
sie darf, wenn du keinen genehmigten Überziehungskredit hat und auch der ist jederzeit kündbar

Nein den Grundbetrag laut Pfändungstabelle zum lebensunterhalt müssen sie frei geben
-1000 plus 500 ergeben -500 und die -500 kann er nicht ausgeben weil er von der Bank kein Geld bekommt.
coyotincaos am 4. November 2008 14:56 Banken und Sparkassen müssen auf Antrag das Girokonto eines Schuldners in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Das P-Konto sichert einen Freibetrag von 985,15 €, der nicht gepfändet werden darf. Las ich unter anderm auch im GF- Tip
aber nicht im Negativen!!!!
coyotincaos am 4. November 2008 17:28 Sicher der Betrag steht ihm einmal im Monat zu.. am besten gleich am Bankschalter am Monatsanfang oder Geldeingang abheben.
Das stimm so nicht gilt nur für Lohnpfändungen.
Ja, und das ist auch GUT so! Sorry, nicht böse gemeint, aber wir müssen vermutlich alle ein wenig haushalten.
Ich glaube das gibt es eine Regelung, das sie was 7 Tage nach Zahlungseingang noch auf dem Konto ist, einbehalten dürfen. Einbehalten haben sie ja bereits ich schließe mich der Meinung von O11Uschi an dass sie den Grundbetrag freigeben müssen, warum fand nicht ein Gespräch mit der Bank statt, bevor es so Eskalierte ?
wenn du Schulden auf dem Konto hast, kannst du ja auch nichts abheben, wenn der Betrag über den Dispo hinausgeht. Du kannst ja nur über Geld verfügen das du auch hast!
wenn du hartz4 bekommst musst du das geld innerhalb von 7 tagen nach zahlungseingang abheben- das weiss ich- ist so. ich glaube beim kindergeld, unterhaltsgeld und wohngeld ist das auch so.

Ich sehe das so: Die Bank hat Dir Dein unpfändbares Geld im Wege der Kontoüberziehung bevorschußt. Beim Abschluß des Konmtokorentvertrages hast Du schon im Vorfeld erklärt, dass die Bank aufgrund des ihr gegenüber erklärten AGB-Pfandrechtes die Kohle verrechnen darf. - Soweit alles Klar? Wenn du schlau bist, suchst Du Dir eine neue Bank und achtest auf das Kleingedruckte - und vor allem: nicht mehr überziehen!!! Im Übrigen kannst Du Dich vor dem Zugriff anderer Gläubiger auf Dein Konto schützen, indem Du Dir bei Amtsgericht den Selbstbehalt bescheinigen läßt und diese Erklärung der Bank vorlegst,das wird dann auch beachtet. schützen ü
Franticek am 25. November 2008 15:06 Genau das ist eben unter bestimmten Umstaenden nicht richtig.
Hier werden Äpfel mit birnen durcheinandergeworfen. Deinen Pfändungsfreibetrag kann die Bank einbehalten, und zwar solange bis Du nachweist, dass Du nur diesen zur Verfügung hast. also nehmen wir einmal Deine 985,15, die hat die Bank jetzt einbehalten, aber warum? Weil sie dich als schlechten Zahler kennt. Ich nehme an die Bank hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen Dich, dann hast du halt Pech gehabt, versuche mit der Bank zu klären, wie Du Deine Konto wieder ins Reine bringst, und trotzdem nicht auf der Strasse leben musst. Das mit den 7 Tagen gilt nur für Sozialleistungen. Wenn du aber über den Grundfreibetrag verfügst oder wie in diesem Fall auch nicht, bist du noch in Arbeit und hast auf dem Papier einen Grundfreibetrag, der gilt auch bei Lohnpfändungen, aber nicht beim überziehen des Konto's. Gehe zu einer Schuldnerberatung und lege der Bank vor, wie Du wieder in den grünen Bereich zu kommen gedenkst, dann wird die Bank auch mitziehen. LG
"Ihr Konto ist überzogen .... ...und wir können Ihnen daher kein Geld mehr geben!"
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ja, soweit ich weiss darf sie das! Kannst dich auch mal bei http://www.girokonto-getestet.de/bank.html über Girokonten informieren....