gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf mein Nachbar mich wegen Rauchen auf dem Balkon beschimpfen?

gefragt von lollyfeelollyfee am 28.07.2009 um 20:06 Uhr

Ich rauche nach einem arbeitsreichen Tag gerne zum Kaffee die ein oder andere Zigarette. Ich bin so ab ca. 17.00 Uhr zu Hause und an so einem lauen Sommerabend sitzt man dann doch schon bis 22.00 Uhr zusammen. Mein Nachbar meint aber nun, nachdem er es 3 Jahre verbal versucht hat, tätlich gegen mich vorzugehen. Er spritzt mit Essigessenz auf meinen Balkon. Das ist total peinlich, vor allem, wenn ich Gäste habe. Wie soll ich, oder wie kann ich mich wehren???? Bitte helft mir, der Feierabend wird mir schon zu lange vermiest!!!!

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Rauchen x 2.248 Balkon x 656 Nachbar x 368

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


Johannak
beantwortet von Johannak am 28. Juli 2009 20:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

na da würde ich doch die Polizei anrufen Vorallem- wenn du die Möglichkeit hast- seine "Attentate auf Dich" auf Video festhalten...

Kommentar von rumpi am 28. Juli 2009 20:09

Vorsicht, dass ist nicht gestattet, wenn fremde Wohnung z.B. mit drauf ist.

Kommentar von Simple_avatar6smallJohannak am 28. Juli 2009 20:11

das ist doch jetzt nicht dein ernst? Wenn der Typ auf ihr Balkon Essigwasser oä drauf schmeißt- darf sie dieses vorgehen wohl aufzeichnen!

Kommentar von JZulla am 10. Dezember 2009 14:32

Nach mehreren Jahren des Rauchens habe ich endgültig damit aufhören können. Ich habe vieles ausprobiert und wurde gelegentlich auch Rückfällig. Allerdings habe ich einen Nichtraucher-Ratgeber auf www.VIP-eBooks.de gefunden der mir wirklich extrem geholfen hat. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen dir das durchzulesen, danach hast du nämlich einen vollkommen anderen Bezug zum Rauchen. Einfach auf der linken Seite im Bereich Gesundheit & Wellness nachschauen…


Weitere gute Antworten


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 28. Juli 2009 20:08
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das würde er mit mir nur einmal machen...von da an 4 Schachteln pro Tag


sebu848
beantwortet von sebu848 am 28. Juli 2009 20:07
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du hättest eindeutig das recht ihn wegen hausfriedensbruch anzuzeigen

Kommentar von 44dd66daf6656b0c6e2c08138c830ee0smallsebu848 am 28. Juli 2009 20:08

ich zitiere mal die ärzte "Mitten in die Fresse rein!"

xD


cyracus
beantwortet von cyracus am 29. Juli 2009 17:34
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du möchtest Dich ungestört Deiner Sucht hingeben, und Dein Nachbar leidet unter Deinem Tabakqualm. - Leider gibt es bisher noch keine gesetzlichen Regelung fürs Rauchen wie fürs Grillen.

Am besten einigst Du Dich mit Deinem Nachbarn, indem Ihr die Zeiten aufteilt, in denen geraucht werden darf und in welchen nicht.

-

Hier findest Du gute praktikable Vorschläge. Dass sie von einer Nichtraucherinitiative kommen, stört Dich hoffentlich nicht. Wichtig ist doch, dass sie praktikabel sind und Euer beider Wohnen einigermaßen erträglich macht.

Google mit

nid nichtraucher rauchen auf balkon

oder

http://www.nichtraucherschutz.de/nichtraucher-schutz/nichtraucherschutz/nichtraucherschutzinder_wohnung.html

-

Vielleicht ist Dein Nachbar ja bereit, sich ebenfalls diese Seite anzusehen.

Dass er tatsächlich unter Deinem stinken, krebserregenden und genverändernden Tabakqualm in seiner Wohnung, die ja sein Zuhause ist, in dem er sich rundum sicher und wohlfühlen sollte, leidet, weißt Du sicherlich.

Raucher selbst nehmen den Gestank ihres Tabakqualms nicht wahr, sobald sie mit dem Rauchen beginnen. Denn das Nikotin ist in 7 Sekunden im Gehirn und verändert dort das sogenannte Belohnungszentrum, das Dir dann vorgaukelt, dass der stinkende Tabakqualm herrlich duftet und das Nikotin Dein Überleben sichert. (Ist natürlich alles Quatsch, aber das ist die Kunst der teuer bezahlten Drogendesigner der Tabakmafia, die dafür sorgt, dass Du möglichst lange ihr zahlender Kunde bist.

-

Sei's drum. - Ich wünsche Euch beiden viel Erfolg für eine Einigung.


baer1
beantwortet von baer1 am 28. Juli 2009 20:07
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dein Nachbar darf dich überhaupt nicht beschimpfen.Wenn`s extrem wird,zeig ihn an.


anonym
beantwortet von dRichter am 27. August 2009 06:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dein Nachbar verhält sich so, da er, jedes Mal, wenn du deinen Feierabend "genießen" willst, die Fenster dicht machen und nicht auf den Balkon gehen kann, weil er ansonsten von dir vergiftet wird. Das Tabakrauch gesundheitsschädlich ist, ist eine offenkundige Tatsache i. S. des § 291 ZPO und bedarf zu keiner Zeit eines weiteren Beweises.

Der Grund, warum das Berauchen von Nichtrauchern ohne deren audrückliches Einverständnis überhaupt noch erlaubt ist, ist der, dass die Politik Spenden in Millionenhöhe jährlich von den Tabakkonzernen zugesteckt bekommt und das Gesetze, die ja von den Politikern erlassen werden, so den Tabakkonzernen entgegenkommen. Das gepaart mit dem Umstand, dass viele Rechtsvertreter selbst tabaksüchtig sind, führt dazu, dass es für Nichtraucher keinen ausreichenden Schutz gibt.

Passivrauchen ist so dermaßen schädlich, dass es der Kategorie 1 des Abschnittes III der MAK und BAT-Werte-Liste zugeordnet wird. Auch die EU schließt sich dieser Bewertung an. Krebserregende Substanzen der Kategorie 1 der MAK-Werte-Liste sind jedoch zu keiner Konzentration zulässig. Das kommt daher, dass es bei solchen Substanzen keine Geringstmengen gibt, die nicht schädlich werden.

Du siehst also, du schädigst die Gesundheit deines Nachbarn. Jährlich sterben allein in Deutschland mehr als 3000 hilflose Menschen an Passivrauchen, ermordet von Rauchern wie dir.

Dass deswegen Nichtraucher - zu sehen als von Rauchern missbrauchte Menschen - anfangen, aufsässig zu werden, ist nicht verwunderlich. Eigentlich ist das, was dein Nachbar dir "antut" mit der Essigessenz etc. ein Witz: Du greifst seine Gesundheit und damit sein Leben an. Wie würdest du dein Leben verteidigen? Der Notwehrparagraph ist eindeutig. Man darf eine drohende oder bestehende Gefahr mit angemessenen Mitteln bekämpfen. Du greifst das Leben deines Nachbarn an. Er hat somit das Recht, dir im Notfall deins zu nehmen.

Kommentar von Carsten102 am 3. November 2009 07:10

Habe ich das richtig verstanden ? 3000 Menschen serben an passivrauchen ? also so nebenbei, wo? und wer beurkundet sowas ? Kann es sein das es Zeit wird mal zu überdenken was es sonst noch für Gründe gibt warum Menschen unter Qualm leiden , auser von den Rauchern? Ich persönlich halte mich mindes tens 5 Meter von Nichtrauchern fern. Das hindert sie aber nicht mich Nachts aus dem Schlaf zu klingeln mit Substanzen an mein Fenster zu werfen und mich zu beleidigen . Ich unterstelle mal das Abgase von Autos eher auf der Straße schädliche Stoffe hinter lassen als Raucher.! Jedenfals kann ich kein Nikotin auf der Straße finden. Beim besten Willen nicht. Ich bin dabei das Rauchen einzuschränken , von meinen 10 Zigartetten am Tag. Autofahren ist auch nicht drin :-) aber in meiner Wohnung rauche ich die eine oder andere Zigarette (noch) Dies wird mir wohl keiner verbieten können. Aber es ist wohl verboten Nachts an Fenster oder ständiges klingeln und beleidigen. Ansonsten werde ich gegen Militante Nichtraucher vorgehen. Anzeige und öffendliche aufzählung was alles Schädlich ist in unserer Gesellschaft. lg Carsten

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 17. Dezember 2009 13:16

In den Windeln (dem Urin) von Kleinkindern rauchender Eltern wurden krebserregende Stoffe gefunden.

Rauchen in der nähe von Nichtrauchern, besonders Kleinkindern und Schwangeren, ist Körperverletzung.


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 29. Juli 2009 13:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst einmal frage ich mich, wie man sich 3 Jahre lang beschimpfen lassen kann? Ich würde das aufnehmen und ihn wegen Beleidigung anzeigen. Das Rauchen kann er dir nicht verbieten und nassspritzen lassen, dass würde ich mir niemals gefallen lassen. Befestige eine Trennwand und beschwer dich sofort beim Vermieter.


anonym
beantwortet von steffi12345 am 28. Juli 2009 20:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dein nachbar hat kein recht dich tätig anzugreifen,er kann sich über dich beschweren auch die kündigung der whg einreichne und vorzeitig ausziehen,wenn er sich durch deine raucherei gestört fühlt ,in dem fall mußt du die letzten monatsmieten zahlen von der whg so lautet leider das antirauchergesetz....(ich bin selber raucherin)


alchemist2
beantwortet von alchemist2 am 28. Juli 2009 20:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das darf er nicht, aber wenn er jeden Abend mindestens vier Stunden Qualm ertragen muss (Kettenraucher?), hab ich durchaus Verständnis dafür. Vielleicht solltet ihr euch einigen und du deinen Konsum einschränken.


anonym
beantwortet von svin81 am 28. Juli 2009 20:11
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anzeigen!!


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 28. Juli 2009 20:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde dem vermieter bescheid sagen und den Nachbarn anzeigen!


anonym
beantwortet von Kibaner am 28. Juli 2009 20:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das hatte meine schwester auch. natürlich nicht. dein balkon gehört ja zu deiner wohnung und da kannst du machen was DU willst. ruf doch mal ansonsten die polizei, dann gibt es eine schöne anzeige wegen beleidigung. ist das nicht auch hausfriedensbruch, wenn die von oben in dein balkon grölt?


anonym
beantwortet von gajan am 28. Juli 2009 20:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

was hat er denn für ein Problem? Langeweile? Zieht der Rauch denn immer und unentwegt auf seinen Balkon? Wehr dich auf jeden Fall, zur Not zeig ihn an


anonym
beantwortet von Simone01 am 28. Juli 2009 20:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wende Dich an Euren Vermieter. Oder sieh' zu, dass Du Zeugen hast und gehe zu einem Anwalt, der soll ein Schreiben aufsetzen, dass der Nachbar dies zu unterlassen hat, ansonsten kommt es zu einem Bußgeld


anonym
beantwortet von TanteBertha am 28. Juli 2009 20:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dein Nachbar darf Dich wegen Rauchen auf dem Balkon weder beschimpfen noch sonst irgendwas. Auch wenn es ihm nicht gefällt: Du darfst auf Deinem Balkon rauchen.


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 28. Juli 2009 20:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zurück schütten...

allerdings mit

  1. Urin

  2. Faule Eier schmeissen

  3. Benzin ( ops wie bösusw.

Kommentar von 44dd66daf6656b0c6e2c08138c830ee0smallsebu848 am 28. Juli 2009 20:09

Molotowcoktail

handgranatn

Kommentar von 59fa89a9660bcc3e85e001e71b30f611smallKnabberstange am 28. Juli 2009 20:10

Jau...genau lach


anonym
beantwortet von katrinsinn am 28. Juli 2009 20:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Keine Ahnung,was man da machen kann.Aber du tust mir lein so einen Nachbar zu haben. Nicht nachgeben!!

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 17. Dezember 2009 13:15

Mir tut der eingenebelte Nachbar leid.

Der hat abends nichts von seinem Balkon.


ladiana
beantwortet von ladiana am 28. Juli 2009 20:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein,das darf er nicht.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.