Darf mein Haus fotografiert werden - ohne mein Einverständnis?

8 Antworten

Rechtlich sprechen gegen das Fotografieren zunächst zwei Aspekte:

das Urheberrecht des Architekten (Fotografieren als zustimmungsbedürftige Vervielfältigung des Architektenwerkes) und das Eigentumsrechts am Grundstück inkl. dem daraus resultierenden Hausrecht. In besonderen Konstellationen können noch das Persönlichkeitsrecht des Gebäudebewohners oder Sicherheitsaspekte, z.B. bei militärischen Anlagen hinzukommen.

.

Im Hinblick auf Rechte des Architekten und die Außenansicht eines Bauwerkes hat der Gesetzgeber in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen und deren Verwertung ohne Zustimmung des Urhebers (=Architekten) zulässig ist.

.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße (Straße ist der öffentlich gewidmete Verkehrsraum inkl. Fahrbahn, Gehweg und Radweg) ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter, Hubschrauber) aus aufgenommen wurde. Auch darf kein anderer Aufnahmestandpunkt als ein allgemein zugänglicher gewählt werden, also nur von der Straße aus fotografiert werden und nicht etwa von einem gegenüberliegenden Haus. Dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Gebäude-Eigentümers, da dessen Grundstück ja nicht betreten wird und damit keine Verletzung des Eigentumsrechts und des daraus abgeleiteten Hausrechts erfolgt.


Man darf dein Haus also ohne Genehmigung so viel fotografieren wie man möchte - man darf dir auch die Abzüge anbieten! unter der prämisse natürlich, dass keine Hilfsmittel dazu verwendet wurden. Nun sagt ja der Name Hochbild-Service schon, dass hier offensichtlich Hilfsmittel verwendet wurden, zwar vom öffentlichen Grund aus (was erlaubt ist) aber vermutlich mit einem Mast, Leiter oder Gerüst - das wiederum ist nicht erlaubt!

Nun kommt der Haken - du kanst gar nichts tun - wenn dann kann der Architekt Ansprüche anmelden als Urheber des Bauwerks!

Es gibt kein Verbot Häuser zu fotografieren. Bei der Veröffentlichung könnte es unter Umständen Probleme mit dem Urheberrecht geben.

Google hat das Verpixeln von Häusern übrigens freiwillig gemacht, eine gesetzliche Grundlage gab es dafür nicht. Bei Google sind auch viele verpixelte Häuser nachträglich von Panoramio-Nutzern fotografiert worden und den Google-Karten zugeordnet worden, so dass sie jetzt doch zu sehen sind. Da können die Hausbesitzer oder Mieter überhaupt nichts gegen machen.

Ja natürlich darf es fotografiert werden. Wenn Du die Urheberrechte am Design des Hauses hast kannst Du gegen die Veröffentlichung vorgehen.

thairu  03.03.2011, 19:40

Auch als Besitzer des Hauses kann er gegen die Veröffentlichung vorgehen, aber nicht gegens knipsen ;)

Jeansprinzessin  25.12.2016, 01:53
@thairu

Panoramafreiheit.

Er darf.

Wenn du den Typen ärgern willst, häng irgendwas an die Fassade, was urheberrechtlich geschützt ist.

Fotografieren ist erlaubt.

Solange keinerlei personenbedingt Daten vorliegen und auch keinerlei Rückschlüsse auf die Adresse zu erkennen sind, ist der Schutz der eigenen Persönlichkeit zumindest nicht verletzt. Urheberrecht kann ich auch nicht erkennen, da es sich nicht um "geistiges Eigentum" handelt.

ähm nein, das darf er definitiv überhaupt absolut und keinesfalls gar nicht :) wenn google.de/streetview schon die möglichkeit geben MUSS die häuser zensieren zu lassen, dann muss das so ein kleiner fotograf auch. Bei so typen muss man sich auch auf betrüger einstellen. Das gehört,glaube ich, auch zu DEINEM eigentum und damit kann nicht jeder machen was er will, ohne vorher deine erlaubnis einzuholen.

beamer05  05.03.2011, 01:07

Du möchtest bitte mal die Suchmaschine deines geringsten Mißtrauens nach "Panoramafreiheit" befragen, oder eben "§59 UrhG"

... und du wirst erkennen, daß du hier heftig irrst.