Differenzbesteuerung und Umsatzsteuervoranmeldung

1 Antwort

1) Was ist bei Differenzbesteuerung der Umsatz? Guckst du § 25a Abs. 3 Sätze 1 und 2 UStG: "Der Umsatz wird nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt...Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage."

Zahlenbeispiel: Verkaufspreis 650 EUR - Einkaufspreis 293 EUR = Differenz 357 EUR; Umsatz: 100/119 von 357 EUR = 300 EUR.

2 ) Wo trägt man den Umsatz in der Umsatzsteuererklärung ein? In der Zeile 33 bis 38! Da stehen in meinem Zahlenbeispiel jetzt 300 EUR und rechts daneben 57 EUR.

3) Von was für Vorsteuer sprichst du hier? Entweder hast du Einkäufe von Leuten, die ohnehin keine Steuer ausweisen dürfen (siehe § 25a Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a UStG) oder du kaufst zwar vom Unternehmer ein, aber der darf gem. § 14a Abs. 6 Satz 2 UStG in der Rechnung keine USt ausweisen. Und da du also überhaupt keine Einkaufsrechnung mit MWSt.-Ausweis hast, gibt es auch keinen Vorsteuerabzug; und weil es gar keinen Vorsteuerabzug gibt, musst du dir auch über Vorsteueraufteilung nicht den Kopf zerbrechen.

ErsterSchnee 
Fragesteller
 15.05.2013, 21:34

Was ist bei Differenzbesteuerung der Umsatz?

Was der Umsatz ist, das weiß ich. Ich wollte nur wissen, ob die steuerfreien Umsätze mit aufgeführt werden müssen (in Deinem Beispiel die 293 Euro).

Von was für Vorsteuer sprichst du hier?

Telefon, Steuerberater, Wareneingänge zum "Aufbereiten" der differenzbesteuerten Waren, Verpackungsmaterial, Reisekosten, Kfz-Kosten und und und...

blackleather  15.05.2013, 21:53
@ErsterSchnee

Ich wollte nur wissen, ob die steuerfreien Umsätze mit aufgeführt werden müssen (in Deinem Beispiel die 293 Euro).

Die 293 EUR sind doch gar kein Umsatz, auch kein steuerfreier. Sie sind nichts weiter als Einkaufspreis. Umsatz sind auch nicht die 650 EUR, sondern einzig und allein die 300 EUR.

Zur Vorsteuer: Überleg mal - du kommst selbst drauf. Handelt es sich bei den Margenumsätzen um steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze? Sind demzufolge die Vorsteuern aus den von dir aufgezählten Eingangsleistungen, die zwar nicht Einkaufspreis sind, aber zur Ausführung der Margenumsätze erforderlich, abziehbar oder nicht?

ErsterSchnee 
Fragesteller
 17.05.2013, 15:29
@blackleather

Es wäre schön gewesen, wenn Du die ganze Frage gelesen und verstanden hättest...

Ich habe Differenzbesteuerung, "regulär" steuerpflichtige Umsätze und steuerfreie Ausfuhrlieferungen. Und da ich bei der Differenzbesteuerung natürlich nicht nur die Differenz buche sondern den kompletten Geldeingang (und selbstverständlich auch den Wareneingang), erscheinen die Erlöse in Höhe des Wareneingangs ja auch auf dem entsprechenden Erlöskonto - und da stellt sich halt die Frage, ob dieses Konto dann mit in die Umsatzsteuer-Voranmeldung einfließt.

Und damit wären wir wieder bei der Frage, ob die Vorsteuer auch aufgeteilt werden muss...