Dürfen die Nachbarn dauernd im Garten feiern?
Ich wohne neben einer großen, lebhafte Familie. Sobald das Wetter gut ist, besonders am Wochenende, sitzen Leute im Garten und hören sehr laut Musik aus einer Boom-Box. Es kommt bei mir noch so viel an, dass eine Unterhaltung in normaler Lautstärke nicht möglich ist. Um 22 Uhr ist manchmal Schluss, aber nicht immer. Auch spät Abends gibt es alle paar Wochen eine Party.
Da ich dann weder auf meinem Balkon sitzen kann noch fernsehen oder telefonieren, habe ich neulich mal freundlich darum gebeten, dass die Musik wenigstens in eine andere Richtung schallt (vom Haus weg, auf der anderen Seite wohnt niemand). Der Nachbar hat mich sehr unfreundlich angepflaumt. Ich solle gefälligst die Fenster zumachen. Er hätte das Recht, bis 22 Uhr zu feiern.
Hat er das denn? So oft? Und so laut?
Muss ich als friedlicher Nachbar mich hinter geschlossene Fenster verziehen, besonders im Sommer, weil nebenan irgendwer Krach zu machen beliebt? Normalerweise muss doch der Krachmacher hinter geschlossene Fenster?
Blöd ist auch, dass diese Leute mit meinem Vermieter verwandt sind und der im Streitfall wahrscheinlich zu ihnen hält. Aber wenn ich die Wohnung im Sommer nun mal tagsüber kaum richtig nutzen kann, ist sie doch weniger wert? Gibt es dazu Richtlinien o.ä.?
2 Antworten
Von 22 Uhr des einen Tages bis 7 Uhr des nächsten Tages hat absolute Nachtruhe zu herrschen, da kannst du dann sofort die Polizei rufen, wenn um 22 Uhr nicht Schluss ist.
Das habe ich im Internet gefunden -->
https://www.anwalt.de/rechtstipps/sommerzeit-saison-fuer-nachbarstreit_018350.html
Zitate -->
|Im Garten darf man auch Fernsehen und Radio hören, wenn man es mit der Lautstärke nicht übertreibt.|
und
|Kann man in einer Reihenhaussiedlung die Sendung auch noch auf dem
weiter entfernten Nachbargrundstück deutlich hören, ist das Radio
definitiv zu laut (OLG München, Urteil v. 03.09.1991, Az.: 25 U 1838/91).|
Mit Polizei, Anwalt und eventuell dem Vermieter, falls es Mietwohnungen sind, solltest du eigentlich dein Recht bekommen, und da dein Nachbar ein unfreundlicher Egoist ist, mit dem man nicht vernünftig reden kann, hat er auch nichts besseres verdient als dass er so richtig Ärger bekommt.
Eine Hausgemeinschaft muss sich so verhalten, dass niemand gestört oder beeinträchtigt wird. Wichtig ist, die Störungen zu dokumentieren. Zeugen, die nicht zur Familie gehören sind auch anzuführen. Dann zum Schiedsmann, bzw.-Frau und den Nachbarschaftsstreit dort vortragen, schriftl. mit Zeugen und sonst. Aufzeichnungen. Da nützt die Beziehung zum Vermieter gar nix, wenn der Schiedsmann ein Urteil gefällt hat, an das sich alle Parteien halten müssen, sonst hagelt es saftige Strafen.