Darf mein Chef verlangen das ich meinen Urlaub nur in den Schulferien zu nehmen habe?

5 Antworten

Der Urlaub muss ja irgendwie eingeteilt werden, somit kann es schon sein, dass Du auch einen Teil Deines Urlaubs in den Ferien zu nehmen hast. Irgendeinen wird es ja wohl treffen.

Ich glaube, der Chef kann für gewisse Zeiträume Urlaubssperre verhängen.

Eine Zuteilung der Urlaubszeit halte ich auch für zulässig, denn in großen Unternehmen gibt es Betriebsferien. Dort müssen die Mitarbeiter ihren Urlaub  in dieser Zeit nehmen.

Der Urlaub darf nur aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigert werden. Dass außerhalb der Ferien mehr los ist, reicht als Grund nicht aus. Oder bist du die einzige Mitarbeiterin und ist die Arbeit sonst nicht zu schaffen? Was macht dein Chef denn, wenn du in der Zeit, wo viel los ist, mal krank bist? Dann muss es doch auch ohne dich gehen!

Gemäß § 7 Abs.1 BUrlG sind die Ur­laubswünsche des Ar­beit­neh­mers bei der zeit­li­chen Fest­le­gung des Ur­laubs "zu berück­sich­ti­gen", es sei denn, daß dem drin­gen­de be­trieb­li­che Be­lan­ge oder Ur­laubswünsche an­de­rer Ar­beit­neh­mer ent­ge­gen­ste­hen und die­se Wünsche un­ter so­zia­len Ge­sichts­punk­ten den Vor­rang ver­die­nen.

Die For­mu­lie­rung des Ge­set­zes, daß die Wünsche des Ar­beit­neh­mers le­dig­lich "zu berück­sich­ti­gen" sind, klingt so, als ob die­se Wünsche nur ei­ne un­ter­ge­ord­ne­te Rol­le bei der Fest­le­gung des Ur­laubs spie­len. Das ist nach der Recht­spre­chung aber kei­nes­falls so: Viel­mehr sind die Ur­laubswünsche des Ar­beit­neh­mers im all­ge­mei­nen vor­ran­gig ge­genüber den be­trieb­li­chen In­ter­es­sen zu berück­sich­ti­gen.

Nur dann, wenn drin­gen­de be­trieb­li­che Be­lan­ge oder die Ur­laubswünsche an­de­rer, so­zi­al schutzwürdi­ge­rer Ar­beit­neh­mer ent­ge­gen­ste­hen, kann sich der Ar­beit­ge­ber dem zeit­li­chen Wunsch des Ar­beit­neh­mers aus­nahms­wei­se ein­mal ver­wei­gern.

Quelle: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Urlaub.html#tocitem9

Leider kann er verlangen, dass du deinen Urlaub nach den dienstlichen Belangen ausrichtest. Wenn er also sauber begründet, warum du nur während der Ferien Urlaub nehmen kannst, und ansonsten die betrieblichen Abläufe gestört sind, musst du deinen Urlaub so nehmen.

Hier http://www.zeit.de/karriere/2010-07/arbeitsrech-urlaub ist ein Artikel zu diesem Thema. Wenn er dir nicht weiterhilft - vielleicht zeigst du ihn dem Chef -, würde ich dir empfehlen, mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen, um deine Möglichkeiten auszuloten.