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Darf mein Sohn sachen in der Schule Verkaufen?

gefragt von caytoncayton am 01.11.2008 um 21:44 Uhr

Darf mein Sohn sachen in der Schule Verkaufen?

z.B. Knicklichter in der Schuldisco? Ist das legal?


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brein
beantwortet von brein am 1. November 2008 21:47
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macht nichts mir haben sogar die lehrer was abgekauft

Kommentar von Simple_avatar2smallMorinilas am 1. November 2008 21:48

mir auch


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 1. November 2008 21:45
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Wenn er sie nicht grad zu hunderten verkauft, denke ich es ist legal

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 1. November 2008 21:48

Nix da - der hat Odin in den Taschen...


CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 1. November 2008 21:48
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Mein Lehrer sagte immer: "Kinder Ihr dürft alles nur eines nicht und das ist sich erwischen lassen!"


AllesWisser1
beantwortet von AllesWisser1 am 1. November 2008 21:45
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nein...in der schule darf man nichts verkaufen..

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 1. November 2008 21:46

Habe ich aber immer gemacht ;oo((( Bin ich nun illegal vorgegangen ???... grrrr

__

Hey, dann war ich ja auch nen ganz böser...

>>unschuldigaufdenBodenguck...

Kommentar von 85dc790c3c58a5e09d6e87a48b3cebe2smallAllesWisser1 am 1. November 2008 21:52

so war des ned gemeint^^ aber ich hab schon mal ärger bekommen als ih was verkauft hab... du bist ja cool^^ ich mag dich^^


Spoon
beantwortet von Spoon am 1. November 2008 21:45
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Er sollte vieleicht erst die Leitung der jeweiligen Schule um erlaubnis fragen.Dann geht das schon in Ordnung

Kommentar von Simple_avatar2smallMorinilas am 1. November 2008 21:47

die sagt eh nein

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 1. November 2008 21:48

Nie fragen, wenn sie nein sagen, hast ein Problem. Wenns nicht erlaubt ist und sie ihn erwischen einfach dummstellen.

Kommentar von Eb395ae501386828658ede4010e0704csmallSpoon am 1. November 2008 21:50

Laber den doch so ein Müll mit vonwegen guter Zweck...so und so prozent gehen an das.... usw.

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 1. November 2008 21:52

..oder soll sagen er fördert die Volkswirtschaft durch Ankurbelung des Konsums.


kimsar
beantwortet von kimsar am 1. November 2008 22:22
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eigentlich sagt man ja das er nicht geschäftstüchtig ist.aber solange es keine großen summen sind und es niemanden stört.


medic
beantwortet von medic am 1. November 2008 21:45
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kommt auf alter an .. :-) aber im kleinen style sagt keiner was..


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. November 2008 21:45
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Nein, die Schule ist doch kein Bazar.


Morinilas
beantwortet von Morinilas am 1. November 2008 21:46
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warum nicht?Spricht was dagegen?


anonym
beantwortet von hochglanz am 1. November 2008 21:52
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Mit dem Lehrer oder Schulleiter darüber sprechen, eventuell, wenn er den Verkaufserlos NUR für sich behalten will, (soll er auch) dann aber der Schule oder Klassenkasse eine Art Miete anbieten aus dem Verkaufserlös


cayton
beantwortet von cayton am 1. November 2008 21:59
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Was denn jetz? giebt es ein gesetz dazu?

Übrigens: Danke für die netten Atworten ;-))


kimsar
beantwortet von kimsar am 1. November 2008 22:22
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eigentlich sagt man ja das er nicht geschäftstüchtig ist.aber solange es keine großen summen sind und es niemanden stört.

sorry doppelt geklickt


cayton
beantwortet von cayton am 2. November 2008 19:10
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Vielen Dank für die netten Antworten!!!

Ich denke, ich kann ihn machen lassen...


cayton
beantwortet von cayton am 2. November 2008 19:11
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Sorry, doppelt geklickt...


fabielle
beantwortet von fabielle am 15. März 2009 20:26
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Kommt, denk ich auf's Alter an: Ich sag nur: Taschengeld-Paragraph! Da Knicklichter ja Minimalbeträge kosten, geht das sicher in kleinem Rahmen. Ansonsten stimmts: Wenn große Summen und damit gewerblich wird, muß es der Schulleitung gemeldet werden ( hatten wir in der Schule jemanden, der hat Musi gemacht und wollt seine CD's verkaufen- sowas geht nicht ohne Erlaubnis)


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