Darf man vor der Tür einfach einen Flohmarkt eröffnen?

3 Antworten

Offiziell würd ich sagen, nur wenn du auf einem rechtlich dir zugesprochenen Grundstück bleibst. Soll heißen: Vorgarten oder Einfahrt deines Hauses oder sowas. Alles andere gehört der Stadt.

Das muss man anmelden, in der Garage darf man das privat organisieren, das wird oft für Kindersachen gemacht.

nein darf man nicht, bei kindern sieht man schon mal darüber hinweg