Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland - möglich oder nicht?
Ich bin verwirrt: ich hab zwei Pässe (welche sag ich nicht:D) und es gab bisher damit nie Probleme ... viele meiner Freunde meinen aber, eine doppelte Staatsbürgerschaft würde es so gar nicht mehr geben. Meine Mutter ist aus einem anderen Land und hat keinen deutschen Pass, mein Vater ist Deutscher - wie ist denn nun die Rechtslage?
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Natürlich ist das möglich, du bist ja ein gutes Beisapiel dafür.
Alle weiteren Infos findest du hier: http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_164892/Internet/Content/Themen/Staatsangehoerigkeit/Einzelseiten/Doppelte__Staatsangehoerigkeit__Mehrstaatigkeit.html
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Rechtlich ist es so: Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beschäftigt sich ausführlich mit "Mehrstaatigkeit", also mehrfachen/doppelten Staatsangehörigkeiten. Wer als Kind eines/einer Deutschen geboren oder adoptiert wird, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn er von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft "erbt". Beide Staatsbürgerschaften kann er lebenslang behalten. Wer eingebürgert wird, muss die ausländische Staatsangehörigkeit ablegen, bei Einbürgerung ist die doppelte Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht möglich. Ausnahmen hiervon stehen in § 12 StAG, insbesondere gelten für EU-Angehörige und Schweizer Ausnahmen. Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert -- auch wieder mit Ausnahmen -- seine deutsche. Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch.
Das StAG wurde übrigens während der 1. Regierung Schröder komplett überarbeitet und in seine heutige Form gebracht.
Kommentar von elkrebso77elkrebso77 20.08.2010Mach mir mal keine Panik ;) Bin nun 33 und habe immer noch die Deutsche Staatsbürgerschaft und will die Türkisch loswerden,aber das ist nicht so einfach.Jeder erzählt einem etwas anderes.Sogar auf dem Amt(oder erst recht dort)konnte man mit mir nix anfangen.Im ersten Zimmer "war" ich Deutscher,im nächsten Türke
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Für EU-Bürger gibt es seit kurzem die Möglichkeit, 2 Staatsangehörigkeiten zu haben. Das ist, soweit ich weiß, nicht von allen europäischen Ländern bereits realisiert. Ich allerdings habe es gemacht: die deutsche angenommen und meine ursprüngliche behalten.
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Doch gibt es. Meine Bekannte hat auch die bulgarische und die deutsche Staatsbürgerschaft.
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Ich erinnere mich an den Beschluß der damaligen Rot/Grünen Regierung unter Bundeskanzler Schröder und Aussenminister Fischer ,dass man für von Geburt aus als türkischer Staatsangehöriger die in Deutschland leben und bis zum 18 .Lebensjahr 2 Staatsangehörigkeiten haben dürfen sich aber danach für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden sollen.Das muß so etwa im Jahr 2000 beschlossen worden sein.
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Antwort von Bebegim06 17.09.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hab eine frage: wie ist es wenn man ne deutsche staatsangehörigkeit hat aber 2 jahre lang nicht in deutschland war.. und die hat auch niergends in deutschland eine anmeldung.. kann sie dann trotzdem noch nach deutschland kommen? sie ist 19.
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Doppelbürgerschaft würde ich gar net zulassen ! Entweder biste von hier oder net ...
Kommentar von charlie74 31.12.2010Du hast einfach die gesetze zu akzeptieren, es sind manchmal wichtige Gruende dafuer, die musst Du erstmal kennen!
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Ja, das geht heute in vielen Fällen - allerdings meines Wissens nicht für "ursprünglich" deutsche Staatsbürger, sondern nur für Ausländer, die zusätzlich oder ab Geburt "auch" die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Hoch lebe die Gleichberechtigung!
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Ja, das geht in Deutschland - wie Deinen gibt es viele Fälle. Es wird oft behauptet, es sei nciht möglich, aber die Praxis beweist das Gegenteil.
Kommentar von QuestorQuestor 16.10.2007In Deutschland gehen so einige komische Sachen.
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Nach meinem Wissen ist dies neu möglich. Es ist möglich die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten und dennoch Schweizer zu werden, dh. du bist Bürger von zwei Staaten (gelesen in Schweizer Zeitungen).
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Antwort von LetThereBeLight 06.02.2013
Ich habe eine Frage. Ich bin in Mannheim geboren und in der Schweiz aufgewachsen. Ich nahm niemals die Schweizer Staatsbuergschaft an, behielt aber noch fuer lange Zeit meinen Deutschen Pass. Als ich 21 war zog ich nach Neuseeland und wurde 6 Jahre spaeter Neuseelaenderin. Ich habe niemals offiziell meinen Deutschen Pass abgelegt oder die Deutsche Botschaft informiert dass ich Neuseelaerin geworden bin, habe aber damals die Botschaft angefragt, ob ich meinen Deutschen Pass behalten kann, wenn ich Neuseelaenderin werden wuerde. Sie sagten nein und damit hatte sich's fuer mich. Ich wollte Neuseelaenderin werden ohne meinen Deutschen Pass zu verlieren, aber da mein Leben sich nun in Neuseeland abspielte. Doch habe ich immer noch den groessten Teil meiner Familie dort in Deutschland aber nicht meine Eltern, die auch mit mir zusammen die Neuseelaendische Staatsbuergschaft annahmen damals und auch in Neuseeland leben. Ich bin mittlerweile, weitere 21 Jahre spaeter nach Peru gezogen, wo ich nun lebe und mich ebenfalls um Residenz bemuehe, doch keine Absicht habe einen Peruanischen Pass anzunehmen. Doch interessiert es mich sehr, ob ich mit meiner obigen Geschichte das Recht habe doch Doppelbuerger von Deutschland zu sein. Ich wuerde sehr gerne Deutsche bleiben, sowie Neuseelaenderin aber ich weiss nicht ob das moeglich ist. Es waere schoen von jemandem zu hoehren, der sich mit dem Gesetz auskennt. Danke im voraus fuer jedwelche Ratschlaege. :)
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Antwort von HeidiBerg 12.11.2012
Hallo!
Natürlich geht das!
Dabei gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: 1. Du kannst bis zu einem gewissen Alter (ich glaube bis 23, bin mir aber nicht ganz sicher) viele Staatsbürgerschaften und Pässe haben. Dann musst du dich entscheiden, welche Staatsbürgerschaft du denn nun behälst.
- Ein Kumpel von mir hat auch neben der deutschen noch eine andere Staatsbürgerschaft, die er aber nicht abgeben kann, da das ein sehr kleines Land ist, das seine Einwohner nicht verlieren will. Hast du einmal die Staatsbürgerschaft eines solchen Landes, kannst du sie nicht wieder abgeben. Entscheidest du dich dann später für die deutsche Staatsangehörigkeit, kannst du beide behalten, da du die erste ja nicht abgeben kannst.
Ich hoffe, das war verständlich! Liebe Grüße Heidi
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Antwort von Charliebecker 02.06.2012
Offiziell kann ein Deutscher nur einen Pass von Deutschland besitzen. Es ist eben wie ueberall, wo kein Klaeger, da kein Richter!
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Antwort von fritzderknauser 12.01.2012
mein großvater war Engländer, mein vater hat somit die englische staatsbürgerschaft erhalten, ist aber dann nach deutschland gezogen und hat jetzt eine deutsche und englische staatsbürgerschaft. Hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/doppelte_st... konnte ich nachlesen, dass ich ja theoretisch die englstaatsbürgerschaft bei der geburt hätte erhalen müssen, ich werd sie also wahrscheinlich auch jetzt noch beantragen können.
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Antwort von fritzderknauser 12.01.2012
mein großvater war Engländer, mein vater hat somit die englische staatsbürgerschaft erhalten, ist aber dann nach deutschland gezogen und hat jetzt eine deutsche und englische staatsbürgerschaft. Hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/doppelte_st... konnte ich nachlesen, dass ich ja theoretisch die englstaatsbürgerschaft bei der geburt hätte erhalen müssen, ich werd sie also wahrscheinlich auch jetzt noch beantragen können.
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Antwort von fritzderknauser 12.01.2012
mein großvater war Engländer, mein vater hat somit die englische staatsbürgerschaft erhalten, ist aber dann nach deutschland gezogen und hat jetzt eine deutsche und englische staatsbürgerschaft. Hier: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/doppelte_st... konnte ich nachlesen, dass ich ja theoretisch die englstaatsbürgerschaft bei der geburt hätte erhalen müssen, ich werd sie also wahrscheinlich auch jetzt noch beantragen können.
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Die Deutsche Staasbürgerschaft der BRD GmbH existiert genau genommen nicht. Wir nennen uns Bundesrepublik Deutschland und die ist als GmbH beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen. Schau mal ins GG Art. 133, da steht , dass der Bund in die Rechte und Pflichten der vereinigten Wirtschaftsgebiete eintritt. Nichts von Staat oder so. Allerdings haben wir alle Pässe und Personalausweise der BRD GmbH. Die legen die Vermutung nahe, dass der Inhaber Deutscher ist, belegen dies aber nicht eindeutig. Man kann sich , um die Deutsche Staatsbürgerschaft nachzuweisen, eine Staatsangehörigkeitsurkunde ausstellen lassen. Auf den Pässen der BRD GmbH ist vorne der Deutsche Reichsadler gedruckt, weil lt. Völkerrecht auf Pässen nur gültige Staaszeichen abgedruckt werden dürfen. Innen im Pass sind andere Adler abgedruckt.
Ich kann Dir nur empfehlen, Deinen Pass Deines heimatlandes zu behalten, damit Du einengültigen Pass eines souveränen Staates hast.
Googel das GG, Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeitsausweis
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 26.03.2013Wir nennen uns Bundesrepublik Deutschland und die ist als GmbH beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragen.
Das ist die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Man sollte fähig sein, zwischen einem Staat und einer Firma in Staatsbesitz unterscheiden zu können.
. Schau mal ins GG Art. 133, da steht , dass der Bund in die Rechte und Pflichten der vereinigten Wirtschaftsgebiete eintritt
Anscheinend fehlen dir die nötigen Geschichtskenntnisse. Das Vereinigte Wirtschaftgebiet war der Zusammenschluss der amerikanischen und der britischen Besatzungszone. Die Bundesrepublik trat nach ihrer Gründung in deren Rechte und Pflichten ein, ein Fall von Rechtsnachfolge, weiter nichts.
Auf den Pässen der BRD GmbH ist vorne der Deutsche Reichsadler gedruckt, weil lt. Völkerrecht auf Pässen nur gültige Staaszeichen abgedruckt werden dürfen. Innen im Pass sind andere Adler abgedruckt.
Das ist ein Märchen. Es gibt keine derartige Bestimmung im Völkerrecht
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Antwort von TheSorcerer 10.07.2011
Der Link auf die Homepage des BMI ist nicht mehr aktuell. Die aktuelle URL für die gesuchten Informationen lassen sich nun hier finden: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Staatsang/doppeltestaatsangehoerigkeitmehrstaatigkeitweiterestag_besitzen.html?nn=271632
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Hallo,
in der BRD ist nur eine Staatsbürgerschaft möglich, warum auch immer,
das ist halt typisch Deutsch: Entweder oder....
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Das Grundgesetz sagt, dass ein deutscher Staatsbuerger seine Staatsbuergerschaft verliert, sobald er die Staatsbuergerschaft eines anderen Landes annimmt.
In der Praxis gibt es Ausnahmen:
-Dauerhaft wurde bisher akzeptiert, wenn jemand Staatsbuerger des Vatikan wird.
-In Einzelfaellen kann es von nationalem Interesse sein, jemanden einzubuergern (also zusaetzlich zu einer bestehenden Staatsbuergerschaft) oder es zu tolerieren, wenn ein Deutscher die Staatsbuergerschaft eines anderen Landes annimmt.
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ist möglich, habe ich auch
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Antwort von LiliD 02.07.2010
Quot Matthias Nuench: "Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) beschäftigt sich ausführlich mit "Mehrstaatigkeit", also mehrfachen/doppelten Staatsangehörigkeiten. Wer als Kind eines/einer Deutschen geboren oder adoptiert wird, erhält die deutsche Staatsbürgerschaft, auch wenn er von dem anderen Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft "erbt". Beide Staatsbürgerschaften kann er lebenslang behalten. Wer eingebürgert wird, muss die ausländische Staatsangehörigkeit ablegen, bei Einbürgerung ist die doppelte Staatsangehörigkeit regelmäßig nicht möglich. Ausnahmen hiervon stehen in § 12 StAG, insbesondere gelten für EU-Angehörige und Schweizer Ausnahmen. Wer als Deutscher eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert -- auch wieder mit Ausnahmen -- seine deutsche. Wer als Ausländerkind in Deutschland geboren wird, erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland ist und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Diese doppelte Staatsbürgerschaft ist aber nur vorübergehend: Der Doppelstaatler muß sich spätestens bis zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sonst verliert er die deutsche automatisch."
Diese Regelung gilt also NICHT für alle ausländischen Mitbürger, wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen, (Spät)aussiedler oder Schweizer sind. Du darfst also keine doppelte Staastbürgerschaft (ab dem 23. Lebensjahr) mehr haben, wenn du z. B. einen nicaraguanischen, indischen, australischen, israelischen, syrischen, türkischen, usw. Pass hast. Das ist sogar trafbar (wird aber selten geahndet, weil es selten kontrolliert wird).
@EumelPinky: Lerne erst ein Mal deutsch zu schreiben, bevor du solche Kommentare postest (auch wenn es schon Jahre her ist, das musste raus)!
Eine Deutsche (hier geboren und aufgewachsen), mit abgelegten nicaraguanischem Pass (gebürtige Staatsangehörigekeit durch den Vater)
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Das gibt's noch häufiger, ein Bekannter von mir ist von seinem Geburtsland erst in ein anderes gezogen und hatte dort erst mal beide Staatsbürgerschaften. Dann ist er nach Deutschland gekommen, hat eine Deutsche geheiratet und mit ihr auch zwei Kinder. Vor ein paar Jahren bekam er dann die Nachricht: ihm wird die Staatsbürgerschaft der anderen beiden Länder aberkannt, dafür hat er die Deutsche. Und der Clou: die Kinder haben jetzt sowohl die deutsche als auch eine der anderen beiden... (ich weiß nicht mehr welche) Aber eigentlich sind sie eben Deutsche^^
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Antwort von Teitelbaum 26.05.2010
Ich habe auch eine doppelte Staatsbürgerschaft, als Aussiedler bin ich von Russland nach Deutschland ausgewandert, und habe so zwei Staatsbürgerschaften.
Meine frühere russisch Lehrerin aber, die hier in Deutschland russisch Unterrichtet und einen deutschen Mann geheiratet hat, darf keine zwei Staatsbürgerschaften haben, sie musste sich für eine entscheiden, entweder der BRD oder der russischen Föderation.
Ist wahrscheinlich so etwas wie ein "Reparationszahlungsabkommen" zwischen Russland und Deutschland.
Weiß nicht, vielleicht kann ich auch 3 Staatsbürgerschaften haben, habe auch teilweise jüdische Wurzeln...
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Antwort von DonMigel 06.03.2010
Liebe Mitbürger, Im Personalausweis steht:deutsch!!!!!!! Nicht: Deutschland!!!!!!! Ihr seid keine Staatsbürger, Ihr seid Personal. Deswegen der Personalausweis. Wir haben nur ein Grundgesetz,keine Verfassung. Googelt mal was das bedeutet.
oder: http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/IDR-DIEJAHRHUNDERTLUEGE-_V4.pdf
MfG DonMigel
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 26.03.2013Im Personalausweis steht:deutsch!!!!!!! Nicht: Deutschland!!!!!!! I
Genauso, wei in den Pässen vieler anderer Staaten die Staatsangehörigkeit auch angegeben wird, nämlich mit einem Adjektiv.
Übrigens: Die Verwendung von vielen Ausrufungszeichen soll ein Anzeichen für einen labilen Geisteszustand sein, sagt man.
Wir haben nur ein Grundgesetz,keine Verfassung. Googelt mal was das bedeutet.
Das bedeutet, dass unsere Verfassung einen anderen Namen hat, so wie z.B. auch die Verfassung anderer Staaten.
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Antwort von DonMigel 06.03.2010
Eben. Im Personalausweis steht:deutsch!!!!!!! Nicht: Deutschland!!!!!!! Ihr seid keine Staatsbürger, Ihr seid Personal. Deswegen der Personalausweis. Wir haben nur ein Grundgesetz,keine Verfassung. Googelt mal was das bedeutet. MfG DonMigel
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 26.03.2013Es hätte auch gereicht, diesen Unfug einmal zu schreiben.
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Antwort von CeyMarv 17.12.2009
Ich hab auch zwei Pässe. Muss mcih bald entscheiden welche ich nehme!! also das muss du wahrscheinlich auch.
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@chewbacca0815 - Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland ist grundsätzlich möglich.
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Antwort von Imkiki 13.07.2009
Ich bin mir ziemlich sicher dass Du beide Staatsangehoerigkeiten halten kannst, aber nur um zu arbeiten wuerde auch die resident alien card reichen. Check out uscis.gov.
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Antwort von ihmsl 19.04.2009
Hallo, weitere Frage: Ich bin deutsch, habe aber einen Amerikaner geheiratet. Nun möchte ich gerne "doppelt" werden, damit ich sowohl hier als auch da arbeiten kann. (Wir wissen nicht, wo er stationiert werden wird und wenn ich z.B. in Japan mehr machen will, als nur putzen, brauch ich die amerikanische Staatsbürgerschaft). Weiß jemand, ob oder wie das geht?
Super Link da steht alles drin. DH
ein fraga noch bitte. wenn beide eltern eines kindes deutsche staatsbürger sind aber die mutter bsp. ausländischer abstammung ist haben dann die kinder ein recht auf eine doppelte staatsbürgerschaft?
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