Dienst Laptop und Smartphone nach Kündigung behalten?

5 Antworten

nein. das gehört der firma. behält sie diese macht sie sich des diebstahls schuldig

Dienstliche Sachen werden für dienstliche Arbeiten überlassen. Sie gehören dem Arbeitgeber, nicht dem Arbeitnehmer. Und haben zurückgegeben zu werden. Ggf. kann, auch das habe ich schon erlebt, der zeitwert vom AG geforder t werden.

Meist steht auch was im Arbeitsvertrag oder Kündigung, dasss überlassene Dinge zurückgegeben werden müssen.

Also da mal ganz vorsichtig mit den vollmundigen Behauptungen, sonst beisst sich da noch wer in den A*

Die Firma kann (und wird) diese Gegenstände zurückfordern. Selbst wenn Sie nicht zurückgefordert werden, macht Sie sich evt. einer Unterschlagung schuldig, wenn Sie diese behält. Mit hoher Wahrscheinlichkeit enthält auch der Anstellungsvertrag eine entsprechende Regelung, dass Sie diese von sich aus zurückzugeben hat...

dass sie vorhat, die beiden Sachen zu behalten "weil sie ihr gehören".

Super, ich habe vor kurzem einen neuen PC und einen neuen Stuhl bekommen. Ist das jetzt auch meins? ;-))

Deine Bekannte ist wohl sehr sauer über die Kündigung und reagiert wie ein kleines Kind: Du bist böse zu mir, deshalb behalte ich die Sachen. Wenn sie wieder klar im Kopf ist, wird sie wohl selbst merken, dass das so nicht geht. Sie glaubt doch wohl nicht, dass Laptop und Smartphone ein Geschenk sind wenn sie die Dinge für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt bekommt.

Wenn das Schule macht, freuen sich viele Büromöbelhersteller, Kommunikationsunternehmen usw. Das würde den Umsatz rasant ankurbeln.

Nachdem es ein Firmenlaptop und ein Firmenhandy sind, gehören diese Dinge der Firma, nicht ihr selbst - auch wenn sie sie vielleicht privat nutzen durfte. Wenn sie nicht mehr für die Firma arbeitet, dann muss sie die Sachen natürlich wieder zurückgeben - und derjenige der ihre Position in Zukunft besetzen wird, bekommt sie. Ausgenommen es wurde anders im Arbeitsvertrag oder so vereinbart, ist meiner Meinung nach aber eher unwahrscheinlich.