Da arbeitsvertraglich nichts hinsichtlich einer eventuellen Kaution geregelt ist, kann Ihr Arbeitgeber, meines Erachtens, nicht ohne Ihr Einverständnis nachträglich eine Kaution für die Arbeitskleidung verlangen. Falls ein Betriebsrat vorhanden ist, ist dieser mitbestimmungspflichtig.
Begründung:
Wenn der Arbeitgeber nachträglich, ohne dass dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde, eine Kaution für die von ihm vorgeschriebene Arbeitskleidung verlangt, ist das ein nicht vertragsgemäßer Eingriff in die Bezahlung, da Ihnen die Kautionsleistung nicht als Einkommen zur Verfügung steht. Nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen immer der Zustimmung beider Vertragspartner.
Fazit:
Sie müssen sich entscheiden, ob Sie Ihrem Arbeitgeber die Zustimmung verweigern bzw. ob es Ihnen wert ist, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Falls Sie den Anspruch durchsetzen wollen, sollten Sie Ihrem Chef den nachfolgenden Link zeigen.
http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeits...
Peter Kleinsorge
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