Denkmalgeschütztes Haus trotzdem Grundwerbssteuer?
Hallo, ist es tatsächlich noch so, das für ein denkmalgeschütztes Haus, dessen Erhaltung=Sanierung deutlich teurer ist als die Grunderwerbssteuer ist,die Grunderwerbssteuer erlassen werden kann? Gibt es bestimmte Auflagen, die für den Antrag auf Erlaß erfüllt sein müssen? Bei unserem Haus handelt es sich um ein altes Pfarrhaus, wir haben ein zehn Jahre altes Gutachten in dem schon stand, das eigentlich abrißreif wäre...aber auf Grund des Denkmalschutzes eben erhalten werden muß.
3 Antworten
Bei der Grunderwerbsteuer gibt es keine Berücksichtigung des denkmalgeschützten Objektes; die Steuer beträgt in den meisten Bundesländern 3,5% vom Kaufpreis (seit der Finanzwesenreform Ländersache). Anders verhält es sich allerdings mit der Grundsteuer - diese kann auf Antrag bei Objekten von kulturellem Wert reduziert oder erlassen werden. Dazu ist ein Antrag bei der zuständigen Kommune einzureichen, in der das Objekt sich befindet.
Grunderwerbsteuer müsst Ihr schon zahlen.
Aber: Alle Erhaltungsaufwendungen, die von der Denkmalschutzbehörde vorher genehmigt worden sind, könnt Ihr trotz Selbstnutzung auf 10 Jahre verteilt bei der EINKOMMENSTEUER geltend machen. DIES ist die eigentliche Denkmalschutzförderung.
Evtl. gibt es sogar Zuschüsse zu den Erhaltungsaufwendungen.
FordPrefect hat Recht.!