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darf mein freund in das teilweise ihm gehörende haus einbrechen und sein eigentum rausholen?

Frage von Freundin123 Freundin123

hallo,

mein freund hat sich im Januar von seiner ehefrau getrennt und lebt seitdem nicht mehr im gemeinsamen haus.Seine noch Ehefrau hat sofort die schlösser ausgetauscht und ist zu keiner kooperation auch nicht mit anwalt bereit.mein freund möchte nun in sein haus einbrechen um sich sein eigentum zu holen was da wären ein riesengroßer plasma fernseher eine musikanlage sein computer und einige gegenstände die er von seiner familie geschenkt bekommen hat.in dem haus befinden sich noch weiter fernseher so wie festplatten und ein älterer computer.beim anwalt ist eine liste vorgelegt aber von der gegenseite kommt nichts. Mein freund besitzt für jeden gegenstand den er entfernen möchte eine Rechnung die auf seinen namen läuft die er gerne bei der frau hinterlegen möchte...das ganze wird während der abwesenheit der kinder und der bewohner des hauses von statten gehen...

dann würde er selbst gerne nach der tat die polizei informieren da ehefrau unberechenbar reagieren könnte und eventuelle sachschäden oder gar vorgetäuschte körperverletzung zur anzeige gebracht werden können.. meine frage ist was für ein strafbestand kann da aufgenommen werden wenn er nachweisen kann das er die sachen bezahlt hat und was kann die polizei tun wenn sie informiert wird und während der aktion einschreitet...

vielen lieben dank im vorraus

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Antworten (14)

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    Antwort von Stan82 Stan82

    Er mag zwar Rechnungen haben, aber wenn er mit seiner Ehefrau nicht gerade ehevertraglich die Gütertrennung vereinbart hat, könnte seine Ehefrau trotzdem Miteigentümerin geworden sein. Die Beurteilung ob er in das Haus überhaupt eigenmächtig einsteigen dürfte (woran ich doch starke Zweifel habe) kann also dahinstehen, der Sachen würde ich mich keinesfalls auf eigene Faust bemächtigen.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Wenn das Haus beiden gemeinsam gehört und noch keine Regelung getroffen wurde, dass der Mann das Haus nicht mehr betreten darf, er ggf. noch Kosten für das Haus trägt, eventuell allein oder gemeinsam mit der Frau, könnte er doch theoretisch auch wieder "einziehen".

    Man könnte ja auch einen Schlüsseldienst rufen, ein neues Schloss einbauen und seine Sachen holen.

    Falls also in dieser Sache keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, würde es m.E. kein Einbruch sein in sein eigenes Haus zu gehen.

    Ansonsten verstehe ich den Anwalt des Mannes nicht, dieser hätte schon lange eine Klage auf Herausgabe der Sachen einreichen können.

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    hatte die Ehefrau überhaupt das Recht das Schloß einfach auszutauschen und dem Miteigentümer den Zutritt zu verweigern?

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    eigentlich nicht, es sei denn im Vorfeld sind über Rechtsanwälte irgendwelche Vereinbarungen getroffen worden.

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    Antwort von fensterladen fensterladen

    Fragen, die zu klären sind:

    Wer hat denn Verfügungsgewalt über die Wohnung/das Haus?

    Wie stellt er sich das vor? In einer "Standart"-Ehe wird zunächst von gemeinsamen Eigentum ausgegangen, sofern keine Gütertrennung gesondert vereinbart ist (Sache, die ein Gericht klärt)

    Also ist schon mal der Rechtsanspruch auf die Objekte fraglich, das Betretungsrecht der Wohnung nochmehr. Und zum Thema Polizei holen:

    Die Polizei kümmert sich nur dann um den Schutz privater Rechte (um das handelt es sich), wenn der ordentliche Rechtsweg (Einklagen der Güter vor Gericht, Durchsetzung des beschlossenen Rechtsanspruchs durch Gerichtsvollzieher) nicht beschritten werden kann auf Grund besonderer Eilbedürftigkeit.

    Also einen Einbruchdiebstahl zu begehen (das könnte dabei rauskommen) würde ich mir schon überlegen...

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    Antwort von Schnucki2000 Schnucki2000

    Wenn diese Sachen ihm gehören und er das nachweisen kann, dann kann er sie einklagen. Das Haus gehört ihm noch? Dann kann es eigentlich kein Einbruch sein. Hört sich trotzdem nicht nach einem guten Weg an. Eher nach etwas, das zu einer Eskalation führen wird. Auch, wenn die Kinder abwesend sind, trägt eine solche Aktion sicher nicht dazu bei, ihre derzeitige Situation zu verbessern. Vielleicht sollte dein Freund mehr daran denken, als an die möglichen materiellen Verluste.

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    Antwort von savanna125 savanna125

    nein das darf er nicht...ich würde an seiner stelle zur polizei gehen und sagen das da noch sachen von ihm drin sind die er braucht..denn die frau oder exfrau darf seine sachen nicht einfach behalten

    Kommentar von Levania LevaniaLevania

    so würde ich es auch machen. im endeffekt is ein anwalt die einzig richtige lösung, da ich denke die polizei wird nich viel machen können, aber ich würde alles probieren.

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    Antwort von Freundin123 Freundin123

    oh diese frau hat diesen mann schon vor meinen augen betrogen und ihn zuhause gelassen während sie anderen kerlen schöne augen gemacht hat.. der kerl der jetzt bei ihr wohnt mit dem wollte sie schonmal während der ehe abhauen und sie hatte ihm schoneinmal als er auf der arbeit war die bude ausgeräumt und all so geschichten.. und ich bin immer fair und ich habe gesehen wie er sich bemüht hat mit ihr ins reine zu kommen aber sie war diejenige die all die jahre hinter seinem rücken krumme dinger geplant hat und hallo interessiert das einen das er auch verletzt ist er darf seine eigene tochter nicht sehen dafür werden alle menschen im umkreis ob bekannte oder verwandte von ihr in die sache reingezocken die frau tivkt einfach net mehr richtig wir haben wieviele briefe vom anwalt in denen steht das er zur einigung bereit war und sie ist ihm nie entgegen gekommen stattdessen vögelt se mit dem kerl mit dem se schonmal abhauen wollte und erwartet jetzt auich noch freundlichkeit und das man ihr alles so lässt? reichlich unfair..

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    Antwort von Buddysuperdog Buddysuperdog

    wenn Dein Freund Miteigentümer des Hauses ist und es keine gerichtliche oder polizeiliche Vorgaben gegen ihn vorliegen, darf er die Wohung betreten und seine Sache gegen Belg rausholen. Die Frau hat kein Recht das Schloss aus zu tauschen, da sie es aber gemacht hat, würde ich unter Zeugen ggf. Polizei die Tür vom Schlüsseldienst aufbrechen lassen und unter Schutz der Polizei die Sachen rausholen. Der Rechtsanwalt Deines Freundes ist eine Schluffe, der soll ganz schnell eine Einstweilige Verfügung zum Zugang des Hauses erwirkeln, wegen Gefahr im Verzuge, weil Verdacht der Veruntreung und Zerrstörung besteht... meinem Rechtsverdreher hätte ich Beine gemacht... im zweifels Fall selber bei Gericht anfragen...Alles was Unternommen wird immer unter Zeugen und Fotos mäßig/Video dokumentieren... alle Beleg fotokopieren und sicher deponieren z.B. Banksafe. Rechtlich wäre noch voraus zu sckicken... Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft??? Bei Gütertrennung gehört ihm alles was er per Rechnung auf seinen Namen gekauft hat und es belegen kann, bei Zugewinn kommt es "in den großen Topf" und wird gemeinsam aufgeteilt, da ist es egal wer was gekauft und bezahlt hat, das ist dann Regelung vor Gericht, oder durch die Rechtsanwälte im Zuge des Zugewinnausgleichs. Ich denke, die Frau wird schon ihre Gründe haben so zu reagieren, schließlich hat sie Deinen Freund mal geheiratet und das ganz freiwillig. Es sind immer 2 an so einer Sache die Bösen... seltens einer alleine Was Du so zwischen den Zeilen schreibst klingt nach einer sehr verletzten Frau, die als einziges Maß ihrer Trauer,Wut und Rache sieht... bedenke auch das...bei aller Zuwendung zu diesem Mann... vielleicht biste mal selber in der gleichen Situation mit diesem Mann, auch wenn das momentan für Dich unvorstellbar klingt...

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    Antwort von Freundin123 Freundin123

    ja aber ganz ihm ernst was würdet ihre jetzt tun wenn ihr in der sitution wärt reinunabhängig des rechts oder nichtrechtes.,. ich meine würdet ihr euch das bieten lassen nach 7 jahren nichts zu haben und von ihr drohanrufe beleidigungen usw.. jeden verdammten tag zu ertragen und mal ganz im ernst hat einer von euch ne ahnung wie lange sowas dauert also das mit dem gericht da sitzt man jahre bis da irgendwas passiert in der zeit hat die alles verprasst verkauft oder sonstwas getan es ist doch einfach so warten bringt nichts da sie von tag zu tag verbitterter wird und zu keiner einigung bereit ist..im endeffekt würdet ihr wenns darum geht doch genauso handeln sie hat dadurch ja nochnichtmal verlust er lässt ihr alles da was sie zum leben brauch und per anwalt ist das nur eine ekelhafte und langwierige aktion bei der im endeffekt warscheinlciuh auch nichts rauskommen wird..

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    Antwort von Freundin123 Freundin123

    ist ja nett das ihr alle abratet aber das ding ist wennn die sache vor gericht kommt wird sie die sachen entweder zerstört haben oder aber einfach verkauft.. danach wird sie ein insolvenzverfahren beantragen und so tun als wär se ganz arm und das wars.. und dieser arme mensch geht 7 jahre arbeiten hat nicht außer seine kleidung und ein paar habseligkeiten die er mit dem zuspruch ihrer eltern holen durfte,.. sie fährt ein auto was auf ihn angemeldet ist er zahlt das haus indem sie mit dem neuen kerl wohnt und der anwalt erzählt einem die ganze zeit einen wie lange das dauern würde bis er das alles hätte und dann muss er auch wegen der kinder vor gericht da sie ihm das besuchsrecht verweigert bzw, einfach wegfährt... ich möchte wirklich wissen was passieren kann wenn das ganze über die bühne gegangen ist..

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    also wenn es zu einer Trennung kommt sind doch immer beide daran schuld, nie ein einzelner.

    Wir hier wissen ja auch nicht, weshalb die Ehefrau deines Freundes so verbittert ist, vielleicht hat er sie auch jahrelang mit dir betrogen oder mit anderen Frauen oder sonstwas?

    Dann wissen wir auch nicht, ob dein Freund mit seiner Ehefrau eine Zugewinngemeinschaft oder eine Gütertrennung vereinbart hatte.

    Bei einer Zugewinngemeinschaft sind nämlich die während der Ehe gekauften Sachen (auch wenn er sie bezahlt hat) in einen Topf geflossen.

    Wenn dein Freund aber in einer Gütertrennung mit seiner Ehefrau gelebt hat, kann er dies anhand der Belege doch leicht beweisen und von einem Anwalt die Klage auf Herausgabe erwirken lassen. Das geht auch mit einer Einstweiligen Anordnung - dieser Rechtsstreit geht bei den Gerichten in der Regel sehr schnell über die Bühne (ca. 1-2 Wochen).

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    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Das ist eine schlechte Idee: Er ist ja schon bei einem Anwalt, dieser soll seine Frau auf Herausgabe der Sachen verklagen und dann nach einem Urteil den Gerichtsvollzieher hinschicken.

    Die Frage ist nänlich auch, wie sich sein Verhalten eventuell auf sein Sorgerecht gegenüber den gemeinsamen Kindern auswirken könnte.

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    Antwort von savanna125 savanna125

    oder der anwalt wird eine verfügung ausstellen

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    Antwort von altermann58 altermann58

    Er kann gerichtlich eine Herausgabe der Dinge erreichen... Wenn er aber noch Schulden (bei seiner Frau) hätte, könnte sie diese Gegenstände als Pfand einbehalten!

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    Antwort von savanna125 savanna125

    hasufriedensbruch und einbruch

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    Antwort von Winterreifen90 Winterreifen90

    ich kenn mich damit zwar nicht so aus aber ein einbruch ist sicher die falsch methode

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