IBenjaminFG am 23.07.2008 um 18:36 Uhr
Ich meine,wenn der Krankenwagen einen Einsatz hat,und ich nicht im Verkehr warten will,darf ich mich einfach ranhängen? Oder ist das Strafbar?

Soweit mir bekannt ist, haben die Krankenwägen keine Anhängerkupplung.
Natürlich darf man sich nicht nicht ranhängen und strafbar ist es auch.

Nein, ist verboten.
boriswulff am 23. Juli 2008 18:52 Frei nach dem Motto: Komm hol das Lasso raus - wir spielen Cowboy und Indianer...
Sehr lustige Vorstellung
probefahrten am 24. Juli 2008 10:20 Ja, das wäre mal cool - vor allem wenn das alle machen ;-)
Thanna am 24. Oktober 2008 13:04 juhuuuuuu, endlich action!!!!!!

Nein... Und... wir schreiben Nummernschilder auf !!!!!!!!!!!!!! Der RTW fährt mit "Sonderrechten mit Beachtung der besonderen Sorgfaltspflicht. Das ist Blaulicht mit Martinshorn oder 2-Klang-Fanfare... Jedenfalls Wechselton. Das macvhst Du als "Verfolger nicht" Daher.
IBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:37 Wen meinst du mit wir?
Pestopappa am 23. Juli 2008 18:38 @IB... Meine Kollegen und ich.
BELLA64 am 23. Juli 2008 18:37 Wenn sie bei der Geschwindigkeit zum schreiben kommen....oder nicht von anderen Dingen abgelenkt werden :-))))
Pestopappa am 23. Juli 2008 18:39 @Bella.... Wenn ich fahre, sage ich meinem Kollegen "hinten" er möge mal Hecksicht betreiben... Der Rest ist Routine...
IBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:39 Ich hab schon viele gesehen die das gemacht haben,deswegen frage ich.Was hat man für eine Strafe zu erwarten??
Pestopappa am 23. Juli 2008 18:44 Naja... Eigentlich passiert nicht viel... Wenn man beweist, dass ein Rotlichtvergehen oder ein anderer Aspekt vorkam, dann kanns sicherlich Probleme geben...
IBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:46 Danke für die Aufklärung,DH.
Pestopappa am 23. Juli 2008 18:47 ;oo))

Na erlaubt ist das sicherlich nicht...
Was denkst Du denn...

du darfst hinterher fahren, aber nur unter beachtung SÄMTLICHER vorschriften der Straßenvrkehrsordnung: du darfst nicht schneller fahren als vorgeschrieben, mußt an roten ampeln warten, anderen die vorfahrt gewähren usw. lasse doch die leute einfach ihre arbeit unbehelligt tun, die haben wahrlich genug stress. auf sensationsgeile glotzer können die gut verzichten.

Ob strafbar weiss ich nicht - mit Sicherheit ist das nicht zulässig. Und obendrein für Dich und andere gefährlich.
Mir ists vor ein paar Monaten passiert: Stau auf drei Spuren. Von hinten kommt ein Krankenwagen. Auf der rechten und mittleren Spur wird eine Gasse freigemacht, es klappte super. Der Krankenwagen fährt durch, einer hat sich in der Tat drangehängt. Die Gasse wird wieder geschlossen, jeder fährt auf seine Spur zurück. Ich wäre mit dem Knallkopf, der sich drangehängt, hatte fast kollidiert. Er hupte mich auch noch an...

Nein, das darfst Du nicht, das ist strafbar! Selbst hinterherfahren darfst Du nicht!!!
Den letzten, der das gemacht hat, landete mit ner Vollbremsung an der Laterne! Und hat die volle Schuld wegen verkehrsgefärdenden Fahrens bekommen.

hast noch nicht den führerschein gemacht, gelle! ich habe gar keinen und weiß es....hihihi.... man darf es nicht, es ist strafbar!
Franticek am 30. Dezember 2008 16:59 ...hihi... ist gar nicht strafbar, wenn man hinterher fährt. Strafbar ist nur, wenn man dabei irgendwo gegen die StVO verstößt, z.B. an roten Ampeln, beim rechts Überholen, bei der Geschwindigkeit usw ....
gibt nen schönen Kurzroman, der heißt "rette mich ein bisschen", da beschreibt der Rettungssanitäter sogar, wie sie in solchen Fällen grundsätzlich die Jungs in Grün anrufen, wo sich dann der Verfolger immer wundert, woher der Freund und Helfer denn auf einmal so abrupt auftaucht...
Bei echten Vergehen wie eben das Fahren bei rot oder überhöhte Geschwindigkeit sind die entsprechenden Bußgelder, Punkte etc. fällig, ansonsten handelt es sich um eine Ordnungswiedrigkeit mit Verwarnungsgeld.
Wenn allerdings, wovon bei der gesellschaftlichen Entwicklung auszugehen ist, immer mehr Menschen auf solche Ideen kommen, wird es wohl ab demnächst auch Punkte und Fahrverbot dafür geben.

Natürlich und an der nächsten Ausfahrt darfste auch noch die trampenden Polizisten mit einladen, ....
kopfschüttel..deine Fragen und Antworten, waren auch schon wesentlich besser
IBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:52 Ja ist ja gut,mein gott reg dich nicht auf,hätte ja sein können das man das ungestraft machen darf. ^^
andreas48 am 23. Juli 2008 19:10 wenn ich mich aufrege..dann liest sich das ganz anders :-)
IBenjaminFG am 23. Juli 2008 19:12 Gut zu wissen. ;)

lieber benjamin ...ist es nicht so das du sonst eigentlich immer ganz intelligente fragen und antworten hast....??ß
nein natürlich nicht.und die strafe wird hoch sein nehme ich stark an...
lg andreas
Hast Du einen Führerschein?
IBenjaminFG am 23. Juli 2008 18:44 Nein,zwei.
DH...