Discothekbesuch: Eine Aufsichtsperson für zwei...

7 Antworten

quatsch! also bei uns ind er stadt gilt generell nur 1 aufsichtsperson über 18 - eine zu beaufsichtigende person unter 18.

koenigbi  13.10.2009, 20:07

außerdem ist das ja nur eine beschränkte aufsichtsübergabe. also kann man das gar nicht mit der aufischtspflich von eltern vergleichen,da das nur innerhalb der diskothek gilt und auch nur in dem zeitraum,in dem sich BEIDE personen in der diskothek befinden.

koenigbi  13.10.2009, 20:08

und man benötigt ein formular. das bekommt man auf der seite der diskothek..werden dort keine zum drucken bereit gestellt,dann unterstützt diese diskothek eine aufsichtsübergabe auch nicht.

katti1980  13.10.2009, 20:09
@koenigbi

einige geben diese auch nur an der kasse aus.

das geht. diese person muss euch immer im auge haben und ihr müsst mit ihr die lokalität zusammen wieder verlassen. eure eltern müssen mit einer unterschrift auf einem formular ( was heute schon viele discos anbieten) die aufsichtspflicht auf die person übertragen. diese muss aber über 18 sein. natürlich muss sie auch darauf achten das ihr weder raucht noch alkohol trinkt.

es kommt immer drauf an in welcher gegend man welchen club besuchen möchte. einige erlauben es garnicht, einige erst ab 16 oder 17 einige schon früher wenn man eine aufsichtsperson dabei hat.

ich habe das öfter gemacht und es gab nie probleme. hab zum teil 5 leute mit genommen.

geht ohne Probleme. Es können sogar 100 sein. Deine Mama oder PAPA übernehmen ja auch die Aufsichtspflicht für 2 Kinder, obwohl sie alleine sind. Natürlich über 18 müssen sie sein

wozu braucht ihr eine aufsichtsperson.. entweder sie lassen euch rein oder nicht.. da helfen die eltern auch nichts.. allerdings bei manchen clubs erst ab 18

crazyone1989  13.10.2009, 20:06

Es geht ums "länger bleiben". Mit Aufsichtsperson darf man so lange wie man will.

Nein. Bei uns in der Gegend geht das nicht.

Da geht das mit dem Aufsichtsformular ohnehin erst ab 17. Und dann gilt, eine Aufsichtsperson pro 17jährigen.