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Das Haus ist jetzt mein eigentum, was muss ich zahlen?

Frage von arif88 arif88

Hallo, immerwieder höre ich das wenn man ein Haus etc abbezahlt hat muss man dies und das zahlen.. Was genau muss man denn zahlen wenn man Hausbesitzer ist.. ( Außer jetzt Nebenkosten ) ich meine so steuerliche sachen..

mfg

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Antworten (7)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wer so fragt, hat kein Haus.

    Kommentar von arif88 arif88

    Werde in 2-3 Monaten das Haus meiner eltern übernehmen... und ich hab null plan

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Grundsteuern; Gebäudeversicherung; Anliegerbeiträge; Müllabfuhr; Straßenreinigung; Haftpflichtversicherung ist für eine EFH in der privaten eingeschlossen. Grunderwerbsteuer fällt bei Übernahme von den Eltern nicht an.

    Kommentar von Steinbeisser1 Steinbeisser1Steinbeisser1

    Was sind den geschlüsselt: Anliegerbeiträge???

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    Antwort von Sparrow Sparrow

    grundstückssteuer

    Kommentar von Wago1956 Wago1956Wago1956

    quatsch

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    Antwort von imager761 imager761

    Einmalig Grunderwerbssteuer (ca. 4,5 % des Kaufpreises), jährlich Grundsteuer B (Hebesatz X Messbetrag, ca. 300 EUR) zu den üblichen Kosten Müll, Straßenreinigung, Abwasser, Schornsteinfeger usw. usw.

    Außerdem wäre eine Grundeigentümerhaftplichtversicherung (Dachlawine, Ziegelstein fällt herunter) und eine Wohngebäudeversicherung (Öltank läuft aus) sehr dringend anzuraten.

    HTH

    G imager761

    Kommentar von elkie57 elkie57elkie57

    Hi, kleine Anmerkung: Grunderwerbsteuer muss nicht sein, zum Beispiel wenn man das Haus von den Eltern übernimmt, selbst dann nicht, wenn man etwas dafür bezahlt.

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Grundsteuern (Gemeinde). Wird die Immobilie nicht ausschließlich selbst genutzt, können Überschüsse aus Vermietung u. Verpachtung die Steuerlast erhöhen.

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    ...so steuerliche Sachen... fallen ausschließlich bei vermieteten Immobilien an.

    Wenn Du das Haus selbst nutzt, oder Deine Eltern, ohne Mietvertrag wie unter fremden Dritten, dann fäll steuerlich NICHTS an. Du kannst auch NICHTS absetzen.

    Wenns vermietet ist, dann Einnahmen minus Ausgaben miuns Abschreibung, Strich drunter, Ergebnis = Gewinn.

    Von diesem Gewinn zahlst Du dann Deinen persönlichen Steuersatz von 0 bis 42 Prozent zuzüglich Soli usw.

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    Antwort von Steinbeisser1 Steinbeisser1

    Maklergebühren ggf.

    Grunderwerbssteuer ggf.

    Schornsteinfegergebühren

    zahlreiche Versicherungen

    etc.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wenn man das Haus von den Eltern übernimmt, dürften wohl keine Maklergebühren anfallen.

    Kommentar von Steinbeisser1 Steinbeisser1Steinbeisser1

    Hast Du das zuvor gerochen??! Das es sich hierbei um den Verbleib der Eltern handelt und nicht um die Veräusserung des Anwesens???

    Kommentar von Wago1956 Wago1956Wago1956

    Wieso gerochen ? Das hat der Fragensteller als Kommentar zur Antwort von DerHans geschrieben !

    Kommentar von Steinbeisser1 Steinbeisser1Steinbeisser1

    Da man (zuvor) in Deiner Fragestellung nicht unbedingt davon ausgehen konnte, dass Dir das Haus überlassen wird!

    Zumeist entstehen bei dem Kauf eines Hauses bundesweit unterschiedliche Provisionszahlungen an den beauftragten Makler. Die dann dementsprechend der Käufer vor Beurkundung und dem Erwerb leistet.

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    Antwort von juna57 juna57

    Gebäudeversicherung (Brand) ist vorgeschrieben.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Feuerversicherung ist nur Pflicht, wenn das Haus finanziert ist. Ausnahme: Hamburg und BW

    Kommentar von Steinbeisser1 Steinbeisser1Steinbeisser1

    Die Feuerversicherung ist und wird auch dann Pflicht wenn dazu das Haus noch finanziert wird.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    steht doch da!

    Kommentar von Steinbeisser1 Steinbeisser1Steinbeisser1

    Wird oder auch IST!!!!! Verdrehe hier keine Tatsachen!!!

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