Darf mein Nachbar dermaßen stören, ohne dass ich etwas tun kann?
Hallo Leute, ich habe da ein großes Problem... Seit etwa einem Monat macht mein Nachbar zu jeder Zeit bisher Lärm und heute ging meine Mutter rüber und fragte ihn, woher dieser Lärm käme und da sagte er, dass er mit seiner Luftpistole schießt und er das in der Küche auch darf und jetzt ist meine Frage, ob man sowas zu Hause wirklich verwenden darf? Und auch wenn ja, darf ich doch wohl die Polizei rufen, wenn es mich in meiner Wohnung stört, wenn er da nebenan Lärm macht? Übrigens ist er ein übelster Alkoholiker und ist oft woanders, weil er weshalb auch immer mehrmals von der Polizei observiert und gesucht worden ist und da checke ich nicht warum der jetzt noch so etwas abzieht und wirklich darauf wartet, bis einer im Gebäude wegen seinem Lärm die Polizei ruft...
8 Antworten
Hallo HosenmatzXXL,
nein Dein Nachbar ist selbstverständlich nicht berechtigt so viel Lärm zu machen wie er will.
Wer unzulässig Lärm verursacht begeht eine Ordnungswidrigkeit nach folgender Rechtsgrundlage:
§ 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Du hast jetzt drei Möglichkeiten gegen den Lärm vorzugehen:
- Du sprichst noch einmal mit den Nachbar und versuchst es auf friedliche, nachbarschaftliche Art oder
- Du informierst das Ordnungsamt oder
- Du informierst die Polizei
Beim ersten Anruf der Polizei oder des Ordnungsamtes, werden die Beamten vermutlich nur mit ihm sprechen, aber noch keine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen.
Müssen die Beamten aber öfter wiederkommen, werden sie sicherlich auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen, die wie Du dem Gesetzestext entnehmen kannst bis zu 5000,- Euro kosten kann.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich nehme mal an ihr könnt euren Nachbarn einfach nicht leiden. das ergibt sich aus deinem Statement, das mit deiner Frage nichts zu tun hat.
Ich frage mich gerade, was er für ein Luftdruckgewehr haben muss, das ihr das in der Nachbarwohnung als Krach bezeichnet. Wenn ihr meint, dann holt die Polizei wegen Lärmbelästigung.
Du mußt dich bei mir nicht verteidigen. Hol´die Polizei und gut ist. :)
Ruf die Bullizai, vllt schreckt ihn das ab, vor allem tu Dich mal mit den anderen Nachbarn zusammen, Du bist sicher nicht der Einzige den das stört?
Nein, bin ich nicht. Das passiert alles in der 3. Etage und sogar ein Nachbar, mit dem meine Familie sich sehr gut versteht, wohnt im Erdgeschoss und hat uns mal wegen des Lärms angesprochen.
Das ist eine Lärmbelästigung. Die Pistole darf er benutzen.
Man darf luftpistolen/gewehre daheim auf jeden fall gebrauchen, aber so viel lärm machen die nicht ich schieße selbst im verein, also entweder du übertreinst oder es ist keine luftpistole wie er sagt. Und ernist nicht dazu berechtigt soviel lärm zumachen wie er will, wenns das nächste mal stört ruf doch einfach mal die polizei wegen lärmbelästigung, die wird dann schon klären ob es rechtswidrig ist und ob es tatsächlich eine luftpistole ist. (Du kannst auch nachgucken ab wann lärm unter lärm belästigung fällt)
Es stört nicht nur mich, sondern andere Nachbaren aus anderen Etagen