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Darf sich ein Bus trotz stetigem Verkehr von der Haltestelle in den Verkehr drängen?

gefragt von Hanna50 am 01.06.2008 um 13:37 Uhr

Ich erlebe immer wieder Busfahrer, die einfach aus Haltestellen in den Verkehr breschen. Dürfen die das oder müssen die genauso warten bis sie jemand reinlässt? Wer ist schuld, wenn zB ein Auto nicht rechtzeitig bremsen kann und in den Bus reinfährt? Wer würde dann zahlen?


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Reply


Klaus Winkler
beantwortet von Klaus Winkler am 1. Juni 2008 13:41
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Ein an der Haltestelle Blinkender Bus Hat Vorrang die nachfolgenden Fahrzeuge müssen ihn reinlassen.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallA. Pril am 11. September 2008 03:24

Aber nicht auf Teufel komm raus, wenn ich schon neben ihm bin, muss er eben mal drei Sekunden länger blinken bis er los fahren kann.


nightblue
beantwortet von nightblue am 1. Juni 2008 13:43
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lernt man ja auch in der Fahrschule. Zeigt der Bus durch Blinken an, dass er weiterfahren will, müssen ihn die nachfolgenden Fahrzeuge rein lassen...

Kommentar von Simple_avatar9smallRabbicook am 23. Juni 2008 00:04

Gilt aber nicht für Reisebusse sondern nur für Linienverkehr und Schulbusse

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 26. Juni 2008 22:23

Das ist allerdings richtig! Wobei Reisebusse ohnehin mei meist nicht von Haltestelle zu Haltestelle fahren und die Leute aufsammeln ;-)


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 1. Juni 2008 13:43
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Laut StVO hat er Vorfahrt:

§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) 1Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. 2Sie dürfen auch nicht behindert werden. 3Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) 1An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.

2Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.

3Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden.

4Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.

( 5) 1Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. 2Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.

http://kuerzer.de/aucklCUYg

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallKlaus Winkler am 1. Juni 2008 13:45

Äußerst Präziese Antwort DH.

Kommentar von Simple_avatar4small nicht die schon wieder ;-) am 1. Juni 2008 13:49

... das soll wohl so sein, wenn man den Gesetzestext kopiert ;-)


Moon
beantwortet von Moon am 1. Juni 2008 13:46
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Hanna, da müßtest dann wohl du zahlen, denn Bussen muß an Haltestellen die Vorfahrt gewährt werden, der Autofahrer muß auch, wenn er an einem an der Bushaltestelle wartenden Bus vorbei fährt, sein Tempo drosseln! Leider hält sich kaum ein Autofahrer an die Vorschriften , die die nicht schon wieder uns rauskopiert hat.


anonym
beantwortet von Boinfinances am 1. Juni 2008 13:39
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Was soll der Bus denn anderes mmachen? Er ist groß und langsam, welches Auto wird ihn schon reinlassen? Da muss er sich halt durchsetzen, er hat ja auch einen Zeitplan einzuhalten. Außerdem haben Busse, die ja öffentliche Verkehrsmittel sind, immer Vorfahrt in solchen Situation.




Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 1. Juni 2008 13:42

Er hat Vorfahrt, darf sie sich aber nicht erzwingen.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallA. Pril am 11. September 2008 03:26

So isses Ostrichfan, erzwingen darf sich im Straßenverkehr keiner was.


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 1. Juni 2008 13:44
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Wenn er sich wirklich rücksichtslos reindrängelt, hat er bei einem Unall mitschuld - der aufgefahrene Autofahrer aber mindestens genauso, da man an haltenden Bussen vorsichtig und bremsbereit vorbeifahren muss (soweit ich mich aus meiner Theorie daran erinnere). Mann muss schlichtweg mit dem Anfahren des Busses rechnen - v.a. wird dieser ja vorher links Blinken und seine Absicht anzeigen.




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