Dürfen die Lehrkräfte einer Grundschule ein Kind nach Hause schicken weil es sich nicht benimmt?

17 Antworten

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Hallo Julez1985,

Was legitim ist, kannst du hier lesen:

BASS 12 – 01 Nr. 2 Allgemeine Schulordnung, (ASchO) (SGV. NRW. 223), und dann hier:

§ 45 Ausschluss vom Schulbesuch - Eine Schülerin oder ein Schüler, deren oder dessen Verbleib in der Schule eine ernste Gefahr für die Gesundheit der anderen Schülerinnen und Schüler bedeutet, kann vorübergehend oder dauernd vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund eines schulärztlichen Gutachtens. Bei Gefahr im Verzuge ist die Schulleiterin oder der Schulleiter befugt, die Schülerin oder den Schüler vom Besuch der Schule vorläufig auszuschließen (§ 29 Abs. 3 SchVG).

Ein siebenjähriges Kind im ersten Schuljahr ist aber in diesem Sinn keine Gefahr, vor allem dann nicht, wenn eine sonderpädagogische Kraft zur Verfügung steht. Es ist ein Armutszeugnis für die Schule, wenn sie es nicht schafft, hier das Kind gut zu betreuen. Dafür hat sie schließlich mit Studium und zwei Staatsprüfungen ausgebildete Pädagogen. – Und das im Zeichen der Inklusion heute!

Falls der Schulleiter meint, dass seine Maßnahme legitim ist, würde ich ihn darauf hinweisen, dass Du dich an die untere Schulaufsichtsbehörde (Schulrat, Schulamtsdirektor) wenden möchtest. Dafür hättest du gerne vorher von der Schulleitung eine schriftliche Begründung, weshalb in diesem Fall das Nachhauseschicken legitim sei.

Und da wäre ich mal gespannt, was die Schulleitung dann macht.

Julez1985 
Fragesteller
 12.02.2014, 12:12

vielen dank für deine antwort,das ist echt super und du hast mir damit geholfen.ich werde mich drum kümmern,hatte auch noch rücksprache mit dem jugendamt gehalten,sie werden zum nächsten schulgespräch mitkommen.

Nadelwald75  18.02.2014, 19:56

... vielen Dank für den Stern! Ich hoffe, es hat etwas genützt.

Ja, kann die Schulleitung bestimmen, ist eine sog. "Ordnungsmaßnahme". Geregelt in den Schulgesetzen der Bundesländer.

Ist absolut legal. Muss aber die Schulleitung machen, der "normale" Lehrer kann das nicht alleine entscheiden.

soweit ich weiss, ist das laendersache und im jeweiligen schulgesetz verankert.

was der lehrer nicht darf ist, das kind allein nach hause schicken, weil er dann die aufsichtspflicht verletzt. wenn er es abholen laesst, ist das noch mal was anderes.

natuerlich ist das keine loesung, weder fuer dein kind noch fuer die klassenkameraden. da solltest du dich umgehend bemuehen, mit der integrationskraft zusammen an einer alternative zu arbeiten.

im uebrigen sind integrationskraefte meistens nur fuer wenige stunden in der woche im unterricht, jedenfalls hier in nrw. insofern ist dein kind schon wesentlich besser betreut. wenn eine durchgehende betreuung allerdings auch nichts bringt, ist dein kind in einer sonderschule vielleicht wirklich besser aufgehoben.

Julez1985 
Fragesteller
 12.02.2014, 11:35

wie schon oben kommentiert,integrationskraft ist vom schulweg hin bis nach der schule bei ihm.es reichen schon kleinigkeiten um ihn nach hause zu schicken.letztens hat er in der nachmittagsbetreuung (wo er nun nicht mehr hingeht) einer betreuerin den stift weg genommen.darauf hin musste ich ihn abholen.

Es gibt auf Landesebene jeweils das Schulgesetz. Dort kann man schon mal als Laie reinschauen und ggf. etwas für sich herausziehen.

Hinnehmen würde ich es auf keinen Fall! Als erstes würde ich die Integrationskräfte ansprechen und als "Fürsprecher" gewinnen; in der nächsten Eskalationsstufe würde ich das Jugendamt und das Schulamt einschalten. Wenn die Möglichkeit besteht, würde ich je nach Einsicht der Schule, einen Anwalt hinzuziehen.

Hört sich nach "ADHS" an? wurde in der Richtung schon mal etwas gemacht mit Tests usw. Evtl. eine Therapie in einer Kinder Psychiatrie. Wer hat die Persönlichkeitsstörung fest gestellt?