der Sturmschaden meiner Scheune von 1867

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das Gutachten von einem angestellten Gutachter der Versicherung stammt wäre ich auch kritisch und würde mich der Antwort von qugart anschließen. Möchte Deinen Blick noch auf zwei weitere Punkte lenken: Normalerweise gibt es in den Verträgen sog. Kostenpositionen. Das sind Kosten, die neben dem Schaden am Gebäude anfallen. In Deinem Fall wären da die "Aufräum- und Abbruchkosten" zu nennen. Diese würden normalerweise die genannten Kosten ersetzen, wenn das Gebäude so stark beschädigt ist, dass ein Abbruch erforderlich ist - auch das Entsorgen des Asbestes. Prüfe diesbezüglich Deinen Vertrag, vielleicht kannst Du diesbezüglich nachverhandeln.
Eine weitere Möglichkeit: Hat Dein Vertreter die Gebäude gesehen, kennt er die Scheune, weil er z.B. öfters - zumindest beim Vertragsabschluß - bei Dir ein- und ausgeht? Dann könnt hier ein Beratungsverschulden seitens des Vertreters vorliegen mit der Folge, dass die Versicherung dafür gerade stehen und den Schaden zum Neuwert - falls tatsächlich so versichert - ersetzen muß. Wenn Dir der Vertreter trotz augenscheinlicher Baufäligkeit der Scheune diese zum Neuwert versichert, dann sehe ich hier durchaus eine fehlerhafte Beratung. Er hätte Dich dann darauf hinweisen müssen, dass das Gebäude nicht zum Neuwert versichert werden kann. Letztendlich hast Du auch jahrelang für den Neuwert, der ca. 75.000,- € beträgt, Beiträge bezahlt. Wenn o.g. so zutrifft würde ich auch den Gang zum Anwalt/Gericht nicht scheuen. Falls Du eine Familien-Rechtsschutzversicherung mit Wohnungs- und Grundstücks-RS hast, würde diese höchstwahrscheinlich (kenne Deine Bedingungen nicht) für den Rechtsstreit aufkommen. Wenn Du keine hast ist Vorsicht geboten - der Streitwert dürfte bei um die 100.000,- € liegen, da kommen nach der Honorartabelle ganz schön hohe Kosten auf Dich zu. Allerdings urteilen Gerichte in solchen Fällen, wo sie bei der Versicherung auch nur ein kleines Mitverschulden (Beratungsverschulden) sehen, sehr verbraucherorientiert.

emily2001  19.12.2013, 01:59

Ausführlich, ausgezeichnet !

Emmy

Lexusclass 
Fragesteller
 19.12.2013, 02:11

hallo, danke für die Antwort. die Scheune ist nicht Baufällig und wird auch vollständig genutzt. Sie ist Bestandteil einer Typischen Dreiseithofanlag in der Region. Jedoch nicht unter Denkmalschutz. In Regelmäßigen Abständen waren Vertreter der Versicherung auf dem Betrieb wegen Anpassungen und Neuabschlüssen. - Ja ich werde die Unterlagen prüfen, besonderst auf Abbruch und anderen Kosten. Jetzt wird eben auf das Kleingedruckt verwiesen.- Auf dem Hof gibt es mehrere sehr alte Gebäude. Die alle genutzt und erhalten werden. Und zum gleitenden Neuwert versichert sind. Die Versicherung ist eine örtliche Brandgilde. - OK, das Schreiben ist jetzt erst heute gekommen. Ich suche Argumente um da besser rauszukommen. - Eine Rechtschutzversicherung besteht nicht. Auf die Abfindung kann ich auch verzichten...... sie deckt nicht die Entsorgungskosten. Obwohl das Gebäude noch steht!!!! -- Morgen sende ich noch mal Bilder und freue mich auf weitere Anmerkungen

robe53  19.12.2013, 02:46
@Lexusclass

Wenn das Gebäude nicht baufällig war und - vor allem - auch noch voll genutzt wird, hast Du gute Karten ein besseres Ergebnis zu erreichen. Bringe dennoch das Beratungsverschulden in Deine Verhandlungen mit ein! Dann solltest Du auch die Vertragsinhalte dieses Vertrages mit der Versicherung nochmals konkret zementieren: So, wie es jetzt aussieht, würde das Problem beim nächsten Schaden genau so wieder auftauchen, da die Gebäudesubstanz bei allen anderen Hofteilen wohl vergleichbar ist . Deshalb mußt Du mit dem Versicherer abklären und vertraglich/schriftlich bestätigen lassen, dass die weiteren Gebäude/-teile zum gleitenden Neuwert versichert sind. Bei Deiner exponierten Lage könnte ja schon bald wieder ein Sturmschaden eintreten..... Oder als andere Alternative den Versicherer wechseln. Du wirst ja nach dieser Sache nicht das größte Vertrauen in die Brandgilde haben. Nach dem Vorschaden könnte das aber schwieriger werden, vor allem, wenn in den letzten Jahren noch weitere Schaden gemeldet wurden. Falls Du bei der Gilde bleiben möchtest würde ich diesbezügliche Gespräche jedoch erst dann führen, wenn der jetzige Fall endgültig abgeschlossen ist!!!

Lexusclass 
Fragesteller
 19.12.2013, 02:13

Danke für die Antwort

Lexusclass 
Fragesteller
 10.07.2014, 23:11
@Lexusclass

hallo, nach langer Zeit wieder mal hier. Es wurde ein Vergleich geschlossen. ca. 75 % der Neuwertsumme werden ausgezahlt. Voraussetzung ist vollständiger Abbruch und Wiederaufbau auf der Hofstelle. Die RA Gebühren waren ca. 8%

Gruss von der Ostsee

robe53  11.07.2014, 02:11
@Lexusclass

Hallo Lexusclass, schön von Dir zu hören. Ich finde es toll, dass Du Dich nochmals meldest und über das Ergebnis informierst. Der Vergleich hört sich zufriedenstellend an. Wenn Ihr damit leben könnt ist er perfekt. Ich hoffe, die Argumente/Antworten in GF haben geholfen zu einem besseren Ergebnis zu kommen. Klärt aber nun noch mit der Versicherung die Versicherungsbasis (Neuwert oder Zeitwert) der vom Sturm nicht betroffenen Gebäude und lasst Euch dies - bei Neuwertversicherung - schriftlich bestätigen. Beste Grüße vom anderen Ende der Republik Rolf

Der von Dir beschriebene Sturmschaden deutet darauf hin, dass hier tatsächlich Instandhaltungsrückstände und bauliche Mängel bestanden - andernfalls wäre der Schaden bei Windstärke 12 nicht in dieser Weise eingetreten. Demnach hat der Versicherer gute Karten, wenn er sich auf eine Obliegenheitsverletzung beruft, denn Du hast Dich vertraglich verpflichtet, die / das Gebäude stets in einem einwandfreien baulichen Zustand zu erhalten. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, kann eine anteilige Kürzung der Versicherungsleistung die Folge sein.

Da wird Dir auch der Versuch, unter Hinweis auf Beratungsfehler zu argumentieren, nicht viel helfen: Der Umstand, dass ein Vertreter der Ostangler die Gebäude gesehen hat, kann Dich nicht von Deinen Pflichten befreien.

Auch der Hinweis auf die Position "versicherte Kosten" bringt nichts, da auch diese infolge einer Obliegenheitsverletzung gekürzt werden darf.

Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinen Nachverhandlungen, sehe hier aber keine gro0en Erfolgsaussichten für Dich.

Am besten Sie schauen sich das

http://www.gutefrage.net/frage/sturmschaden-bei-einer-scheune-bj-1850-und-gleitender-neuwertversicherung#answer106272060

noch einmal an.

Die Antworten in allen Ehren, Sie brauchen aber jetzt jemanden, der sich in der Materie excellent auskennt. Also folgen Sie bitte meinen Ratschlägen und vertrauen Sie sich entweder einem Fachanwalt für Versicherungen (z.B. der Anwaltskanzlei Dr. Michaelis in HH) oder einem Versicherungsberater an.

Der von Ihnen angegebene Wert 1914 entspricht einem Neubauwert von ca. 80.000€. Da lohnt es sich, fachliche Hilfe zu suchen.

Buerger41  19.12.2013, 11:14

Die Brandgilde von 1691 reguliert oft etwas verhalten.

Leider führt das deswegen häufig zum Erfolg, weil der Versicherungsnehmer die Korrespondenz weiterhin selbst führt und sich um "Kopf und Kragen" schreibt . Begehen Sie bitte nicht diesen Fehler.

Lexusclass 
Fragesteller
 19.12.2013, 17:40
@Buerger41

ja danke, Anwalt ist informiert..... ich sammle nur noch Argumente/Gedanken

Buerger41  20.12.2013, 10:09
@Lexusclass

Gut, dann wird der Anwalt auch die behauptete Obliegenheitsverletzung aushebeln. Sie ist aus meiner Sicht unerheblich, da der Versicherer diese nicht zum Anlass genommen hat, vom Vertrag rückwirkend zurückzutreten. Das kann er jetzt auch nicht mehr.

Lexusclass 
Fragesteller
 10.07.2014, 23:15
@Buerger41

hallo, nach langer Zeit wieder mal hier. Es wurde ein Vergleich geschlossen. ca. 75 % der Neuwertsumme werden ausgezahlt. Voraussetzung ist vollständiger Abbruch und Wiederaufbau auf der Hofstelle. Die RA Gebühren waren ca. 8%

Gruss von der Ostsee

So wie in den anderen Antworten auch schon...

Wenn du dem Gutachten der Versicherung nicht glaubst, dann musst du einen eigenen Gutachter beauftragen.

Tatsache ist, dass baufällige Gebäude nicht versichert sind. Und so wie es aussieht geht der Gutachter davon aus, dass die Scheune schon vor dem Sturm baufällig war.

Hier kann dir keiner helfen, da du weder den Umfang der Versicherungspolice genannt hast, noch kennt jemand hier die Scheune und somit kann sie niemand hier beurteilen.

Ich bin mir nämlich auch nicht sicher, ob die Scheune tatsächlich zum gleitenden Neuwert versichert ist. Vom Gefühl her würde ich das verneinen.