Grund dafür ist ein leicht beschädigtes Buch das wir ersetzen müssen. Habe vor ein paar Tagen mit der Lehrerin telefoniert und ihr mitgeteilt das ich das Buch selbst kaufen werde und es mein Sohn im neuen Schuljahr mitbringt. Dies akzeptierte sie nicht. Sie wollte das mein Sohn 20 Euro am letzten Schultag mitbringt ansonsten bekommt er sein Zeugnis nicht.Das sah ich aber nicht ein da das besagte Buch im Handel günstiger zu erwerben ist. Nun hat mein Sohn heute sein Zeugnis nicht bekommen!!! Meine Frage, darf die Schule überhaupt das Zeugnis einbehalten? Selbst mit einer Kopie des Zeugnis wäre ich einverstanden gewesen was seitens der Schule erneut abgelehnt wurde. Es handelt sich um eine Hauptschule 6. Klasse in Bayern Danke im vorraus für eure Antworten
Darf Schule Zeugnis einbehalten?
Antworten (14)
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1Antwort von
CoyoteSinatra Hallo zusammen,
um mich kurz vorzustellen: Ich bin Leiter einer Lernmittelbibliothek in Bayern und eher zufällig auf dieses Thema gestoßen. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch mal den Blickwinkel der "Staatsknechte" darzustellen:
In Bayern hat die Lehrmittelfreiheit keinen ausdrücklichen Verfassungsrang, es heißt aber immerhin: „Der Unterricht an diesen Schulen (=Volks- und Berufsschulen) ist unentgeltlich.“ (Art. 129 Abs. 2 BV) Die Lehrmittelfreiheit ist gesetzlich für Schulbücher eingerichtet.
Einen Paragrafen in irgendeinem Gesetzbuch, der besagt, dass der Schüler mit dem ihm zur Verfügung gestellten Schuleigentum umgehen kann, wie er will, ohne einen eventuellen Schaden ersetzen zu müssen, existiert meines Wissens nicht.
Grundsätzlich gilt deshalb: Alle Schulbücher, die beschädigt oder verloren wurden, zahlt der Steuerzahler, sollten die Kosten nicht vom Verursacher übernommen werden. Dass bei einer "leichten Beschädigung" nicht der volle Preis verlangt werden kann, sehe ich auch so. Ob die Beschädigung wirklich "leicht" war, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, auch nicht von Chiliheadz.
Um mal kurz die Situation der Realität an einer Schule darzustellen: In diesem Jahr haben ca. 150 Schüler ein oder mehrere Bücher (insg. ca. 370) während des regulären und des anberaumten Nachtermins nicht abgegeben. Bei einem durchschnittlichen Schulbuchpreis von ca. 20 Euro ergibt sich daraus ein Schaden von ca. 7400 €.
Im letzten Schuljahr wurden keine Konsequenzen angedroht, die Bibliothekslehrer sind bis Weihnachten den Schülern hinterhergerannt und haben maximal 50 % der ausstehenden Bücher wieder bekommen. In diesem Schuljahr wurde eine Nichtaushändigung des Zeugnisses angedroht. Es musste entweder das ausgeteilte Buch, eine neues oder eine Bestellbestätigung oder bei beschädigten Büchern eine angemessene Entschädigung bezahlt werden. Fazit: Es wurde noch am letzten Schultag (wie es auch die GSO vorgibt) JEDES Zeugnis ausgegeben.
Zum Rechtlichen:
Ich würde gerne das Gesetz gesehen, in dem geschrieben steht, dass man bei Schulbüchern von der privatrechtlichen Erstattungspflicht bei Sachbeschädigung entbunden wird?
Und zur Dienstaufsichtsbeschwerde: Wer im Glashaus sitzt (Nichtabgabe eines Schulbuchs kann auch als Unterschlagung aufgefasst werden, vgl. § 246 StGB, gilt natürlich für die Dame hier nicht), sollte nicht mit Steinen werfen.
Fazit: Das Zeugnis muss in der Tat laut GSO am letzten Schultag ausgestellt werden. Das bedeutet aber nicht, dass es am letzten Schultag bis 10 Uhr ausgestellt werden muss. Wer sich dennoch nicht dazu bemüßigt fühlt, seine Versäumnisse an diesem Tage nachzuholen, die den Steuerzahler viel Geld kosten, das möglicherweise anderweitig im Sinne der Bildung eingesetzt werden könnte, der möge den rechtlichen Weg beschreiten, sich aber dennoch des eigenen juristischen Glashauses bewusst sein...
@chilliheadzs: Wieviele Dienstaufsichtsbeschwerden haben Sie denn bereits veranlasst? Sie wissen ja mal ganz genau, wie die Sache läuft.
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1Antwort von
chiliheadzchiliheadz
NEIN! Das Zeugnis ist eine amtliche Urkunde, die nicht vorenthalten werden darf. Ich empfehle daher, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wird diese nicht binnen einer Frist von 6Wochen bearbeitet, oder die Entscheidungen sind nicht in deinem Sinn, solltest du eine "Fachaufsichtsbeschwerde" beim Kultusministerium ( also nicht den "normalen" Dienstweg einhalten!) einreichen. Da das Schulbuch "in Gebrauch" war, kann sowieso kein "Neuwert" in Rechnung gestellt werden. Du hast das Recht, auch ein "gebrauchtes Schulbuch gleicher Güte" als Ersatz zurück zu geben. Die findest du zu kleinen Preisen bei verschiedenen Anbietern im Internet. Gib also nicht das "alte Buch" zurück, denn du benötigst es vielleicht als Beweismittel! Die Lehrerin wird sicherlich abgemahnt, bekommt eine Sperre für Gehaltserhöhungen und Beförderung und kann dazu verpflichtet werden, alle dir "zusätzlich" entstandenen Kosten zu erstatten. Lass dich nicht von solchen "Staatsknechten" unterbuttern! Du bist im Recht! Chiliheadz.
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ReMoveandTearsReMoveandTears
Ich hab gegoogelt bin mir nicht 100prozentig sicher das dass stimmt aber ich denke schon das sie das nicht dürfen!! Das Zeugnis, egal ob jetzt ABI oder Abgang 10.Klasse oder was auch immer, sind offizielle Dokumente. Die Schule hat nicht den Hauch eines rechts, dir diese Dokumente zu verwehren.Die Zeugnisse selbst, gehören ja noch nicht einmal der Schule selbst, sondern dem zuständigen Schulamt. An deiner Stelle, wäre mein erster Gang mal zum Vertrauenslehrer, und wenn das nichst bringt (was ich schwer bezweifele), dann sofort zur örtlichen Schulbehörde
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bommeltierbommeltier
Sofort das Zeugnis einfordern, sie dürfen das Zeugnis nicht behalten ! Ansonsten bitte Anwalt konsultieren und klagen !
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Gabi412 Hab es versucht, die verweigern mir selbst eine Kopie des Zeugnisses!
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IFCrusaderIFCrusader
Schon mit der Direktion/Administration geredet?
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Gabi412 Ja heute, hab ihn wenigstens um eine Kopie gebeten was auch er ablehnte! Er hält es so wie die Lehrerin :-/
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IFCrusaderIFCrusader Das ist ja eine Frechheit. Weiß leider nicht wo man sich in Deutschland über Schule beschweren kann, aber wende dich einfach an eine höhere Stelle, du wirst schon wissen wo! (;
Viel Glück!
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Gabi412 Hab jetzt das Schulamt eingeschaltet. Muss da am Montag hin. Ich seh es so das man sich nun wirklich nicht alles gefallen lassen muss! Danke für eure Antworten!!!
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KathiJ Nein darf sie nicht, da er die Klasse abgeschlossen hat.
Also manche Lehrer haben sie ja nicht alle :D
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puppimausipuppimausi
Nein, weil das is ja ein Dokument
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Gabi412 Die Schule behauptet das sie das Zeugnis als Pfand einbehält solange bis sie das Buch erhalten haben. Ich sehe mich ehrlich durch solche Aussagen leicht genötigt da das Zeugniss doch keinen Materiellen Wert hat. Wie seht ihr das?
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puppimausipuppimausi Ich würde einen anwalt vielleicht fragen
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darkadidarkadi
Schulen benutzen soetwas immer als Druckmittel, dass sie sowas mal wahrmachen hätte ich nicht gedacht. Da das Zeugnis ein amtliches Dokument ist, muss die Schule das Zeugnis aushändigen.
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torusmiletorusmile
wenn sowas bei uns passiert, kriegen wir ein farbige zeugniskopie und müssen dann den schaden ersetzen, um das "richtige" zeugnis zu bekommen, aber ich würde sagen, dass man das zeugnis aushändigen muss (weningstens eine kopie)
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0Antwort von
CoyoteSinatra Hallo zusammen,
um mich kurz vorzustellen: Ich bin Leiter einer Lernmittelbibliothek in Bayern und eher zufällig auf dieses Thema gestoßen. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch mal den Blickwinkel der "Staatsknechte" darzustellen:
In Bayern hat die Lehrmittelfreiheit keinen ausdrücklichen Verfassungsrang, es heißt aber immerhin: „Der Unterricht an diesen Schulen (=Volks- und Berufsschulen) ist unentgeltlich.“ (Art. 129 Abs. 2 BV) Die Lehrmittelfreiheit ist gesetzlich für Schulbücher eingerichtet.
Einen Paragrafen in irgendeinem Gesetzbuch, der besagt, dass der Schüler mit dem ihm zur Verfügung gestellten Schuleigentum umgehen kann, wie er will, ohne einen eventuellen Schaden ersetzen zu müssen, existiert meines Wissens nicht.
Grundsätzlich gilt deshalb: Alle Schulbücher, die beschädigt oder verloren wurden, zahlt der Steuerzahler, sollten die Kosten nicht vom Verursacher übernommen werden. Dass bei einer "leichten Beschädigung" nicht der volle Preis verlangt werden kann, sehe ich auch so. Ob die Beschädigung wirklich "leicht" war, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, auch nicht von Chiliheadz.
Um mal kurz die Situation der Realität an einer Schule darzustellen: In diesem Jahr haben ca. 150 Schüler ein oder mehrere Bücher (insg. ca. 370) während des regulären und des anberaumten Nachtermins nicht abgegeben. Bei einem durchschnittlichen Schulbuchpreis von ca. 20 Euro ergibt sich daraus ein Schaden von ca. 7400 €.
Im letzten Schuljahr wurden keine Konsequenzen angedroht, die Bibliothekslehrer sind bis Weihnachten den Schülern hinterhergerannt und haben maximal 50 % der ausstehenden Bücher wieder bekommen. In diesem Schuljahr wurde eine Nichtaushändigung des Zeugnisses angedroht. Es musste entweder das ausgeteilte Buch, eine neues oder eine Bestellbestätigung oder bei beschädigten Büchern eine angemessene Entschädigung bezahlt werden. Fazit: Es wurde noch am letzten Schultag (wie es auch die GSO vorgibt) JEDES Zeugnis ausgegeben.
Zum Rechtlichen:
Ich würde gerne das Gesetz gesehen, in dem geschrieben steht, dass man bei Schulbüchern von der privatrechtlichen Erstattungspflicht bei Sachbeschädigung entbunden wird?
Und zur Dienstaufsichtsbeschwerde: Wer im Glashaus sitzt (Nichtabgabe eines Schulbuchs kann auch als Unterschlagung aufgefasst werden, vgl. § 246 StGB, gilt natürlich für die Dame hier nicht), sollte nicht mit Steinen werfen.
Fazit: Das Zeugnis muss in der Tat laut GSO am letzten Schultag ausgestellt werden. Das bedeutet aber nicht, dass es am letzten Schultag bis 10 Uhr ausgestellt werden muss. Wer sich dennoch nicht dazu bemüßigt fühlt, seine Versäumnisse an diesem Tage nachzuholen, die den Steuerzahler viel Geld kosten, das möglicherweise anderweitig im Sinne der Bildung eingesetzt werden könnte, der möge den rechtlichen Weg beschreiten, sich aber dennoch des eigenen juristischen Glashauses bewusst sein...
@chilliheadzs: Wieviele Dienstaufsichtsbeschwerden haben Sie denn bereits veranlasst? Sie wissen ja mal ganz genau, wie die Sache läuft.
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0Antwort von
eddy036eddy036
Die Schule gibt den Schüler die Bücher als Pfand... die Bücher muss er im selben zustand wieder zurückgeben und im gegenzug bekommt er sein Zeugnis... sobald die bücher beschädigt sind, kann die Schule das zeugnis einbehalten... Man muss dan die Bücher ersetzen... entweder den Zeitichen Sachwert (Geldi) oder das Buch neu kaufen und abgeben...
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Gabi412 Ja aber das Zeugnis hat doch keinen materiellen Wert als das man es als Gegenpfand sehen kann!Ich seh das so das die Einbehaltung als nicht erlaubtes Druckmittel ausgeübt wird.
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eddy036eddy036 Die schule hat ja kosten gehabt für die bücher... wer soll ihr das zurückzahlen ?? Die haben ja die bücher nur verliehen... woher soll die Schule wissen das du Das geld zurückzahlst ?? Z.B. wird sowas eig immer gemacht als druckmittel, wenn man im Abschlussjahr ist... weil da ist es dan unsicher ob der Schüler das geld überhaubt zahlt oder einfach mit dem Zeugniss verschwindet...
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chiliheadzchiliheadz @eddy036
Lieber Eddy, versuche es einmal mit der realen Gesetzgebung! Deine "zusammengebastelte" Begründung hat weder Hand noch Fuß! Es handelt sich um einen "Gebrauchsgegenstand", der gezwungener Maßen dem Schüler zugestellt wurde. Die Aufsichtspflicht und "Sorgepflicht" während der Schulzeit, obliegt der SCHULE. Wenn durch "kindlichen Gebrauch" ungebräuchliche Mängel entstanden sind, ist es in der Verantwortung der Schule, diese Schäden zu begleichen, da eine Aufbewahrung in der "elterlichen Gewalt ausübenden Einrichtung" (Schule) nicht vorgesehen war und somit der "Gefahrenübergang" auf die Eltern nicht gesetzlich "nachvollziehbar" ist. Die Eltern haben weder schriftlich die Bereitschaft erklärt, die Sachen zu "bewahren", noch können sie dazu gezwungen werden. Die "Gefahrenabwehr" liegt alleine bei der "zwangsausleihenden" Schule. Eine gesetzlich vorgeschriebene "Attestierung" zu verweigern, stellt somit ein Nötigungsdelikt dar, das mit Strafe bewehrt ist. Ein Verlangen, über den tatsächlichen Wert der Sache hinaus finanziell auszugleichen, stellt sogar eine "schwere Nötigung"/Erpressung dar, die strafrechtlich geahndet werden kann. Auch der "Neukauf" des Buches ist nicht notwendig. Die Sachmängelhaftung obliegt der SCHULE. Um guten Willen zu zeigen, würde ich ein gebrauchtes Buch kaufen und anbieten, aber in keinem Fall von Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige wegen Nötigung absehen!Kommentar von
CoyoteSinatra Oje. Also nochmal von vorne:
Lernmittelfreiheit ist kein Zwang sondern ein Recht. Jeder Schüler kann der Schule mitteilen, dass er von diesem Recht keinen Gebrauch machen möchte, und sich die Bücher selbst kaufen.
Sollte er das Recht nutzen, übernimmt er (bzw. seine Eltern) die Sorgfaltspflicht für diese Lehrwerke, und zwar sowohl in der Schule als auch auf dem Schulweg als auch zuhause. Das wird den Eltern jedes Jahr per Elternbrief mitgeteilt und von den Eltern unterschrieben. Deshalb mal ein bisschen aufpassen mit juristischen Pauschalanalysen.
Sie haben der Dame empfohlen, das Schulbuch einzubehalten. Sie stiften Sie damit zu einer Straftat laut § 246 StGB an.
Die Sachmängelhaftung obliegt natürlich nicht der Schule, weil die Sorgfaltspflicht auf den Schüler mit der Ausleihe übergeht. Wäre ja noch schöner.
Liebe Gabi, lassen Sie sich bitte von Möchtegern-Jura-Erstsemestern zu nichts verleiten, was Ihnen nachher leid tun könnte. Reden Sie nochmal im Guten mit der Schule und bringen Sie Ihrem Kind bei, nächstes Mal besser auf seine Sachen aufzupassen. Dann bekommen Sie am letzten Schultag das Zeugnis Ihres Kindes und ein anderer Schüler im nächsten Schuljahr ein anständiges Buch.
Kommentar von
chiliheadzchiliheadz @ eddy036: #### Blödsinn! #### Phantasie hast du ja, aber Hilfe gibst du mit deinen Antworten hier keine!
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Nin2011Nin2011
Ja das mit dem Zeignis darf sie , war bei mir nicht anders:)
Aber das mit dem Buch ist abzocke red mal mit dem Direktor , dass darf sie nicht machen.
Kommentar von
chiliheadzchiliheadz @Nin211
NEIN, DASS DARF SIE NICHT!
Wenn du deine Rechte nicht kennst und dich wideerrechtlich "abzocken" lässt, ist das noch lange nicht deutsches Recht! Es soll auch "Lehrer" geben, die willkürlich das Recht brechen und sich der Einfachheit halber nicht an die Gesetze halten. Wenn man sich nicht wehrt und alles einfach hin nimmt, darf man sich nicht wundern, dass alles "drunter und drüber" läuft in der guten, alten BRD. Wir sind ja wohl (noch?) keine Bananenrepublik oder?
Lies bitte auch meine weiter ausführenden Erklärungen, die ich eddy036 als Kommentar geschrieben habe. chiliheadz.