Darf Vermieter Personenanzahl in Wohnung festlegen?

12 Antworten

Der Lebenspartner darf immer einziehen. Er ist aber kein Mieter und muss auch keiner werden. Das entscheidet der Vermieter. Mieter ist nur derjenige der den Mietvertrag unterschrieben hat.

Da war vor kurzem ein Beitrag im Fernsehen, wo auf einmal 10 Personen in einer für eine Person gemieteten Wohnung hausten und sie unbrauchbar gemacht hatten.Jede Person die extra einzieht, müßte normalerweise dem vermieter gemeldet werden, um solchen Undingen aus dem Weg zugehen.

hmm.. also ich wohne ja schon seit ein paar wochen hier, an meinem freund liegts nicht.

das heisst also einfach den vermieter nochmal fragen. Die Situation ist halt toal seltsam, weil ich nunmal schon länger hier bin, und hier auch schonmal eine 2. person gewohnt hat und es einfach seltsam ist, dass er sich gegen die formalität sträubt. Wir werde mal mit ihm reden, danke für die zahlreichen antworten!!

Manne67  30.09.2009, 14:24

Bis zu 6 Monaten darf jeder Mieter Besucher ohne Fragen des Vermieters aufnehmen. Um aber kein Problem zu verursachen, würde ich einfach den Vermieter fragen. Vermutlich ist alles nur halb so wild und er hat gar kein Problem damit.

Hier geht es nicht um Besuch oder Untervermietung sondern schlicht weg um das Zusammenziehen von zwei Liebesleuten. Die müssen auch nicht verehelicht sein. Da die Wohnung groß genug ist, besteht dadurch keine Überbelegung. Das wäre der einzige Grund des Vermieters, dem zu widersprechen. Dein Freund sollte freundlicherweise den Vermieter schriftlich informieren, dass ab dann und dann seine Freundin (also du) in seine Wohnung dauerhaft aufgenommen wurde. Eine Zustimmung oder Genehmigung ist nicht erforderlich. Eine eventuelle Erhöhung der BK-Vorauszahlung wäre nur für personenbezogene Umlagen gerechtfertigt.

Manne67  01.10.2009, 08:31

Sorry, aber Du irrst Dich. Die Zustimmung des Vermieters IST erforderlich.

Manne67  01.10.2009, 08:31

Sorry, aber Du irrst Dich. Die Zustimmung des Vermieters IST erforderlich.

Der Vermieter MUSS den Lebenspartner dulden, sofern nicht erhebliche Gründe dagegen sprechen. Die Wohnungsgröße ist zwar im Prinzip relevant, aber wenn's nicht gerade nur 10qm sind, hat er den Zuzug zu erlauben.