Deckt eine Privathaftpflichtversicherung einen Schaden durch Internetbetrug ab?

8 Antworten

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Wenn Du selbst Opfer bist, wird Dein Schaden in keinem Fall von Deiner eigenen Haftpflicht abgedeckt, im günstigsten Fall der Schaden von Anderen. Die Haftpflicht ist keine Versicherung, sondern eine Absicherung, daß man für selbst angerichtete Schäden nicht aufkommen muß.

Eine Haftpflichtversciherung tritt ein, wenn du verpflichtet bist anderen gegenüber zu haften für einen Schaden, den du verursacht hast.

Bis du selbst betroffen könnte höchstens die haftpflichtversicherung des Verursachers eintreten.

Grundsätzlich zahlt aber keine Versicherung, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. In diesem Fall würde wohl nichts bezahlt werden.

volme52  31.12.2010, 12:39

Hallo BICKSI, die Antwort ist m. E. nicht ganz richtig. Eine Privathaftpflicht zahlt i. d. R. auch dann, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Die Forderungsaufalldeckung zahlt meinen Schaden, den mir ein anderer zugefügt hat, wenn dieser nicht versichert ist und den Schaden aus eigenen Mitteln nicht bezahlen kann. Finde Deine Antworten zu vielen gestellten Fragen gut und kompetent beabtwortet. Bin übrigens erst heute und mehr zufällig über diese Internetseite "gestolpert". Tschüss und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht -volme52-

Hallo mountaing,

mit Internetbetrug meinst Du wohl eBay-Käufe & Co.? Dafür ist der Anbieter selbst verantwortlich und dort muss eine Klärung erfolgen. Ansonst bleibt nur der Rechtsstreit.

Grundsätzlich Internetkäufe nur über PayPal & Co. machen, dort wird das Geld bei Betrug & Co wieder zurückgebucht.


"AGG- und Internetschäden" werden durch Versichrungen neuerdings abgedeckt. Dazu findest Du unter Google diverse Versichrungsunternehmen.
Beispiel DBV:
AGG-Schäden & Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten (Viren verursachen Datenverlust) bis 100.000 Euro

Gruß aus Hagen


AGG = Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt (in Wikipedia zu finden)


Wessen Privathaftpflicht? Natürlich nicht. Keine Versicherung tritt bei absichtlicher Schädigung ein. Selbst kann man sich dagegen auch nicht versichern. Selbst wenn die Karte bei einem Einbruchdiebstahl gestohlen worden wäre, ist sie ja eigentlich ohne PIN nutzlos.

Das kann schon sein. Allerdings kann man das nicht verallgemeiner. Du solltest unbedingt mal in die Police schauen oder einfach mal den Versicherungsmakler anrufen.