Darf mein Sohn sachen in der Schule Verkaufen?
z.B. Knicklichter in der Schuldisco? Ist das legal?
Darf mein Sohn sachen in der Schule Verkaufen?
z.B. Knicklichter in der Schuldisco? Ist das legal?
Mein Lehrer sagte immer: "Kinder Ihr dürft alles nur eines nicht und das ist sich erwischen lassen!"
macht nichts mir haben sogar die lehrer was abgekauft
eigentlich sagt man ja das er nicht geschäftstüchtig ist.aber solange es keine großen summen sind und es niemanden stört.
Wenn er sie nicht grad zu hunderten verkauft, denke ich es ist legal
Nix da - der hat Odin in den Taschen...
Er sollte vieleicht erst die Leitung der jeweiligen Schule um erlaubnis fragen.Dann geht das schon in Ordnung
die sagt eh nein
Nie fragen, wenn sie nein sagen, hast ein Problem. Wenns nicht erlaubt ist und sie ihn erwischen einfach dummstellen.
Laber den doch so ein Müll mit vonwegen guter Zweck...so und so prozent gehen an das.... usw.
..oder soll sagen er fördert die Volkswirtschaft durch Ankurbelung des Konsums.
nein...in der schule darf man nichts verkaufen..
Habe ich aber immer gemacht ;oo((( Bin ich nun illegal vorgegangen ???... grrrr
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Hey, dann war ich ja auch nen ganz böser...
>>unschuldigaufdenBodenguck...
so war des ned gemeint^^ aber ich hab schon mal ärger bekommen als ih was verkauft hab... du bist ja cool^^ ich mag dich^^
ach ja das machen so viele un 2. is das verboten sich untereinander ws zu verkaufen? nein!
ich hab auch mal nen 5 oder 6 klässler ne anhängerkette verkauft aber is auch nix passiert also is das ja egal
Kommt, denk ich auf's Alter an: Ich sag nur: Taschengeld-Paragraph! Da Knicklichter ja Minimalbeträge kosten, geht das sicher in kleinem Rahmen. Ansonsten stimmts: Wenn große Summen und damit gewerblich wird, muß es der Schulleitung gemeldet werden ( hatten wir in der Schule jemanden, der hat Musi gemacht und wollt seine CD's verkaufen- sowas geht nicht ohne Erlaubnis)
Sorry, doppelt geklickt...
Vielen Dank für die netten Antworten!!!
Ich denke, ich kann ihn machen lassen...
eigentlich sagt man ja das er nicht geschäftstüchtig ist.aber solange es keine großen summen sind und es niemanden stört.
sorry doppelt geklickt
Was denn jetz? giebt es ein gesetz dazu?
Übrigens: Danke für die netten Atworten ;-))
Mit dem Lehrer oder Schulleiter darüber sprechen, eventuell, wenn er den Verkaufserlos NUR für sich behalten will, (soll er auch) dann aber der Schule oder Klassenkasse eine Art Miete anbieten aus dem Verkaufserlös
mir auch