Ich erlebe immer wieder Busfahrer, die einfach aus Haltestellen in den Verkehr breschen. Dürfen die das oder müssen die genauso warten bis sie jemand reinlässt? Wer ist schuld, wenn zB ein Auto nicht rechtzeitig bremsen kann und in den Bus reinfährt? Wer würde dann zahlen?

Ein an der Haltestelle Blinkender Bus Hat Vorrang die nachfolgenden Fahrzeuge müssen ihn reinlassen.

lernt man ja auch in der Fahrschule. Zeigt der Bus durch Blinken an, dass er weiterfahren will, müssen ihn die nachfolgenden Fahrzeuge rein lassen...
Gilt aber nicht für Reisebusse sondern nur für Linienverkehr und Schulbusse
nightblue am 26. Juni 2008 22:23 Das ist allerdings richtig! Wobei Reisebusse ohnehin mei meist nicht von Haltestelle zu Haltestelle fahren und die Leute aufsammeln ;-)
Laut StVO hat er Vorfahrt:
§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) 1Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Sie dürfen auch nicht behindert werden. 3Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) 1An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
2Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.
3Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden.
4Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
( 5) 1Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. 2Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
Klaus Winkler am 1. Juni 2008 13:45 Äußerst Präziese Antwort DH.
... das soll wohl so sein, wenn man den Gesetzestext kopiert ;-)

Hanna, da müßtest dann wohl du zahlen, denn Bussen muß an Haltestellen die Vorfahrt gewährt werden, der Autofahrer muß auch, wenn er an einem an der Bushaltestelle wartenden Bus vorbei fährt, sein Tempo drosseln! Leider hält sich kaum ein Autofahrer an die Vorschriften , die die nicht schon wieder uns rauskopiert hat.
Was soll der Bus denn anderes mmachen? Er ist groß und langsam, welches Auto wird ihn schon reinlassen? Da muss er sich halt durchsetzen, er hat ja auch einen Zeitplan einzuhalten. Außerdem haben Busse, die ja öffentliche Verkehrsmittel sind, immer Vorfahrt in solchen Situation.
Ostrichfan am 1. Juni 2008 13:42 Er hat Vorfahrt, darf sie sich aber nicht erzwingen.
A. Pril am 11. September 2008 03:26 So isses Ostrichfan, erzwingen darf sich im Straßenverkehr keiner was.

Wenn er sich wirklich rücksichtslos reindrängelt, hat er bei einem Unall mitschuld - der aufgefahrene Autofahrer aber mindestens genauso, da man an haltenden Bussen vorsichtig und bremsbereit vorbeifahren muss (soweit ich mich aus meiner Theorie daran erinnere). Mann muss schlichtweg mit dem Anfahren des Busses rechnen - v.a. wird dieser ja vorher links Blinken und seine Absicht anzeigen.
Aber nicht auf Teufel komm raus, wenn ich schon neben ihm bin, muss er eben mal drei Sekunden länger blinken bis er los fahren kann.