Doppelname für beide Ehepartner möglich?
Ist es laut deutschem Namensrecht tatsächlich nicht erlaubt, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen annehmen, also jeweils den Namen des anderen zusätzlich tragen? So dass aus Frau Meier und Herrn Schmidt bei der Eheschließung Herr und Frau Meier-Schmidt würde?
Falls es tatsächlich nicht erlaubt ist, gibt es Möglichkeiten, diese Regelung zu umgehen? Welche Aussicht hätte ein Klage? Oder können zwei Deutsche auch in Großbritannien heiraten, wo man seinen Namen frei wählen kann?
3 Antworten
Oder können zwei Deutsche auch in Großbritannien heiraten, wo man seinen Namen frei wählen kann?
In D gilt das deutsche Namensrecht, nicht das britische .... das heißt mit der Anerkennung der Ehe in D wäre auch die Namensbstimmung vorzunehmen
Nein, man muss sich für einen Familiennamen entscheiden (den dann auch später mal die Kinder tragen sollen)
Nein, das geht nicht! Man muss sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden oder jeweils seinen Namen behalten oder einer stellt den Namen des anderen vornean oder hängt ihn an seinen bisherigen Namen an. Ob Ihr in GB einfach einen Namen wählen könnt, wage ich zu bezweifeln, denn normalerweise bleibt Ihr als Deutsche dennoch in Eurem Rechtsraum und da geht das halt einfach nicht.