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Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland - möglich oder nicht?

gefragt von chewbacca0815 am 16.10.2007 um 15:27 Uhr

Ich bin verwirrt: ich hab zwei Pässe (welche sag ich nicht:D) und es gab bisher damit nie Probleme ... viele meiner Freunde meinen aber, eine doppelte Staatsbürgerschaft würde es so gar nicht mehr geben. Meine Mutter ist aus einem anderen Land und hat keinen deutschen Pass, mein Vater ist Deutscher - wie ist denn nun die Rechtslage?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. Oktober 2007 15:30
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Natürlich ist das möglich, du bist ja ein gutes Beisapiel dafür.

Alle weiteren Infos findest du hier: http://tinyurl.com/q92gc

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 16. Oktober 2007 16:15

Super Link da steht alles drin. DH

Kommentar von Simple_avatar7smallgoge3 am 22. September 2008 09:06

ein fraga noch bitte. wenn beide eltern eines kindes deutsche staatsbürger sind aber die mutter bsp. ausländischer abstammung ist haben dann die kinder ein recht auf eine doppelte staatsbürgerschaft?


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 16. Oktober 2007 16:45
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Rechtlich ist es so: Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beschäftigt sich ausführlich mit "Mehrstaatigkeit", also mehrfachen/doppelten Staatsangehörigkeiten. Wer als Kind eines/einer Deutschen geboren oder adoptiert wird, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn er von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft "erbt". Beide Staatsbürgerschaften kann er lebenslang behalten. Wer eingebürgert wird, muss die ausländische Staatsangehörigkeit ablegen, bei Einbürgerung ist die doppelte Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht möglich. Ausnahmen hiervon stehen in § 12 StAG, insbesondere gelten für EU-Angehörige und Schweizer Ausnahmen. Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert -- auch wieder mit Ausnahmen -- seine deutsche. Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.

Das StAG wurde übrigens während der 1. Regierung Schröder komplett überarbeitet und in seine heutige Form gebracht.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 16. Oktober 2007 15:29
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Doch gibt es. Meine Bekannte hat auch die bulgarische und die deutsche Staatsbürgerschaft.


anonym
beantwortet von Italobaer am 16. Oktober 2007 15:30
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Für EU-Bürger gibt es seit kurzem die Möglichkeit, 2 Staatsangehörigkeiten zu haben. Das ist, soweit ich weiß, nicht von allen europäischen Ländern bereits realisiert. Ich allerdings habe es gemacht: die deutsche angenommen und meine ursprüngliche behalten.


Okotoks
beantwortet von Okotoks am 16. Oktober 2007 15:31
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Nach meinem Wissen ist dies neu möglich. Es ist möglich die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten und dennoch Schweizer zu werden, dh. du bist Bürger von zwei Staaten (gelesen in Schweizer Zeitungen).



butz1510
beantwortet von butz1510 am 16. Oktober 2007 15:41
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Ja, das geht in Deutschland - wie Deinen gibt es viele Fälle. Es wird oft behauptet, es sei nciht möglich, aber die Praxis beweist das Gegenteil.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 16. Oktober 2007 21:18

In Deutschland gehen so einige komische Sachen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. Oktober 2007 21:08
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Ja, das geht heute in vielen Fällen - allerdings meines Wissens nicht für "ursprünglich" deutsche Staatsbürger, sondern nur für Ausländer, die zusätzlich oder ab Geburt "auch" die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Hoch lebe die Gleichberechtigung!


angel000
beantwortet von angel000 am 16. Oktober 2007 16:20
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ja das gibt es ein bekannter hat die schweizerische und die deutsche


anonym
beantwortet von Altfelde am 17. Oktober 2007 20:11
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Wie ist es mit Ausländern, die ihre Staatsbürgerschaft nicht ablegen können, bzw. aus formalen Gründen, wie die Heirat erhalten (z.B. Iran). Meines Wissens ist dort eine Ausnahme möglich, ich bin aber kein Jurist.


anonym
beantwortet von georgant am 23. September 2008 11:20
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euländer bekommen beide und die anderen länder müssen eine ablegen und nur die deutsche nehmen


anonym
beantwortet von cetin74 am 24. Januar 2009 11:03
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hallo ich besitze seit 1992 die doppelte staatbürgerschaft da brauchst du keine angst zu haben es gibt eine regel dafür wenn du in deutschland lebst und arbeitest dann gilt nur die deutsche staatsbürgerschaft und die andere ist zweit rangigt bei mir steht bei den behörden an erster stelle deutsch


anonym
beantwortet von Mona64 am 26. Januar 2009 23:24
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Hi,

wenn ich Mathias Muench richtig verstehe, hat ein Adoptivkind (bsp. aus den USA - ist das richtig für dort?) sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsbürgerschaft?

Ist das richtig?

Danke für Antworten.


anonym
beantwortet von ihmsl am 19. April 2009 23:29
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Hallo, weitere Frage: Ich bin deutsch, habe aber einen Amerikaner geheiratet. Nun möchte ich gerne "doppelt" werden, damit ich sowohl hier als auch da arbeiten kann. (Wir wissen nicht, wo er stationiert werden wird und wenn ich z.B. in Japan mehr machen will, als nur putzen, brauch ich die amerikanische Staatsbürgerschaft). Weiß jemand, ob oder wie das geht?


anonym
beantwortet von Imkiki am 13. Juli 2009 09:21
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Ich bin mir ziemlich sicher dass Du beide Staatsangehoerigkeiten halten kannst, aber nur um zu arbeiten wuerde auch die resident alien card reichen. Check out uscis.gov.


EumelPinky
beantwortet von EumelPinky am 23. Oktober 2009 22:09
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Doppelbürgerschaft würde ich gar net zulassen ! Entweder biste von hier oder net ...



abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 10. November 2009 18:16
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@chewbacca0815 - Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland ist grundsätzlich möglich.


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