Darf mein Sohn sachen in der Schule Verkaufen?
z.B. Knicklichter in der Schuldisco? Ist das legal?
macht nichts mir haben sogar die lehrer was abgekauft

Wenn er sie nicht grad zu hunderten verkauft, denke ich es ist legal
Pestopappa am 1. November 2008 21:48 Nix da - der hat Odin in den Taschen...
Mein Lehrer sagte immer: "Kinder Ihr dürft alles nur eines nicht und das ist sich erwischen lassen!"

nein...in der schule darf man nichts verkaufen..
Pestopappa am 1. November 2008 21:46 Habe ich aber immer gemacht ;oo((( Bin ich nun illegal vorgegangen ???... grrrr
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Hey, dann war ich ja auch nen ganz böser...
>>unschuldigaufdenBodenguck...
AllesWisser1 am 1. November 2008 21:52 so war des ned gemeint^^ aber ich hab schon mal ärger bekommen als ih was verkauft hab... du bist ja cool^^ ich mag dich^^

Er sollte vieleicht erst die Leitung der jeweiligen Schule um erlaubnis fragen.Dann geht das schon in Ordnung
die sagt eh nein
albundysohn am 1. November 2008 21:48 Nie fragen, wenn sie nein sagen, hast ein Problem. Wenns nicht erlaubt ist und sie ihn erwischen einfach dummstellen.
Spoon am 1. November 2008 21:50 Laber den doch so ein Müll mit vonwegen guter Zweck...so und so prozent gehen an das.... usw.
albundysohn am 1. November 2008 21:52 ..oder soll sagen er fördert die Volkswirtschaft durch Ankurbelung des Konsums.

eigentlich sagt man ja das er nicht geschäftstüchtig ist.aber solange es keine großen summen sind und es niemanden stört.

kommt auf alter an .. :-) aber im kleinen style sagt keiner was..
Mit dem Lehrer oder Schulleiter darüber sprechen, eventuell, wenn er den Verkaufserlos NUR für sich behalten will, (soll er auch) dann aber der Schule oder Klassenkasse eine Art Miete anbieten aus dem Verkaufserlös
Was denn jetz? giebt es ein gesetz dazu?
Übrigens: Danke für die netten Atworten ;-))

eigentlich sagt man ja das er nicht geschäftstüchtig ist.aber solange es keine großen summen sind und es niemanden stört.
sorry doppelt geklickt
Vielen Dank für die netten Antworten!!!
Ich denke, ich kann ihn machen lassen...

Kommt, denk ich auf's Alter an: Ich sag nur: Taschengeld-Paragraph! Da Knicklichter ja Minimalbeträge kosten, geht das sicher in kleinem Rahmen. Ansonsten stimmts: Wenn große Summen und damit gewerblich wird, muß es der Schulleitung gemeldet werden ( hatten wir in der Schule jemanden, der hat Musi gemacht und wollt seine CD's verkaufen- sowas geht nicht ohne Erlaubnis)
mir auch