Ich erlebe immer wieder Busfahrer, die einfach aus Haltestellen in den Verkehr breschen. Dürfen die das oder müssen die genauso warten bis sie jemand reinlässt? Wer ist schuld, wenn zB ein Auto nicht rechtzeitig bremsen kann und in den Bus reinfährt? Wer würde dann zahlen?

Ein an der Haltestelle Blinkender Bus Hat Vorrang die nachfolgenden Fahrzeuge müssen ihn reinlassen.

lernt man ja auch in der Fahrschule. Zeigt der Bus durch Blinken an, dass er weiterfahren will, müssen ihn die nachfolgenden Fahrzeuge rein lassen...
Gilt aber nicht für Reisebusse sondern nur für Linienverkehr und Schulbusse
nightblue am 26. Juni 2008 22:23 Das ist allerdings richtig! Wobei Reisebusse ohnehin mei meist nicht von Haltestelle zu Haltestelle fahren und die Leute aufsammeln ;-)
Franticek am 27. November 2008 01:50 Du haelst dann an und fragst den Fahrer, ob er im Liniendienst oder Schulbus faehrt?!.
nightblue am 5. Januar 2009 20:25 Die Linienbusse kann man doch ganz leicht von den Bussen der normalen Busunternehmen unterscheiden. Außerdem sind Linienverkehr- und Schulbusse die einzigen, die an den Haltestellen am Straßenrand halten. Busunternehmen fahren für ihre Reisen ja nicht von Haltestelle zu haltestelle. Notfalls kannst du ja einfach ALLE Busse rein lassen, ich glaube die Busfahrer werden dich nicht töten... ;-)
Laut StVO hat er Vorfahrt:
§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
(2) 1Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Sie dürfen auch nicht behindert werden. 3Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
(4) 1An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
2Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.
3Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden.
4Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
( 5) 1Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. 2Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

Hanna, da müßtest dann wohl du zahlen, denn Bussen muß an Haltestellen die Vorfahrt gewährt werden, der Autofahrer muß auch, wenn er an einem an der Bushaltestelle wartenden Bus vorbei fährt, sein Tempo drosseln! Leider hält sich kaum ein Autofahrer an die Vorschriften , die die nicht schon wieder uns rauskopiert hat.
Was soll der Bus denn anderes mmachen? Er ist groß und langsam, welches Auto wird ihn schon reinlassen? Da muss er sich halt durchsetzen, er hat ja auch einen Zeitplan einzuhalten. Außerdem haben Busse, die ja öffentliche Verkehrsmittel sind, immer Vorfahrt in solchen Situation.
Ostrichfan am 1. Juni 2008 13:42 Er hat Vorfahrt, darf sie sich aber nicht erzwingen.
Questor am 11. September 2008 03:26 So isses Ostrichfan, erzwingen darf sich im Straßenverkehr keiner was.

Wenn er sich wirklich rücksichtslos reindrängelt, hat er bei einem Unall mitschuld - der aufgefahrene Autofahrer aber mindestens genauso, da man an haltenden Bussen vorsichtig und bremsbereit vorbeifahren muss (soweit ich mich aus meiner Theorie daran erinnere). Mann muss schlichtweg mit dem Anfahren des Busses rechnen - v.a. wird dieser ja vorher links Blinken und seine Absicht anzeigen.
Ich selber war Busfahrer im Linienverkehr in Stuttgart und das mit dem Rausfahren aus der Bushaltestelle ist komplizierte Geschichte. Laut STVO ist es schon so das man einem Linienbus das Abfahren von der Haltestelle ermöglichen muß. Aber es gibt eine Grundregel dass alle Verkehrsteilnehmer eine Sorgfaltspflicht haben. Das heißt der Busfahrer muss vorsichtig rausfahren und muss das deutlich durch blinken anzeigen. Die herannahende Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit drosseln und den Bus rauslassen wenn er das angezeigt hat. Der Busfahrer darf nicht einfach so rausfahren wenn er dabei jemanden gefährdet selbst wenn der Andere ihn mit Absicht nicht rauslassen will. Der Busfahrer darf nichts erzwingen aber er darf sich langsam in die Strasse reintasten und sogar reinzwengen wenn ihm nichts anders übrig bleibt darf dabei aber niemanden gefährden. Kommt es dabei zum Unfall wird es schwierig denn es geht ums beweisen wer alles richtig gemacht hat. Aber so viele Unfälle passieren nicht deswegen, in 10 Jahren als Busfahrer ist mir das noch nie passiert, musste mich aber auch manchmal reinzwengen es ging einfach nicht anders. Aber Vorsicht meine Meinung nach würde der Busfahrer eher das Recht bekommen ist eben öffentlicher Dienst und ist eine Klasse für sich, der Grund weswegen ich gegangen bin.
Aber nicht auf Teufel komm raus, wenn ich schon neben ihm bin, muss er eben mal drei Sekunden länger blinken bis er los fahren kann.