Darf Vermietung Zweithund verbieten?
Hallo,
es sin drei Parteien im Haus. Das Hau gehört dem Tierheim und wurde nur zur Verwaltung einer Hausverwaltung übertragen. Ich habe einen Hund und die Mieter unter mir auch einen. Der dritte Mieter ist ein älterer Mann mit wir schon usnere Probleme haben. Meine Nachbarn unter mir möchten nun gerne meinen Pflegehund übernehmen. Soweit ist alles geklärt bis auf die Zustimmung der Vermietung. Diese sagt, dass drei Hunde nun doch zu viel sei und man Rücksicht auf andere Mieter nehmen muss. Man muss aber dazu sagen, dass wir auch Rücksicht darauf nehmen sollen dass der ältere Herr sowohl Garten, Hof und Keller mit seinem Sperrmüll und Gartengeräten etc. vollstellt und unsere Sachen einfach entfernt werden obwohl gemeinsame Gartennutzung geregelt ist. Er hat auch einmal ohne unser Wissen Rattengift im Garten verteilt, da die Tiere sich in seinem Müll eingenistet haben. Außerdem stinkt das Treppenhaus wegen ihm immer nach Qualm und wir müssen das alles akzeptieren. Beschwerden werden abgeblockt da er als langjähriger Mieter immer in Schutz genommen wird.
Muss man das rechtlich einfach hinnehmen? Der Welpe hat sich schon soooo an uns gewöhnt und alles ist geregelt da wir den Kleinen gemeinsam groß ziehen wollen. Auch ist er quasi schon stubenrein und die Betreuung während Arbeit gesichert. Im Mietvertrag steht "Tierhaltung mit Zustimmung erlaubt".
4 Antworten
Der Vermieter darf eine Zweithund verbieten.
Dazu zählt auch die vorübergehende Aufnahme eines Pflegehundes.
Nur Besuch mit Hund kann der Vermieter in der Regel nicht verbieten.
MfG
Johnny
Tatsächlich bedarf jede Haltung eines Hundes, auch eines Pflegetieres, der vorherigen (!) Anfrage und ausdrücklichen (!) Zustimmung des Vermieters.
Und über den Pflgehund ist eben rein garnichts geregelt, nur weil ihr den ungefragt (!) aufgenommen habt und "Der Welpe (...) sich schon soooo an uns gewöhnt" haben will, ist dies trotzdem eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung, die der Vermieter unverzüglich beseitigt verlangen und euch andernfalls fristlos kündigen darf :-O
Insofern kommt es auf eine nachträgliche und im Einzelfall begründet Verweigerung der Zustimmung garnicht mehr an und er darf selbst die Duldung der Haltung des ersten Hundes widerrufen :-O
Nur am Rande: Drei Hunde sind eben in einem Dreiparteienhaus objektiv zuviel und dass der Vermieter "Rücksicht auf andere Mieter nehmen muss", ist ebenso richtig. Nur gegen Zigarettenrauch im Treppenhaus muss er nicht einschreiten.
G imager761
Wenn der Vermieter eine nachvollziehbare Begründung hat, dann darf er natürlich einen Zweithund verbieten. Mit einer Begründung kann er auch erteilte Genehmigungen zurücknehmen.
Der Welpe hat sich schon soooo an uns gewöhnt und alles ist geregelt
Habe ich das richtig interpretiert, dass der Welpe ohne vorherige Genehmigung des Vermieters angeschafft wurde?
Dann ist gar nichts geregelt.
Auch ein Pflegehund bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Diese sagt, dass drei Hunde nun doch zu viel sei
Das ist schon eine ausreichende Begründung.
Der Vermieter kann jederzeit die Haltung eines Zweithundes untersagen, insbesondere dann wenn man den Hund vor ihm geheimgehalten hat.
Hallo,
sie gibt nur an "es würde nach Hundepisse im Treppenhaus stinken". Dabei riecht es hier nur Rauch, was jeder bestätigen kann. Nur wird der Nachbar immer in Schutz genommen.
Der Welpe ist ein Pflegehund, den ich betreue. Er ist eine Woche hier.