Dienstleistung, mündlicher Vertrag, nur einseitig erfüllt.
Person (P.) schließt mit Kleinunternehmer (K.), welcher seine Dienstleistung im Internet anbietet, telefonisch einen Vertrag zum Tapezieren eines Zimmers ab. Es wir ein Festpreis von x Euro vereinbart. P. genehmigt K. den Zugang zur Wohnung, stellt das Material, bezahlt den vereinbarten Betrag und verlässt das Haus. K. erfüllt seine Dienstleistung lediglich zu 1/3, das teils eher schlecht als recht. K. hat P. telefonisch mitgeteilt, dass er nicht fertig geworden sei, sich jedoch nochmals melden und wiederkommen möchte - binnen 2 Tagen (P. hat Zeugen für das Telefonat) - das Geld ist bereits in Ks. Besitz. Weder meldet sich K. bei P., noch kann P. K. erreichen.
Kann P. auf (teilhaften) Rückerhalt des Geldes klagen, wenn er den Rest der Arbeiten selbstständig erledigt, weil er die Dienstleistung von K. nicht mehr in Anspruch nehmen möchte?
2 Antworten
Anzeige ist blödsinnig. Die (teilweise) Nichterfüllung eines Vertrags interessiert keinen Staatsanwalt, das ist reines Zivilrecht.
Der K. sollte per Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung (z.B. 2 Wochen) zur vollständigen Erfüllung des Vertrags oder Rückzahlung aufgefordert werden, unter Hinweis auf existierende Zeugen. Falls das nicht fruchtet: Anwalt, Klage einreichen.
Wenn P. einen Zeugen hat und dieser bereit ist auszusagen, dann würde ich eine Anzeige erstatten! Ein Versuch ist es immer Wert!