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Darf man sich selbst vermieten?Also für einen Abend?!

gefragt von themanonthemoonthemanonthemoon am 15.09.2008 um 17:09 Uhr

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coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 15. September 2008 17:12
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Logisch darf man das wenn du Volljährig bist, du keinen Wert auf guten Ruf legst und dumme findest die mieten.

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 15. September 2008 17:20

da hast du schon recht....aber es geht darum, dass sich einsame menschen ein date mieten, aber begleitservice zu teuer ist und hier könnten die dann die kosten für die person selbst bestimmen durch die ersteigerung.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 15. September 2008 17:25

Ein Date mieten ist was anderes als sich zu vermieten. Geh in die Volkshochschule beleg Abendkurse das fördert die/deine Allgemeinbildung, oder geh singen im Kirchenchor, bei beiden verliert man nicht an Niveau


Kairofan
beantwortet von Kairofan am 15. September 2008 17:13
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Ich denke, dazu muss man ein Gewerbe anmelden. Sonst darf man dies nicht. (uU kann man sich für versteigern lassen für einen "guten Zweck")

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 15. September 2008 17:19

hehe....der gute zweck wäre, dass die person die eine begleitung für einen abend sucht, hier eine ersteigern kann und die person die sich anbietet immerhin eine aufwandsentschädigung erhält...

Kommentar von D781b15d76603037f81eab6adad2d313smallKairofan am 15. September 2008 17:24

Das ist schön. Aber wenn du das nicht gewerblich anmeldest, dann ist das Schwarzarbeit und kann dir als Förderung der Prostitution ausgelegt werden. Kannst dann ja mal versuchen so zu argumentieren, glaube aber kaum, dass dir der "gute Zweck" strafmindernt ausgelegt wird.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 15. September 2008 17:23
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Natürlich geht das, denn wir haben in Deutschland sowohl die Vertrags- wie die Kontrahierungsfreiheit. Voraussetzung über 18, also volle Geschäftsfähigkeit. Deine Idee mit dem speziellen Auktionshaus hat was.

Wenn ich Du wäre und die Idee selbst gehabt hätte, würde ich in den Geschäftsbedingungen allerdings vermerken, dass die offene Versteigerung von sexuellen Handlungen gelöscht wird und die verdeckten Angebote dieser Art unerwünscht sind.

Ich glaube aber Du könntest einen guten Erfolg haben, wenn sich Leute, die irgendwelche Fähigkeiten, von Jonglieren, über Zauberkunststücke bis zu Begleitung bei Einkäufen und Stadtrundgängen anbieten.

Und in einer Zeit wie der heutigen, wo viel passiert, könnte auch eine alleinreisende Frau nach einer männlichen Begleitung für einen Kneipenbummel fragen, ohne gleich hintergedanken zu haben.

Also mein Tipp, richte das Auktionshaus ein.

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 15. September 2008 17:27

uii...danke für die informationen. sehe du hast auch viele ideen die der sache schon echt den letzten schliff geben.... ich sehe darin auch viel erfolg....und es gibt auch keine einstellkosten, nur eine provision bei einer ersteigerung.... hab das script auch schon, die domain auch, war mir nur unsicher ob man das auch darf...hehe...

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 15. September 2008 17:30

falls du lust hast das mit mir im detail auszuarbeiten, wäre ich dir sehr dankbar. vielleicht entwickelt sich ja eine partnerschaft?! ist aber nur ein vorschlag! :-)


Mismid
beantwortet von Mismid am 15. September 2008 17:34
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du mußt erst ein Gewerbe anmelden. Den Gewinn mußt du natürlich versteuern. Je nachdem was du für Leistungen anbietest brauchst du davor auch erst noch bestimmte Voraussetzungen (Meisterbrief, Gesundheitszeugnis, usw.). Für einen einzelnen Abend lohnt sich das kaum.


anonym
beantwortet von newcomer am 15. September 2008 17:10
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das klingt nach Personen, die für Geld eine Dienstleistung vollbringen

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 15. September 2008 17:16

ja....iwie schon...wollte das aber über ein auktionshaus laufen lassen....quasi soetwas wie ebay nur für personen, die sich für einen abend ersteigern lassen, was aber nichts mit sex oder so zutun hat


Buegelfee
beantwortet von Buegelfee am 15. September 2008 17:11
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Das bestimmt die Nachfrage.


Imbecillitas
beantwortet von Imbecillitas am 15. September 2008 17:11
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du dürftest, wenn dich jemand wollte.

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 15. September 2008 17:15

aha, also dürfte ich das theoretisch und praktisch machen....dürften das auch andere über ein dafür entwickeltes auktionshaus? hehe....hab da nämlich eins gekauft und wolle das sich dort menschen für kleinere schöne treffen ersteigern lassen. einerseits hilft es der person die sich zur verfügung stellt und dem anderen, da er nicht so alleine ist...und was sich drauß entwickelt, naja das wird man dann ja sehen

Kommentar von D781b15d76603037f81eab6adad2d313smallKairofan am 15. September 2008 17:17

das ist also ein Begleitservice und verlangt die Anmeldung eines Gewerbes, da hier Geld verdient wird


am0onyac
beantwortet von am0onyac am 15. September 2008 17:12
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Dumme Frage... ^^ Nennt sich dann professionell "Hur3" bzw. "nutte" oder seiöser ausgedrückt "Begleitservice" ^^

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 15. September 2008 17:14

Bordsteinschwalbe ist das charmant ausgedrückt ;-)

Kommentar von 09cc2c75c8155ea9e4940813e2c60ac4smallthemanonthemoon am 15. September 2008 17:21

hehe...aber darum solls ja nicht gehen. einfach nur um jemanden gesellschaft zu leisten. begleitservice ist ja einfach zu teuer...


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 15. September 2008 19:42
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Wenn man etwas entsprechendes kann! Das macht z.B. jeder Alleinunterhalter!


anonym
beantwortet von hasimasi am 15. November 2009 17:53
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ja bestimmt ....

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LG


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