Darf mein betreuer richtig anschreien

11 Antworten

Derartige Verhaltensweisen sind bei gesetzlichen Berufsbetreuern keine Seltenheit. Dies gilt insbesondere für Berufsbetreuer. Diese werden leider von den zuständigen Betreuungsgerichten nicht überwacht und können sich deshalb einiges heraus-nehmen, von dem wir gedacht hätten, dass es nur kennzeichnend für eine längst vergangenen Nazizeit gewesen ist.

Um sich die Betreuten gefügig zu machen, behandeln Berufsbetreuer diese oftmals wie Leibeigene und setzen ihn zu, wo sie nur können. Sie tun dies, um die Betreuten von den in ihrem Namen und hinter ihrem Rücken und zu ihren Lasten abgewickelten Machenschaften abzulenken. Zu diesem Zweck schikanieren sie die Betreuten rund und die Uhr, denn diese sollen damit dies keine Zeit mehr finden, sich um die sie betreffenden Machenschaften zu informieren oder gar Widerspruch anzumelden.

Hierbei missbrauchen die Betreuer ihre Betreuerbestallung, die sie dazu berechtigt, den ihnen ausgelieferten Betreuten ihren Aufenthaltsort zuzuweisen und über deren Gesundheitsversorgung, Grundversorgung, Krankenversicherungsangelegenheiten und Wohnmöglichkeiten nach Gutdünken zu befinden.

Es gehört zur Grundeinstellung vieler Berufsbetreuer einfach dazu, dass diese sich einfach weigern, die Betreuungskreise zum Wohle des Betreuten zu bearbeiten, sondern genau das Gegenteil tun.

Wenn die betreffenden Betreuungsopfer sich dann beim zuständigen Betreu-ungsgericht beschweren, werden sie von diesem noch einmal zusätzlich sanktioniert werden, so dass sie schnell einsehen werden, dass auch dieser Weg nur in eine Sackgasse führt.

Im gesetzlichen Betreuungsmarkt haben sich zwei Parallelwelten eingespielt: Die eine beinhalt die durch die Gerichte und Betreuer beschönigenden und erlogenen Sachverhalte nach Aktenlage und die andere zeigt die reale Wirklichkeit, in der Betreute ihren Betreuern wie Haustiere hilflos ausgeliefert sind.
Anstatt sich um diese Betreuungskreise im Interesse ihrer Mündel zu kümmern, verweigern Berufsbetreuer den ihnen ausgelieferten Betreuungsopfern jegliche Fürsorge und drängen sie in eine Situation, in der sie rund und die Uhr damit beschäftigt sind, die ihnen verweigerte Krankenversorgung, den ihnen verweigerten Unterhalt und die ihnen verweigerten Wohnmöglichkeiten durch außerhalb der Betreuungsszene in Anspruch genommene private Darlehen und Hilfen zu kompensieren. Mit anderen Worten: Die Betreuungsopfer werden in die Obdachlosigkeit entlassen. Und wenn diese sich dann beim Sozialamt melden, wird man ihnen nicht helfen sondern an den Berufsbetreuer verweisen.

Die Opfer dieses modernen Menschenhandels haben kaum eine Möglichkeit diesem Unrechtsystem zu entfliehen.
Zu den wenigen, denen dies gelungen ist, gehören Gustel Mollath und Vera Stein. Beide Betreuungsopfer hatten im Gegensatz zu den tausenden namenlosen Opfern insofern Glück gehabt, weil sie jeweils einen finanzstarken Unterstützer hatten, um sich überhaupt wehren zu können, Diese ermöglichten ihnen, sich gegen eine Willkürjustiz zur Wehr zu setzen und die Öffentlichkeit zu aktivieren.

Auf diese Weise ist es z.B. Frau Vera Stein gelungen in einem 20-jährigen Gerichts-verfahren durch alle Instanzen hindurch bis zum EuGH für Menschenrechte ein Urteil zu ihren Gunsten herbeizuführen.

Danach wurde die BRD zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 750.000 EURO verurteilt, weil es dieser nicht gelungen ist, nach dem II. Weltkrieg eine Justiz aufzubauen, die die Bürger vor derartigen Willküraktionen zu schützen vermag.

Doch dieser Erfolg ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn die Mehrzahl der Betreuungsopfer verfügen nicht über die notwendigen Unterstützungen und finanziellen Mittel, um sich überhaupt wehren zu können. Dies sind immerhin 250.000 namenlose Schicksale, die jedes Jahr neu hinzukommen.

Leider möchten sich viele Gutmenschen mit diesem Thema nicht auseinander-setzen. Sie verlegen lieber im Gedenken an die Opfer der Nazijustiz Stolpersteine und verdrängen die Erinnerung an Opfer des gegenwärtigen Unrechtssystems, obwohl auch diese - jeder für sich - einen Stolperstein verdient hätten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das darf er nicht. Auch für Betreuer gilt Art. 1 GG, wir respektieren uns gegenseitig als Mensch. Überlautstärke ist nie notwendig und zeigt nur, dass der Schreier sich nicht im Griff hat.

20 km laufen ist eine Tortur. Hierfür braucht er einen Grund (wenn Du ihn z.B. körperlich angegriffen hast oder massiv beleidigt). Ich würde das dem jeweiligen Vorgesetzten (Behörde oder Dienstaufsicht etc.) schriftlich schildern und um Stellungnahme bitten. Das ist wichtig, damit so etwas nicht zur geduldeten "Normalität" wird und gutes Verhalten sich durchsetzt.

KaeteK  11.03.2015, 10:09

Ähm...schön und gut...wir reden hier also nur vom Betreuer, wie er sich verhalten soll? Ohne Grund hat sich der Betreuer wohl nicht so verhalten...Man sollte auch die andere Seite sehen und bei den mageren Infos, kann nur spekulieren.

nobytree2  11.03.2015, 13:16
@KaeteK

20 Km laufen lassen hallo? Und es gibt nie einen Grund, rumzuschreien. Beherrschung wird gelehrt, indem sie vorgelebt wird.

Nein, darf er nicht. Wende Dich an seinen Vorgesetzten.

Klingt schon ein bisschen eigenartig. Aber um das genauer zu beurteilen müsst man näheres  wissen

Nein, das ist seelische und Körperliche Folter!

KaeteK  11.03.2015, 09:50

Ich glaubs einfach nicht...