Darf Vermieter privaten Strom (Stromzähler Mieter) für die Allgemeinheit verwenden?

12 Antworten

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Nein, das darf er nicht. Du kannst von ihm Unterlassung und Schadensersatz fordern.

Es ist in keinem Fall zumutbar, dass auf deinem Stromzähler Energiemengen gemessen werden, die zum Allgemeinstrom gehören.

Allenfalls wenn es von vornherein bekannt gewesen und eine Vergütung hierfür vereinbart worden wäre, könnte man vom gegenseitigen Einvernehmen ausgehen. Ohne Information des Mieters geht das gar nicht. Genau genommen erfüllt dieses Vorgehen den Straftatbestand des Betruges.

Hallo,

nein, der Vermieter darf dafür nicht Euren Strom abzwacken. Das sollte über den Gemeindschaftsstrom gehen, so wie auch eine Beleuchtung in Treppenhaus oder Keller.

Am besten damit zu einem Anwalt oder Mieterschutzbund.

LG

dersmue  17.09.2014, 12:42

Bevor ich zum Anwalt gehe, würde ich zuerst zum Vermieter gehen und ihn ansprechen (zur Rede stellen ist schon zu hart formuliert). Er darf es nicht und hat somit ein Problem, sollte sich also entgegenkommend zeigen.

MaSiReMa  17.09.2014, 12:43
@dersmue

Gut, kommt natürlich auch auf den Vermieter an, da gebe ich Dir Recht. ;o))

Georg63  17.09.2014, 12:44
@dersmue

Richtig - ein Anwalt kommt sicher teurer als der Stromverbrauch.

MaSiReMa  17.09.2014, 12:47
@Georg63

Kommt drauf an ob man eine Rechtschutz hat. ;o)

Nein, aber es stimmt ja. Nur sprechenden kann geholfen werden.

Mein Vermieter nutzt meinen Stromzähler, daher auch meinen Strom, für die Beleuchtung des Hofes mit Bewegungsmelder für einen Strahler. Dieser geht ständig an und aus. Vor allem jetzt bald wieder in der Winterzeit noch mehr.Darf er das?
Nein, darf er nicht, das ist Stromklau.

Vermieter das ändert und darauf hinweisen, dass Ein Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern dass der Vermieter diesen Zustand ändert.

Macht er nichts, dann Mieterbund einschalten.

Wie Peeeeeech schon sagt, es muss einen Gemeinschaftszähler geben, dort wird die Rechnung des Verbrauchten Stroms auf alle Mietparteien aufgeteilt! Entweder macht der Vermieter das in einer externen Rechnung oder schlägt es bei der Nebenkostenabrechnung mit auf die Rechnung! Dort muss es aber extra gelistet sein und ersichtlich um welchen Betrag es sich handelt und für was der Betrag verlangt wird! Ich hoffe man konnte dir helfen!

Nein, erlaubt ist dies definitiv nicht. Schreibt eurem Vermieter, dass sich das ändern soll. Wenn nicht kann es ärger für euren Vermieter geben.