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Darf man sich z.B. im Stau mit dem Auto an einen Krankenwagen hinten ranhängen?

gefragt von IBenjaminFGIBenjaminFG am 23.07.2008 um 18:36 Uhr

Ich meine,wenn der Krankenwagen einen Einsatz hat,und ich nicht im Verkehr warten will,darf ich mich einfach ranhängen? Oder ist das Strafbar?

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recht x 35.346 auto x 23.301 verkehr x 1.880 Straßenverkehr x 678 stau x 110 krankenwagen x 45

JupiterESN
beantwortet von JupiterESN am 23. Juli 2008 18:37
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Soweit mir bekannt ist, haben die Krankenwägen keine Anhängerkupplung.

Natürlich darf man sich nicht nicht ranhängen und strafbar ist es auch.

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 23. Juli 2008 18:38

DH...


Qetan
beantwortet von Qetan am 23. Juli 2008 18:37
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Nein, ist verboten.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 23. Juli 2008 18:52

Frei nach dem Motto: Komm hol das Lasso raus - wir spielen Cowboy und Indianer...

Sehr lustige Vorstellung

Kommentar von 396e6c5380b3ad787a6f4dfd247b1325smallprobefahrten am 24. Juli 2008 10:20

Ja, das wäre mal cool - vor allem wenn das alle machen ;-)

Kommentar von 80b63b3a1bbfc19bd5b181278b763bf6smallThanna am 24. Oktober 2008 13:04

juhuuuuuu, endlich action!!!!!!


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 23. Juli 2008 18:36
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Nein... Und... wir schreiben Nummernschilder auf !!!!!!!!!!!!!! Der RTW fährt mit "Sonderrechten mit Beachtung der besonderen Sorgfaltspflicht. Das ist Blaulicht mit Martinshorn oder 2-Klang-Fanfare... Jedenfalls Wechselton. Das macvhst Du als "Verfolger nicht" Daher.

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:37

Wen meinst du mit wir?

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 23. Juli 2008 18:38

@IB... Meine Kollegen und ich.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 23. Juli 2008 18:37

Wenn sie bei der Geschwindigkeit zum schreiben kommen....oder nicht von anderen Dingen abgelenkt werden :-))))

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 23. Juli 2008 18:39

@Bella.... Wenn ich fahre, sage ich meinem Kollegen "hinten" er möge mal Hecksicht betreiben... Der Rest ist Routine...

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:39

Ich hab schon viele gesehen die das gemacht haben,deswegen frage ich.Was hat man für eine Strafe zu erwarten??

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 23. Juli 2008 18:44

Naja... Eigentlich passiert nicht viel... Wenn man beweist, dass ein Rotlichtvergehen oder ein anderer Aspekt vorkam, dann kanns sicherlich Probleme geben...

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:46

Danke für die Aufklärung,DH.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 23. Juli 2008 18:47

;oo))


Haaza
beantwortet von Haaza am 23. Juli 2008 18:37
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Na erlaubt ist das sicherlich nicht...

Was denkst Du denn...


abibremer
beantwortet von abibremer am 7. Dezember 2008 12:24
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du darfst hinterher fahren, aber nur unter beachtung SÄMTLICHER vorschriften der Straßenvrkehrsordnung: du darfst nicht schneller fahren als vorgeschrieben, mußt an roten ampeln warten, anderen die vorfahrt gewähren usw. lasse doch die leute einfach ihre arbeit unbehelligt tun, die haben wahrlich genug stress. auf sensationsgeile glotzer können die gut verzichten.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 8. August 2008 08:59
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Die Frage ist jetzt aber nicht Dein Ernst!?


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 23. Juli 2008 18:40
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Ob strafbar weiss ich nicht - mit Sicherheit ist das nicht zulässig. Und obendrein für Dich und andere gefährlich.

Mir ists vor ein paar Monaten passiert: Stau auf drei Spuren. Von hinten kommt ein Krankenwagen. Auf der rechten und mittleren Spur wird eine Gasse freigemacht, es klappte super. Der Krankenwagen fährt durch, einer hat sich in der Tat drangehängt. Die Gasse wird wieder geschlossen, jeder fährt auf seine Spur zurück. Ich wäre mit dem Knallkopf, der sich drangehängt, hatte fast kollidiert. Er hupte mich auch noch an...


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 23. Juli 2008 18:37
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Nein, das darfst Du nicht, das ist strafbar! Selbst hinterherfahren darfst Du nicht!!!


Sofabaer
beantwortet von Sofabaer am 31. Dezember 2008 20:49
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Den letzten, der das gemacht hat, landete mit ner Vollbremsung an der Laterne! Und hat die volle Schuld wegen verkehrsgefärdenden Fahrens bekommen.


Thanna
beantwortet von Thanna am 24. Oktober 2008 13:02
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hast noch nicht den führerschein gemacht, gelle! ich habe gar keinen und weiß es....hihihi.... man darf es nicht, es ist strafbar!

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 30. Dezember 2008 16:59

...hihi... ist gar nicht strafbar, wenn man hinterher fährt. Strafbar ist nur, wenn man dabei irgendwo gegen die StVO verstößt, z.B. an roten Ampeln, beim rechts Überholen, bei der Geschwindigkeit usw ....


Abendschein
beantwortet von Abendschein am 8. August 2008 09:01
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Schade das man es nicht darf^^


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 24. Juli 2008 12:01
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gibt nen schönen Kurzroman, der heißt "rette mich ein bisschen", da beschreibt der Rettungssanitäter sogar, wie sie in solchen Fällen grundsätzlich die Jungs in Grün anrufen, wo sich dann der Verfolger immer wundert, woher der Freund und Helfer denn auf einmal so abrupt auftaucht...

Bei echten Vergehen wie eben das Fahren bei rot oder überhöhte Geschwindigkeit sind die entsprechenden Bußgelder, Punkte etc. fällig, ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswiedrigkeit mit Verwarnungsgeld.

Wenn allerdings, wovon bei der gesellschaftlichen Entwicklung auszugehen ist, immer mehr Menschen auf solche Ideen kommen, wird es wohl ab demnächst auch Punkte und Fahrverbot dafür geben.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Juli 2008 18:48
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Natürlich und an der nächsten Ausfahrt darfste auch noch die trampenden Polizisten mit einladen, ....

kopfschüttel..deine Fragen und Antworten, waren auch schon wesentlich besser

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:52

Ja ist ja gut,mein gott reg dich nicht auf,hätte ja sein können das man das ungestraft machen darf. ^^

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 23. Juli 2008 19:10

wenn ich mich aufrege..dann liest sich das ganz anders :-)

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 23. Juli 2008 19:12

Gut zu wissen. ;)


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 23. Juli 2008 18:43
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lieber benjamin ...ist es nicht so das du sonst eigentlich immer ganz intelligente fragen und antworten hast....??ß

nein natürlich nicht.und die strafe wird hoch sein nehme ich stark an...

lg andreas


fender
beantwortet von fender am 23. Juli 2008 18:42
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Hast Du einen Führerschein?

Kommentar von Cb828dd023c324577483e7015a2a9bdbsmallIBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:44

Nein,zwei.


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