darf mein Arbeitgeber mir verbieten in der selben Branche nach der Kündigung zu arbeiten?

11 Antworten

Ein Wettbewerbsverbot, bei dem keine (angemessene) Ausgleichszahlung vereinbart ist, ist schon mal von vornherein nichtig.

Es gibt sogenannte Wettbewerbsklauseln in Arbeitsverträgen - und die Gerichte billigen dies auch, wenn es interessesgerecht geregelt ist. Meist wird das so ausgelegt, dass das Wettebewerbsverbot nur gilt, wenn der Arbeitsnehmer selbst kündigt - er soll eben nicht die Kunden aus dem alten Unternehmen mit in das neue nehmen. Kündigt der Arbeitgeber wird die Geltung meist nur eingeschränkt angenommen.

Aber grundsätzlich gilt es trotzdem

Diese Klausel ist bedingt zulässig, ich würde jedoch vorab einen Fachanwalt mit der Prüfung der Sachlage beaufragen.

  1. Der ehem. AG muss dich finanziell entschädigen, wenn du einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag bei einem Konkurrenzunternehmen vorlegen kannst.
  2. Gilt diese Klausel nur örtlich anässige Konkurrenzunternehmen.

ich halte das für absoluten schwachsinn, wenn du dem betrieb nicht mehr angehörst, kannst du überall einen anderen job und auch in der selben branche ausüben. mit seiner vertragsklausel, wird der gute auch vor keinem gericht der welt irgendwie durchkommen.

was anderes wäre, wenn du zu deinem bestehenden arbeitsverhältnis einen nebenjob in der selben branche machen willst, weil das muß der chef nicht dulden,

dann viel spaß beim neuen arbeitgeber.

Dackelmann888  12.07.2012, 09:23

Der Arbeitgeber wird siegen vor Gericht.Es wurde im Arbeitsvertrag unterschrieben,das ist bindend.

Zyogen  12.07.2012, 09:34
@Dackelmann888

Auch in Arbeitsverträgen kann nicht alles wirksam vereinbart werden.

Der Vertragsbestandteil der dir nicht passt ist natürlich unwichtig...

Solche Konkurrenzklauseln gibt es öfters.

Angestellte Immobilien-/Versicherungsmakler haben sowas häufig, damit Sie sich nicht mit dem Kundenstamm den Sie in der Firma haben in die Selbstständigkeit wechseln etc.

Wie das in deiner Branche, deinem Einzelfall ist kann dir am besten ein Jurist beantworten