung einer Straftat auf frischer Tat erwischt wird.
Die Überlassung eines Personalausweises an jemand anderen ist strafbar. Somit haben die Türsteher das Recht Dich und den Perso bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. ( § 127 I StPO, § 281 StGB )
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Die können mir Ja nichts Nachweisen
Natürlich, du hast vor Zeugen mit dem falschen Ausweis vor der Tür gestanden du Intelligenzbestie :-P, ich hätte den Ausweis ebenfalls als Beweis eingezogen - Du hättest ihn ja auch gestohlen oder gefäscht haben können.
Normalerweise kommt sowas auch zur Anzeige, für dich und für den Besitzer, welcher ihn dir "Auslieh", möglicherweise auch.
Könnte mit Hausverbot und Sozialstunden enden... oder sogar einer Verhandlung wenn du mehr auf dem Kerbholz hast.
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wer ist so dämlich und leiht seinen ausweis aus? Ist doch klar dass es schief geht.
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Sie sind verpflichtet ihn der Polizei zu übergeben Weil der Personalausweis Eigentum des deutschen Staates ist (steht auch drauf) genauso wie du verpflichtet bist es zu melden wenn er weg kommen sollte LG Nico
Kommentar von ScaverScaver 31.12.2012Nein, verpflichtet sind sie dazu nicht!
Aber sie sind berechtigt nach genannten §§ von Buschist.
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Betrugsversuch ist immer strafbar. Darüberhinaus müssen sie den Ausweis sogar einziehen und der Polizei übergeben, denn es könnte ja sonst noch Mißbrauch (auch im Zusammenhang mit Straftaten) damit betrieben worden sein.
Kommentar von NicoMeyfeldNicoMeyfeld 31.12.2012Das nennt sich vortäuschen falscher Tatsachen nicht betrug
Kommentar von BuschistBuschist 31.12.2012"Vortäuschen falscher Tatsachen" ist ein Tatbestandsmerkmal des Betruges und kein eigener Straftatberstand. http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_%28Deutschland%29
findest Du unter "Objektiver Tatbestand"
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Sie müssen den Ausweis einziehen und ihn der Polizei geben, damit die ihn der rechtmäßigen Person wiedergeben können. Da das weitergeben des Persos auch eine Straftat/Ordnungswidrigkeit ist, können sie das auch gleich mit abhandeln.
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Sie dürfen zB. die Polizei rufen.
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Ganz Klar N E I N
Die Türsteher haben garkeine Macht, was Personalausweise anbetrifft.
Du kannst Ihnen den zeigen ( in keinem Fall aus der Hand geben )******
Wenn sie dich nicht hereinlassen hast du eben Pech gehabt.
Egal ob ausweis ausgeliehen oder nicht . Das geht Türsteher n i c h t s an
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Wenn es nicht dein Ausweis ist, können sie ihn dir wegnehmen, weil du fremdes Eigentum bei dir hast und das ein Betrugsversuch ist. Und die Polizei wird wohl wem mehr glauben, wenn du mit dem Ausweis eines anderen Einlass in einen Club haben möchtest?
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Ausweis ausleihen... wusste garnicht, dass man das so nennt... *kopfschüttel*
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Ich denk dann wird polizei gerufen das ist ja urkundenfälschng.
Kommentar von BuschistBuschist 31.12.2012er hat sich einen echten von jemandem ausgeborgt um ihn dann selbst mißbräuchlich zu benutzen. Er hat ihn ja ncht verfälscht oder gefälscht. Deshalb liegst Du falsch mit Urkundenfälschung.
Kommentar von NauremiaudbNauremiaudb 31.12.2012Ok Trotzdem verboten :p
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Die dürfen sogar die Polizei rufen und dich mitnehmen lassen
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Ja sicher können die das.
Selber schuld, wenn du son scheiß machst.
Ich hab das noch garnicht gemacht. Ich meinte Sie könnten mir Ja in dem Moment nicht Nachweisen das es nicht mein ausweis ist.
Natürlich, wenn du denen nicht zu den Daten und dem Bild passend genug rüber kommst, bleibst du halt draußen. Man könnte dich auch Fix mal nach deinem Jahrgang fragen, wüsstest du das dann so aus dem Kopf ?
Wenns denen zu kurios wird gibt es halt vor Ort Polizeibesuch, die weisen das ganz schnell nach. Unterschätze die Türsteher nicht, die haben mit so kleinen Tricksern jeden Tag zutun.
Ja stimmt schon. Danke